
„Clan-Bürgermeisterin“-Streit: Linke blitzt vor Gericht gegen Hagel ab!

Juristische Schlappe für die Berliner Linke: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Donnerstag im Eilverfahren einen Unterlassungsantrag der Partei gegen Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) zurückgewiesen. Hagel hatte gegenüber der „Bild“ erklärt, die Berliner Polizei sei „zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin“. Die Linke wollte ihm den Satz verbieten lassen. Das ging schief.
Hagel reagierte mit spürbarer Genugtuung. Medienberichten zufolge sagte er, das Gericht habe „Recht gesprochen“. Für ihn zähle die „Arbeit für unser Land“, auf die er sich „jeden Tag“ konzentriere.
Parteipolitiker statt Minister: Darauf stützt sich das Gericht
Entscheidend war für die Stuttgarter Richter die Frage, in welcher Rolle Hagel gesprochen hatte. Ihr Ergebnis: als CDU-Landesvorsitzender und nicht als Minister. Er habe weder amtliche Mittel wie die Webseite des Ministeriums genutzt noch die besondere Autorität seines Amtes beansprucht.
Darum gelte für die Äußerung auch nicht das strenge Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, an das Regierungsmitglieder bei Amtshandlungen gebunden sind. Laut der Mitteilung des Gerichts fällt die Aussage unter die Meinungsfreiheit. Ein Innenminister dürfe sich als Fachpolitiker zu Polizeithemen äußern. Allein der Bezug auf die Polizei mache aus einer Äußerung noch keine Amtshandlung. Gegen den Beschluss ist binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.
Was die Linke mit der Polizei vorhat
Anlass für den Streit war die Abgeordnetenhauswahl vom 20. September. Die Linke wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Sie will mit Grünen und SPD koalieren und ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp zur Regierenden Bürgermeisterin machen.
In ihrem Wahlprogramm kündigt die Partei an, die weitere „Aufrüstung“ der Polizei zu stoppen und Geld unter anderem in Straßensozialarbeit umzuschichten. Nach Medienberichten könnten auch Waffenverbotszonen wegfallen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Berlin warnte vor weniger Geld, weniger Befugnissen und dem Abbau bewährter Instrumente. Und das ausgerechnet in einer Stadt, die mit Messergewalt und organisierter Kriminalität zu kämpfen hat.
Hagel nutzte den Moment und bot Berliner Polizisten den Wechsel in den Südwesten an. Wer für „Sicherheit, Freiheit und unseren Rechtsstaat“ einstehe, sei „bei uns immer willkommen“.
Die Linke zieht vor Gericht
Auch andere Unionsminister reagierten scharf auf das Berliner Ergebnis. Sachsens Innenminister Armin Schuster sprach von einem „Schlag ins Gesicht rechtschaffener Bürger“. Seine Amtskollegin Magdalena Finke aus Schleswig-Holstein meinte, die Linke dürfe „niemals Verantwortung für die Sicherheit übernehmen“.
Die Berliner Linke wehrt sich mit Anwälten. Gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stellte der Landesverband sogar Strafanzeige. Gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte die Partei Berichten zufolge zuletzt Erfolg.
Wo verläuft die Grenze für Minister?
Die Neutralitätspflicht von Regierungsmitgliedern hat eine lange Geschichte vor Gericht. Das Bundesverfassungsgericht rügte 2018 die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka für ihre „Rote Karte“ gegen die AfD. 2020 traf es Horst Seehofer wegen eines Interviews, das auf der Ministeriumsseite stand, und 2022 Angela Merkel für ihre Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Jahrelang ging es dabei fast nur um Klagen der AfD.
Jetzt nutzt die Linke dasselbe Instrument. Ist das ein legitimer Schutz vor Machtmissbrauch oder der Versuch, unbequeme Kritik am eigenen Sicherheitskurs juristisch abzuwürgen? Beobachter dürften genau darauf achten, ob das Urteil in der nächsten Instanz Bestand hat. Eines zeigt der Streit aber schon jetzt: Wenn eine künftige Hauptstadtregierung bei der Polizei sparen will, wird die Debatte über die innere Sicherheit noch härter. Für viele Bürger ist genau das die eigentliche Sorge.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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