Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
06.07.2026
06:51 Uhr

Erfurt: Wenn Gerichte Straßenblockaden absegnen – der Rechtsstaat verkehrt sich ins Gegenteil

Erfurt: Wenn Gerichte Straßenblockaden absegnen – der Rechtsstaat verkehrt sich ins Gegenteil

Es ist ein Vorgang, der einem den Atem stocken lässt: Am späten Freitagabend, wenige Stunden vor dem AfD-Bundesparteitag in Erfurt, kippte das Verwaltungsgericht Weimar ein bereits erlassenes Versammlungsverbot auf den Anreisewegen – und ebnete damit den Weg für genau jene Blockaden, die am Samstag das Bild der Landeshauptstadt prägen sollten. Man reibt sich verwundert die Augen. Da bereitet sich die Polizei laut internen Unterlagen auf „lebensbedrohliche Einsatzlagen“ vor, und ein Gericht befindet ausgerechnet in diesem Moment, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei höher zu gewichten als die Sicherheit von Beamten, Delegierten und Bürgern.

Ein Verbot, das der Sicherheit dienen sollte

Der Reihe nach: Das Landesverwaltungsamt hatte im Vorfeld der angekündigten Massenproteste Versammlungen auf bestimmten Anreisewegen zum Erfurter Veranstaltungsort untersagt. Die Begründung war so schlicht wie einleuchtend – erwartete Blockadeaktionen, die Sicherstellung von Rettungswegen und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass freie Rettungswege ein hohes Gut sind? Offenbar das Verwaltungsgericht Weimar.

Die Richter hielten die Allgemeinverfügung für „voraussichtlich rechtswidrig“. Zur Begründung führten sie an, das Verbot richte sich auch gegen friedliche Versammlungen, und ein polizeilicher Notstand sei nicht nachgewiesen. Ein Kommunalpolitiker – laut Angaben ein Vertreter der Grünen – hatte den Eilantrag gestellt und triumphierte anschließend über den juristischen Erfolg.

Wer hier von „friedlichen Versammlungen“ spricht

Bemerkenswert ist, wer sich da über die Entscheidung freute: das Bündnis „Widersetzen“, das offen und ganz ohne Scham dazu aufgerufen hatte, den Parteitag mit sämtlichen Mitteln zu verhindern. Bundesweit sei zu Blockaden der Zufahrtswege mobilisiert worden, hieß es, mit dem erklärten Ziel, den Delegierten die Anreise „möglichst unmöglich“ zu machen. Aktionsrouten und Treffpunkte wurden vorab veröffentlicht.

Wenn ein Gericht die Ankündigung, demokratisch gewählte Abgeordnete an der Ausübung ihres Mandats zu hindern, als schützenswerte „friedliche Versammlung“ deutet, dann hat sich der Begriff der Friedlichkeit endgültig von jeder Realität verabschiedet.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Das Blockieren von Straßen, das gezielte Verhindern der Anreise gewählter Delegierter – all das läuft juristisch unter dem Etikett des Grundrechts. Straßenblockaden aber sind kein Meinungsäußerungssport, sondern erfüllen regelmäßig Tatbestände wie die Nötigung. Dass ausgerechnet eine Instanz des Rechtsstaates hier grünes Licht gibt, wirft Fragen auf, die weit über Erfurt hinausreichen.

Das Oberverwaltungsgericht korrigiert – zumindest teilweise

Immerhin: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht setzte in einem anderen Fall das Demonstrationsverbot auf einer Autobahnbrücke über der A71 wieder in Kraft und hob damit einen gegenteiligen Beschluss aus Weimar auf. Man sprach dort von „unfriedlichen Teilnehmern“ – eine Formulierung, die man sich beim Verwaltungsgericht offenbar hätte zu Herzen nehmen dürfen. Gegen den Freitagsbeschluss kann ebenfalls Beschwerde eingelegt werden.

Eine gefährliche Schieflage

Was bleibt, ist ein fataler Eindruck. Während die Justiz an anderer Stelle über Überlastung klagt, schafft sie mit solchen Entscheidungen selbst jene brenzligen Lagen, die anschließend in Strafprozessen gegen Gewalttäter münden – bezahlt vom Steuerzahler. Die Freiheit rechtstreuer Bürger, ungehindert an einem Parteitag teilzunehmen, wiegt hier offenbar weniger als die Bewegungsfreiheit derer, die Rechtsbrüche im Vorfeld öffentlich ankündigen. Ein solches Signal untergräbt das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Institutionen – und dieses Empfinden teilt längst nicht nur unsere Redaktion, sondern ein wachsender Teil der Bevölkerung.

Die Polizei musste am Ende mit einem Großaufgebot ausrücken, um zu retten, was politisches und juristisches Versagen im Vorfeld gefährdet hatte. Dass es nicht zu Schlimmerem kam, ist nicht das Verdienst jener Richter, die den Straßenkampf salonfähig machten, sondern der Beamten vor Ort.

Was uns dieser Vorgang lehrt

In einer Zeit, in der die Verlässlichkeit staatlicher Ordnung mehr und mehr erodiert, in der Sicherheit zur Verhandlungsmasse politischer Befindlichkeiten wird, gewinnt eines an Bedeutung: die Unabhängigkeit vom Wohlwollen der Institutionen. Wer sein Vermögen krisenfest aufstellen will, tut gut daran, physische Edelmetalle wie Gold und Silber als stabilisierenden Baustein in ein breit gestreutes Portfolio aufzunehmen. Sie unterliegen keiner richterlichen Tageslaune und keinem politischen Kurswechsel – ein Wert, der gerade in unsicheren Zeiten unbezahlbar erscheint.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Ebenso handelt es sich um keine Anlageberatung – jede Anlageentscheidung erfordert eigene Recherche und liegt in der alleinigen Verantwortung des Anlegers.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen