
Erbschaftsteuer-Rekord: 21,4 Milliarden – und der SPD reicht das nicht

Der Fiskus hat 2025 bei Erben und Beschenkten zugelangt wie nie zuvor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes setzten die Finanzverwaltungen Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro fest – ein Plus von 60,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert. Und trotzdem arbeitet die SPD an der nächsten Verschärfung.
Ein Sprung, den es so noch nie gab
Zur Einordnung: 2024 lag die festgesetzte Steuer noch bei 13,3 Milliarden Euro – damals schon ein Rekord. Innerhalb eines einzigen Jahres kam also fast die Hälfte obendrauf.
Getrieben wurde der Anstieg vor allem von den ganz großen Übertragungen. Bei Vermögensübergängen ab 20 Millionen Euro hat sich die festgesetzte Steuer mehr als verdoppelt – ein Zuwachs von 146,8 Prozent.
Beide Bestandteile erreichten neue Höchststände: Die reine Erbschaftsteuer kletterte um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro und ließ den alten Rekord von 9,0 Milliarden Euro aus dem Jahr 2021 weit hinter sich. Die Schenkungsteuer legte sogar um 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro zu – 2019 waren es noch 1,2 Milliarden.
Wo der Staat besonders kräftig zugriff
Der Blick auf die Vermögensarten zeigt, woher das Geld stammt. Veranlagt wurden vor allem:
- Grundvermögen: 51,6 Milliarden Euro (+11,2 Prozent)
- Übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere: 45,3 Milliarden Euro (+19,7 Prozent)
- Betriebsvermögen: 25,6 Milliarden Euro (+19,0 Prozent)
- Anteile an Kapitalgesellschaften: 16,8 Milliarden Euro (+128,9 Prozent)
Bemerkenswert ist das Missverhältnis: Während die festgesetzte Steuer um 60,8 Prozent explodierte, stiegen die vererbten und verschenkten Vermögen laut Destatis-Daten nur um 23,1 Prozent auf 141,1 Milliarden Euro. Das steuerlich berücksichtigte Vermögen legte um 32,9 Prozent auf 150,5 Milliarden Euro zu. Die Steuer wächst also deutlich schneller als die Substanz, auf die sie erhoben wird.
"FairErben" – der nächste Griff in die Familienkasse
Ausgerechnet in dieser Rekordlage legte die SPD am 13. Januar ein Positionspapier mit dem Titel "FairErben" vor. Kernpunkt: Die alle zehn Jahre neu nutzbaren Freibeträge sollen durch einen einmaligen Lebensfreibetrag von einer Million Euro ersetzt werden – 900.000 Euro innerhalb der Familie, 100.000 Euro für Erwerbe von Dritten.
Zudem sollen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen weitgehend fallen. An ihre Stelle träte ein Freibetrag von fünf Millionen Euro, der nach Berechnungen der Kanzlei Rödl & Partner schon bei einem durchschnittlichen Jahresvorsteuergewinn von rund 500.000 Euro erschöpft wäre.
„Die faktische Abschaffung sämtlicher bisherigen Verschonungsregelungen stellt einen tiefen Einschnitt für den deutschen Mittelstand dar“, heißt es vonseiten der Kanzlei.
Karlsruhe verhandelt – die Politik prescht vor
Parallel läuft eine Verfassungsbeschwerde. Der Beschwerdeführer ist laut Bundesverfassungsgericht Erbe seiner Tante; im Nachlass befanden sich ausschließlich Privatvermögen, darunter ein Wertpapierdepot und Grundvermögen. Er sieht sich gegenüber begünstigtem Betriebsvermögen benachteiligt. Am 13. Oktober will Karlsruhe verhandeln.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein Grundproblem deutscher Steuerpolitik: Selbst Rekordeinnahmen gelten offenbar nie als genug. Wer über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut hat – ob Häuslebauer oder Familienunternehmer –, muss damit rechnen, dass der Zugriff des Staates weiter wächst. Wer breit streut und dabei auch physische Edelmetalle als krisenfeste Beimischung berücksichtigt, denkt in Generationen statt in Legislaturperioden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für individuelle Entscheidungen sind eigene Recherche und fachkundiger Rat unerlässlich; die Verantwortung trägt jeder Leser selbst.

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