Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.07.2025
12:52 Uhr

Bürokratie-Wahnsinn beim Drohnenführerschein: Behörde kassiert nachträglich ab – ohne vorherige Warnung

Ein besonders dreistes Beispiel deutscher Behördenwillkür sorgt derzeit für Empörung unter Drohnenpiloten: Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verschickt massenhaft Gebührenbescheide für Leistungen, die vor vier Jahren erbracht wurden – und das, obwohl die Betroffenen damals keinerlei Hinweis auf entstehende Kosten erhielten. Was hier geschieht, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Verwaltung.

Böse Überraschung nach vier Jahren

Thomas Spangenberg traute seinen Augen nicht, als er Anfang Juli eine E-Mail vom Luftfahrt-Bundesamt erhielt. Der Inhalt: Ein Gebührenbescheid über 25 Euro für seinen Drohnenführerschein – den er bereits im Juli 2021 erworben hatte. Vier Jahre später fordert die Behörde plötzlich Geld für eine Leistung, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme als kostenlos beworben wurde.

Spangenberg steht mit diesem Problem nicht allein da. Zahlreiche Drohnenpiloten berichten von ähnlichen Forderungen, oft sogar über 45 Euro, wenn sie sich zusätzlich als Betreiber registriert hatten. Die Empörung ist groß – und berechtigt.

Rechtliche Trickserei auf Kosten der Bürger

Das LBA beruft sich auf eine Gesetzesänderung vom 18. Juni 2021, die rückwirkend Gebühren für den Kompetenznachweis und die Betreiberregistrierung einführte. Das Problem: Die Behörde selbst räumt ein, dass sie Nutzer erst ab dem 16. August 2021 – also fast zwei Monate später – über die Kostenpflicht informierte. In der Zwischenzeit absolvierten Tausende gutgläubige Bürger ihre Prüfungen, ohne zu ahnen, dass sie Jahre später zur Kasse gebeten würden.

"Wir können mit Bestimmtheit sagen, dass spätestens ab dem 16.08.2021 die Informationen zur Gebührenpflicht auf der Einstiegsseite zum Onlineportal veröffentlicht waren", so das LBA auf Nachfrage.

Diese Aussage ist entlarvend. Sie bedeutet im Klartext: Wer zwischen dem 18. Juni und dem 15. August 2021 den Drohnenführerschein machte, tappte in eine Kostenfalle, von der die Behörde wusste, aber nicht warnte.

Arroganz der Macht

Besonders dreist ist die Haltung des LBA zu diesem Versäumnis. Die Behörde erklärt unverblümt, es bestehe "keine Verpflichtung im öffentlichen Recht", Bürger auf Gebührenpflichten hinzuweisen. Wenn man es dennoch tue, geschehe dies "lediglich im Sinne der Bürgernähe". Diese Aussage offenbart eine erschreckende Geringschätzung gegenüber den Bürgern, die man eigentlich zu dienen hätte.

Noch perfider: Das LBA droht Betroffenen, die sich wehren wollen, mit zusätzlichen Kosten. Ein erfolgloser Widerspruch könne mindestens 40 Euro kosten – eine klare Einschüchterungstaktik, um berechtigte Einwände im Keim zu ersticken.

Symptom einer kranken Verwaltungskultur

Dieser Fall ist symptomatisch für eine Verwaltung, die sich verselbstständigt hat und Bürger als Melkkühe betrachtet. Während die Politik von Bürokratieabbau schwadroniert, erleben die Menschen das genaue Gegenteil: Eine Behörde, die vier Jahre wartet, um dann plötzlich Gebühren für eine Leistung zu kassieren, über deren Kostenpflicht sie nicht informierte.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier bewusst eine Grauzone ausgenutzt wurde. Man ließ die Bürger im Glauben, die Leistung sei kostenlos, um später – kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist – abzukassieren. Ein Schelm, wer dabei an die chronisch klammen Staatskassen denkt.

Zeit für Konsequenzen

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr: Deutschland braucht dringend eine grundlegende Verwaltungsreform. Behörden müssen wieder lernen, dass sie für die Bürger da sind – nicht umgekehrt. Der Grundsatz von Treu und Glauben muss auch für staatliche Stellen gelten. Wer Bürger in Kostenfallen lockt, muss zur Rechenschaft gezogen werden.

Die betroffenen Drohnenpiloten sollten sich nicht einschüchtern lassen. Gerade bei Bescheiden für Leistungen zwischen dem 18. Juni und 15. August 2021 stehen die Chancen gut, dass Gerichte die nachträgliche Abzocke stoppen. Es wäre ein wichtiges Signal: Behördenwillkür hat in einem Rechtsstaat keinen Platz.

Bis dahin bleibt die bittere Erkenntnis: In einem Land, in dem Behörden ungestraft Bürger über Gebühren im Unklaren lassen und Jahre später zur Kasse bitten können, läuft etwas gewaltig schief. Es ist höchste Zeit, dass eine neue politische Führung diesem Treiben ein Ende setzt und wieder für Fairness und Transparenz in der Verwaltung sorgt.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen