
Fahndungs-Fiasko in Hamburg: 4.827 Gesuchte spurlos verschwunden!

In Hamburg fahndet die Justiz derzeit nach 4.827 Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, und kann sie nicht finden. Das steht in der Antwort des rot-grünen Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion. Bei 4.456 der Gesuchten, also gut 92 Prozent, ist laut Senat ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit erfasst.
Die Zahlen hinter dem Fahndungsstau
Einen deutschen Pass besitzen nach den Senatsangaben nur 374 der Gesuchten. 51 von ihnen haben zusätzlich eine zweite Staatsangehörigkeit. 13 Personen gelten als staatenlos, in 108 Fällen ist die Nationalität ungeklärt. Medienberichten zufolge liegt die Zahl der unvollstreckten Haftbefehle in der Hansestadt sogar bei mehr als 5.000.
Nach Staatsangehörigkeit sieht die Aufstellung des Senats so aus:
- Türkei: 466 Personen
- Polen: 317 Personen
- Georgien: 293 Personen
- Rumänien: 243 Personen
- Afghanistan: 234 Personen
Fast alle Gesuchten sind Männer zwischen 21 und 49 Jahren. Frauen stellen mit 425 Personen nur einen kleinen Teil. Ein Haftbefehl ist allerdings noch kein Schuldspruch. Ein Teil der Gesuchten dürfte bereits verurteilt sein, andere sollen nur zur Sicherung eines Verfahrens festgenommen werden. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Abgetaucht, unauffindbar, vielleicht schon im Ausland
Warum gelingt keine Festnahme? Der Senat erklärt, die Gesuchten seien unter den bekannten Adressen nicht angetroffen worden. Wo sie sich aufhalten, sei unbekannt. Oft wisse man nicht einmal, ob sie noch in Deutschland sind. Auch bei Polizeikontrollen seien sie seit der Ausschreibung nicht aufgefallen.
Ehrlicher kann ein Staat kaum zugeben, wo die Grenzen seiner Möglichkeiten liegen. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann bewertet die Lage entsprechend scharf. Er spricht von einer „Bankrotterklärung für die rot-grüne Justiz- und Sicherheitspolitik“ und von einem „Kontrollverlust“. Seine Fraktion verlangt eine Fahndungsoffensive, die sich vor allem gegen gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter richtet. Verurteilte ausländische Straftäter sollen direkt nach Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben werden.
Kein Hamburger Einzelfall
Hamburg ist dabei nur ein Ausschnitt. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren bundesweit 148.311 Personen wegen offener nationaler Haftbefehle zur Fahndung ausgeschrieben. Auch hier hatten mehr als 87 Prozent eine ausländische oder ungeklärte Staatsangehörigkeit.
Die Gesamtlage ist ohnehin angespannt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik meldet Rekordwerte, auch die Zahl der Messerangriffe ist deutlich gestiegen. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt sich hier die Folge jahrelanger politischer Versäumnisse. Dazu zählen eine Migrationspolitik ohne wirksame Steuerung, eine überlastete Justiz und Behörden, die zu wenig miteinander austauschen.
Haftbefehl offen, Grundsicherung läuft weiter
Ein Detail ärgert viele Steuerzahler besonders. Wer per Haftbefehl gesucht wird, verliert nach geltendem Recht nicht automatisch seinen Anspruch auf Grundsicherung, das frühere Bürgergeld. Die Jobcenter erfahren nichts von der Fahndung, weil Polizei, Justiz und Sozialbehörden ihre Daten nicht abgleichen. Solange der Gesuchte für das Jobcenter erreichbar bleibt, wird weiter gezahlt. In der Regel endet der Anspruch erst mit der Inhaftierung.
Die schwarz-rote Koalition hat im Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vereinbart. Am 23. September folgte ein 10-Punkte-Plan, der unter anderem Gesuchte von den Leistungen ausschließen soll. In Kraft ist davon bisher nichts, angekündigt ist die Änderung für Ende 2026. Bis dahin bleibt die Lücke offen. Die AfD hatte nach eigenen Angaben mehrfach entsprechende Anträge im Bundestag eingebracht. Die Regierungsmehrheit lehnte sie jedes Mal ab.
Wie lange schaut die Politik noch zu?
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier sagte dazu:
„Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Die überwältigende Mehrheit der mit Haftbefehl gesuchten Straftäter, von denen keiner weiß, was sie treiben, hat keinen deutschen Pass.“
Er fordert einen „rigorosen Kurswechsel“: lückenlose Grenzkontrollen, ein Ende des Aufenthalts straffälliger Ausländer und die Vollstreckung von Haftstrafen in den Herkunftsländern. Nach seinen Worten muss das „dramatische Staatsversagen“ beendet werden.
Man muss nicht jede dieser Forderungen teilen, um ein Problem zu erkennen. Ein Rechtsstaat verliert Vertrauen, wenn er Tausende Haftbefehle nicht vollstreckt und Gesuchte zugleich weiter Geld vom Staat erhalten. Wer Recht und Ordnung ernst nimmt, sollte Fahndung und Sozialbehörden endlich verbinden, und zwar jetzt und nicht erst irgendwann Ende 2026.
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