Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
16.12.2025
18:16 Uhr

Charterflug aus Pakistan: Bundesregierung holt 160 Afghanen nach Deutschland

Während die deutsche Bevölkerung unter steigenden Lebenshaltungskosten ächzt und die Kommunen längst am Limit ihrer Aufnahmekapazitäten operieren, setzt die Bundesregierung ihre Migrationspolitik unbeirrt fort. Am gestrigen Tag landete ein von Berlin organisierter Charterflug aus Islamabad mit 160 afghanischen Staatsangehörigen an Bord. Die Passagiere sollen nun auf die Bundesländer verteilt werden – ob diese das wollen oder nicht.

Aufnahmeprogramme der Ampel-Ära wirken nach

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich bei den Eingeflogenen um Personen, die über Aufnahmezusagen aus bestehenden Afghanistan-Programmen verfügen. Die bürokratischen Verfahren seien abgeschlossen worden, heißt es lapidar aus dem Ministerium. Was dabei verschwiegen wird: Diese Programme stammen größtenteils aus der Ära der gescheiterten Ampel-Koalition, deren migrationspolitisches Erbe die neue Regierung nun abarbeiten muss.

Doch damit nicht genug. Mehr als fünfhundert weitere Afghanen mit Aufnahmezusagen warten derzeit noch in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland. Lediglich ausstehende Sicherheitsüberprüfungen und Visa-Erteilungen verzögern deren Ankunft. Pakistan hatte der Bundesregierung unmissverständlich eine Frist bis zum Jahresende gesetzt – ein diplomatischer Druck, dem Berlin offenbar bereitwillig nachgibt.

Immerhin: Einige Programme werden nicht weiterverfolgt

Ein kleiner Lichtblick für all jene, die sich eine restriktivere Migrationspolitik wünschen: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Einreisegesuche von rund 640 weiteren Afghanen nicht weiter zu verfolgen. Betroffen sind Personen, die auf der sogenannten Menschenrechtsliste sowie im Überbrückungsprogramm standen – beides Konstrukte der früheren Ampel-Regierung. Das Ortskräfteverfahren sowie das 2022 geschaffene Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan bleiben hingegen unangetastet.

Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen

Rechtlich bedeutsam war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Dezember. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass aus einer bloßen Aufnahmezusage kein automatischer Anspruch auf Erteilung eines Visums folgt. Gleichzeitig mahnten sie jedoch an, dass anhängige Visumsverfahren nicht unbegrenzt offengehalten werden dürfen. Die Bundesregierung sei verpflichtet, über diese Anträge zeitnah zu entscheiden.

Eine Aufnahmezusage begründet keinen automatischen Anspruch auf ein Visum – aber Verfahren dürfen nicht endlos verschleppt werden.

Die Frage der Belastungsgrenze

Was bei all diesen bürokratischen Vorgängen völlig untergeht, ist die Frage nach der Aufnahmekapazität der deutschen Kommunen. Bürgermeister und Landräte schlagen seit Monaten Alarm: Turnhallen werden zu Notunterkünften umfunktioniert, Schulen platzen aus allen Nähten, und die Integrationsinfrastruktur ist längst überlastet. Doch in Berlin scheint man diese Hilferufe geflissentlich zu überhören.

Die Verteilung der 160 neu angekommenen Afghanen auf die Bundesländer wird nach dem üblichen Königsteiner Schlüssel erfolgen. Ob die betroffenen Kommunen überhaupt noch Kapazitäten haben, spielt dabei offenbar keine Rolle. Die Rechnung zahlt am Ende der deutsche Steuerzahler – wie immer.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen