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10.10.2026
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Erbschaftsteuer-Showdown in Karlsruhe: Droht Familienfirmen das Aus?

Erbschaftsteuer-Showdown in Karlsruhe: Droht Familienfirmen das Aus?
Symbolbild: KI-generiert

Am kommenden Montag und Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer und damit über die Zukunft tausender deutscher Familienunternehmen. Kurz vor dem Termin warnt Andreas Hettich, Beiratsvorsitzender des Möbelbeschlag-Herstellers Hettich: Fallen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, gerate das Rückgrat des Mittelstands ins Wanken.

Zwei Verhandlungstage, die über Generationen entscheiden

Am 12. Oktober geht es in Karlsruhe um einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung. Sie hält die Freibeträge und Steuersätze für verfassungswidrig, unter anderem weil diese seit Jahren nicht an die Inflation angepasst worden seien. Außerdem fehle dem Bund die Gesetzgebungskompetenz.

Einen Tag später kommt die eigentliche Sprengkraft auf den Tisch. Ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat, darunter ein Wertpapierdepot und Grundbesitz, sieht sich gegenüber Firmenerben benachteiligt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten erwartet. Die Debatte ist allerdings schon jetzt voll entbrannt.

Medienberichten zufolge drängt die SPD bereits auf schärfere Regeln. Ökonomen wie Marcel Fratzscher und Clemens Fuest sollen einen grundlegenden Umbau fordern. Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks wurden allein in Bayern seit 2021 rund 6,7 Milliarden Euro Steuern auf sehr große Betriebsvermögen erlassen.

„Das ist ein Mythos“

Hettich lässt das nicht gelten. In einem Interview mit der WirtschaftsWoche bezeichnet er die Empörung über angeblich großzügige Privilegien als „Mythos“. Eine Vollverschonung gebe es nur, wenn der Erbe den Betrieb mindestens sieben Jahre weiterführe und die Lohnsumme halte. Das volle unternehmerische Risiko bleibe also beim Erben.

„Das hat nichts mit Dolce Vita zu tun.“

Auch bei Vermögen über 26 Millionen Euro gelten laut Hettich Fortführungspflicht und Lohnsummenregel. Zusätzlich müsse der Erbe nachweisen, dass er die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen zahlen könne. Diese Regel gehe ausgerechnet auf einen Hinweis aus Karlsruhe zurück, nämlich auf das Erbschaftsteuer-Urteil von 2014.

15 Jahre Arbeit nur für den Fiskus?

Ohne Verschonung fallen bei Familienangehörigen ab 26 Millionen Euro bis zu 30 Prozent Erbschaftsteuer an, bei Dritten sogar 50 Prozent. Laut Hettich müsste ein Unternehmen dafür etwa doppelt so viel Gewinn erwirtschaften. Denn jeder entnommene Euro werde vorher schon mit fast 50 Prozent Ertragsteuer belastet.

Ein Unternehmen arbeite dann „15 Jahre quasi nur für den Fiskus“, rechnet der Unternehmer vor. Danach stehe schon der nächste Generationswechsel an. Woher soll da das Geld für Investitionen kommen?

Und Österreich reibt sich die Hände

Hettich zufolge würde die Wettbewerbsfähigkeit seiner Gruppe direkt um die Steuerlast geschwächt. Konzerne mit Aktionären im Streubesitz seien davon kaum betroffen. Das gelte auch für den größten Konkurrenten aus Österreich, wo die Erbschaftsteuer schon 2008 abgeschafft wurde. Wien hat abgeschafft, Berlin denkt übers Verschärfen nach.

Die Absetzbewegung hat längst begonnen

Das 1888 im Schwarzwald gegründete Unternehmen mit Sitz in Kirchlengern beschäftigt 8200 Menschen, davon rund 3900 in Deutschland. Hettich führt es in vierter Generation. Er beobachtet eine deutliche Zunahme von Schenkungen von Firmenanteilen. Für ihn zeigt das, wie wenig die Unternehmer der Politik vertrauen. Viele Familien dächten schon wegen der Debatte über einen Verkauf oder einen Wegzug nach.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Alarmsignal. Ein Staat, der sich gerade mit einem 500-Milliarden-Sondervermögen neue Schulden aufgeladen hat, sucht nach Geld. Dabei könnte er ausgerechnet diejenigen vertreiben, die über Generationen Arbeitsplätze, Ausbildung und Steuereinnahmen sichern. Ob höhere Steuern den Verlust solcher Unternehmen ausgleichen würden, bezweifelt Hettich stark. Damit dürfte er nicht allein sein.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Lassen Sie sich bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten.

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