
Bundestag sperrt sieben AfD-Mitarbeiter aus – Klöckner will Steuergeld-Schlupfloch schließen

Ein bemerkenswerter Vorgang erschüttert den politischen Betrieb in Berlin: Der Deutsche Bundestag hat in der laufenden Wahlperiode insgesamt sieben Mitarbeitern den Zutritt zum Parlamentsgebäude verweigert. In zwei weiteren Fällen wurde der Zugang zu den sensiblen IT-Systemen des Hauses untersagt. Was auf den ersten Blick nach einer routinemäßigen Sicherheitsmaßnahme klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als politisch brisante Angelegenheit – denn sämtliche betroffenen Personen sollen der AfD-Fraktion angehören.
Sicherheitsbedenken als Begründung
Die Bundestagsverwaltung hüllt sich in Schweigen, was die konkreten Hintergründe der Sperrungen betrifft. Doch nach Informationen des „Spiegel" handelt es sich bei den betroffenen Personen um ein buntes Sammelsurium problematischer Biografien: Rechtsextreme, verurteilte Straftäter und Personen mit auffälligen Russlandkontakten sollen sich darunter befinden. Die AfD-Bundestagsfraktion bestätigte zwar den Vorgang, verweigerte jedoch jegliche Auskunft über die konkreten Vorwürfe.
Besonders pikant erscheint dabei eine Regelungslücke, die nun Bundestagspräsidentin Julia Klöckner auf den Plan gerufen hat. Denn wer durch die Sicherheitsprüfung des Parlaments fällt, darf zwar das Reichstagsgebäude nicht betreten – wird aber weiterhin aus Steuergeldern bezahlt. Ein Zustand, den die CDU-Politikerin als unhaltbar betrachtet.
Klöckner fordert Gesetzesänderung
In einem Schreiben an die Fraktionen machte Klöckner ihren Standpunkt unmissverständlich klar:
„Kein Zutritt wegen gravierender Sicherheitsbedenken, aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag im Bundestag bei einem Abgeordneten, bezahlt aus Steuergeld – das ist ein Widerspruch, der für mich nicht zu erklären ist."
Die Bundestagspräsidentin strebt eine Änderung des Abgeordnetengesetzes an, um diese „Regelungslücke" zu schließen. Unterstützung erhält sie dabei ausgerechnet von den Grünen. Deren Fraktionsvize Konstantin von Notz erklärte, es sei „nur richtig und konsequent", dass denjenigen, die an der „Beseitigung unserer parlamentarischen Demokratie arbeiten", keine öffentlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten.
AfD spricht von „Besudelungsbehörde"
Die AfD hingegen reagierte mit scharfer Kritik auf Klöckners Vorstoß. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann bezeichnete den Vorschlag als „tiefen Eingriff in das freie Mandat" der Abgeordneten. Besonders heftig fiel seine Attacke gegen den Verfassungsschutz aus, dessen Erkenntnisse offenbar bei den Sicherheitsprüfungen herangezogen werden. Baumann nannte die Behörde wörtlich eine „Besudelungsbehörde", die im Auftrag der Innenminister von SPD und CDU handele und als „Pseudo-Verfassungsschutz" missbraucht werde.
Diese Wortwahl offenbart einmal mehr die tiefe Kluft zwischen der AfD und den etablierten Institutionen der Bundesrepublik. Während die einen von notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sprechen, sieht die andere Seite politisch motivierte Schikane am Werk. Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen an Schärfe gewinnen – zumal eine Gesetzesänderung weitreichende Konsequenzen für die parlamentarische Arbeit haben könnte.
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