
Bund drohen Milliarden-Zahlungen im Streit um Corona-Masken-Geschäfte
Ein neues Urteil im Rechtsstreit über die Bezahlung von Corona-Schutzmasken könnte den Bund teuer zu stehen kommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat zugunsten der Lieferanten entschieden, was die Kosten für die Steuerzahler erheblich erhöhen könnte. Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beträgt der Streitwert nun 2,3 Milliarden Euro.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im März 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren gestartet, bei dem allen Unternehmern für jede FFP2-Maske ein Preis von 4,50 Euro garantiert wurde. Aufgrund der hohen Anzahl an Angeboten wurde die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt, dennoch hatten mehr als 700 Lieferanten Maskenlieferungen angekündigt. Eine Bedingung des Bundes war jedoch, dass die Masken bis zum 30. April 2020 angeliefert werden mussten. Andernfalls wären die Lieferungen ungültig und müssten nicht bezahlt werden.
Urteil des OLG Köln
Das OLG Köln hat diese Klausel nun für ungültig erklärt. Laut Richter Daniel Lübcke hätte das Ministerium den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen, falls die Masken nicht fristgerecht angeliefert wurden oder die Qualität unzureichend war. Diese Entscheidung könnte Signalwirkung auf andere Verfahren haben, die ebenfalls vor dem OLG Köln verhandelt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für den Bund könnten aufgrund dieser Entscheidung weiter steigen. Hatte das Gesundheitsministerium den Streitwert im vergangenen Jahr noch mit 988 Millionen Euro beziffert, so beläuft sich die Summe nun auf 2,3 Milliarden Euro. Hanno Kautz, Sprecher von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, bestätigte diese Zahl auf Anfrage. Hinzu kommen noch Zinsen seit dem Jahr 2020 sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Laut dem Unternehmer Joachim Lutz aus Offenburg, der ebenfalls gegen das Ministerium klagt, könnten die Gesamtkosten sogar rund 3,5 Milliarden Euro betragen.
Weitere Verfahren und Reaktionen
Das Gesundheitsministerium zeigt sich nach der Entscheidung enttäuscht und hält an seiner Rechtsauffassung fest. Es will nun mögliche Rechtsmittel prüfen, obwohl das OLG eine Revision nicht zugelassen hat. In vier Wochen wird das Gericht in einem weiteren Fall entscheiden, bei dem es um eine Forderung von 85 Millionen Euro eines Lieferanten geht. Auch hier hat das OLG bereits signalisiert, dass es die Fixgeschäft-Klausel für unwirksam hält.
Kritik an der Beschaffungspolitik
Die Beschaffung von Corona-Masken durch das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn wurde bereits mehrfach kritisiert. Der Bundesrechnungshof hatte im März dieses Jahres die "massive Überbeschaffung" von Schutzmasken bemängelt. Während in der kritischen Phase der Pandemie nur ein Bedarf von 275 Millionen Masken bestand, hatte das Ministerium insgesamt 5,7 Milliarden Masken eingekauft und dafür 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Mehr als die Hälfte dieser Masken wurde inzwischen vernichtet, weil sie nicht benötigt wurden.
Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie chaotisch und ineffizient die Beschaffungspolitik der Bundesregierung in der Pandemie war. Die Steuerzahler müssen nun für die Fehlentscheidungen der politischen Führung teuer bezahlen.

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