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Corona-Abrechnung in Magdeburg: Warum die SPD vor dem Ausschuss zittert

Corona-Abrechnung in Magdeburg: Warum die SPD vor dem Ausschuss zittert
Symbolbild: KI-generiert

In Sachsen-Anhalt will die AfD die Corona-Politik der vergangenen Jahre vor einem Untersuchungsausschuss des Landtags aufarbeiten lassen. Das SPD-geführte Gesundheitsministerium unter der geschäftsführenden Ministerin Petra Grimm-Benne schießt schon jetzt dagegen, bevor das Gremium überhaupt existiert. Die Begründung: Hier drohe ein „Tribunal mit vorverurteilender Schlagseite“.

Bemerkenswert ist das Timing. Kritisiert wird ein Ausschuss, der noch keine einzige Akte angefordert und keinen einzigen Zeugen gehört hat. Wer so früh in Abwehrhaltung geht, muss sich fragen lassen, was er eigentlich befürchtet.

Das Ministerium spricht von „martialischer Sprache“

Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung wählte das Ministerium deutliche Worte. Die Erklärung im Wortlaut:

„Die martialische Sprache, mit der bereits vor Einrichtung des Untersuchungsausschusses von Unrecht gesprochen wird, für das Schuldige zur Rechenschaft gezogen werden sollen, zeugt eher von einem Tribunal mit vorverurteilender Schlagseite als von einer ergebnisoffenen Reflexion.“

Gleich danach folgt ein Satz, der fast nach Kapitulation klingt. Man werde „selbstverständlich“ einen „etwaigen parlamentarischen Mehrheitswillen zu respektieren“ haben, heißt es. Viel anderes bleibt dem Haus von Grimm-Benne auch nicht übrig.

Die Machtverhältnisse haben sich gedreht

Denn die Landtagswahl vom 6. September 2026 hat in Magdeburg die politische Landschaft umgepflügt. Laut dem amtlichen Endergebnis erreichte die AfD 43,8 Prozent und stellt 39 der 83 Abgeordneten. Die CDU stürzte auf 17,2 Prozent ab. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) räumte Medienberichten zufolge selbst ein, seine Partei habe keinen Regierungsauftrag mehr.

Für die Einsetzung des Ausschusses braucht die AfD niemanden. Sie hat allein genug Stimmen. Unterstützung kommt dennoch vom BSW, das mit der AfD derzeit in Sondierungsgesprächen über gemeinsame Projekte steht. Zusammen verfügen beide Fraktionen sogar über eine Mehrheit im Parlament.

Was die AfD konkret fordert

Anstoß der Kritik ist das sogenannte 100-Tage-Programm der Partei. Dort werfen die „Altparteien“ laut Wortlaut vor, mit „irrationaler Angstpolitik und moralischem Druck eine beispiellose Einschränkung von Grundrechten durchgesetzt“ zu haben. Die AfD wird noch deutlicher: „Die Maßnahmen waren Unrecht und damit waren auch alle Strafen und Verurteilungen für Verstöße gegen die Maßnahmen Unrecht.“

Ziel des Ausschusses sei es, „dieses Unrecht aufzuarbeiten, die Schuldigen zu benennen und sie zur Rechenschaft zu ziehen“. Das ist zweifellos harte Kost. Allerdings zeigt sich hier auch, wie weit die Wahrnehmungen von Regierenden und Regierten in der Corona-Frage bis heute auseinanderliegen.

Eine Kommission ist noch keine Kontrolle

Die bisherige Landesregierung verweist gern darauf, man habe längst aufgearbeitet. Tatsächlich legte eine eigens eingesetzte Regierungskommission 2025 einen Abschlussbericht vor, mit Analysen zum Handeln der Behörden und Empfehlungen für künftige Pandemien. Doch eine Regierung, die sich von ihrer eigenen Kommission prüfen lässt, prüft sich im Kern selbst.

Ein Untersuchungsausschuss ist ein anderes Kaliber. Er kann Akten anfordern und Zeugen unter Eid vernehmen. Er ist ein Kontrollinstrument des Parlaments und gerade kein Gesprächskreis der Exekutive.

Die Zwei-Milliarden-Frage

Spannend dürfte vor allem der Blick auf das Geld werden. Die frühere Koalition aus CDU, SPD und FDP richtete ein Corona-Sondervermögen von rund zwei Milliarden Euro ein. Damit sollten die Wirtschaft wieder in Schwung kommen und das Land besser für künftige Pandemien gerüstet werden. Bis heute gilt im Land eine Corona-bedingte Haushaltsnotlage. Opposition und Landesrechnungshof sehen das berichten zufolge äußerst kritisch.

Jahre nach dem Ende der Pandemie immer noch eine Notlage, und das mit Milliarden auf Pump? Dass der Ausschuss die Verwendung dieser Mittel genau unter die Lupe nehmen kann, dürfte manchem in der Staatskanzlei mehr Sorgen bereiten als jede „martialische“ Formulierung.

Aufarbeitung als Bürgerrecht

Schulschließungen, Ausgangssperren, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Bußgelder: Millionen Bürger haben in der Pandemie tiefe Eingriffe in ihr Leben erlebt. Aus Sicht unserer Redaktion haben sie Anspruch auf eine schonungslose Prüfung, ob diese Eingriffe verhältnismäßig waren. Ob der Ausschuss diesen Anspruch erfüllt oder tatsächlich zum politischen Schauprozess gerät, wird sich an seiner Arbeit zeigen. Wer sich aber schon vor dem ersten Sitzungstag gegen Aufklärung stemmt, schadet dem Vertrauen in den Staat am meisten.

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