
Faustrecht statt Argumente: SPD-Politiker prügelt AfD-Stadtrat zu Boden – jetzt steht er vor Gericht
Es gibt Geschichten, die offenbaren das politische Klima dieses Landes schonungsloser als jede Sonntagsrede. Die Geschichte des Hürther AfD-Stadtrats Norbert Raatz ist eine davon. Anderthalb Jahre nach einer brutalen Attacke in einer nordrhein-westfälischen Kneipe hat die Staatsanwaltschaft nun endlich Anklage erhoben – gegen einen SPD-Funktionär. Der Vorwurf: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Die mögliche Strafe: bis zu zehn Jahre Haft.
Was an jenem Dezemberabend geschah
Kurz vor Weihnachten 2024, im Lokal Adlerhof in Hürth. Was als verbale Auseinandersetzung begann, eskalierte zu einer handfesten Prügelorgie. Der damalige Vorsitzende der örtlichen SPD-Ratsfraktion, Lukas Gottschalk, soll gemeinsam mit zwei Bekannten auf den bis dahin völlig unbeteiligten AfD-Politiker Raatz und dessen Begleiter losgegangen sein. Die Begrüßung der Sozialdemokraten? „Nazis“ und „Arschloch“, wenn man den Schilderungen folgt.
Dann ging es zur Sache: Raatz wurde gegen den Tresen geschubst, getreten, ins Gesicht geschlagen. Er stürzte zu Boden. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte mehrere Prellungen und ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma. Eine Überwachungskamera dokumentierte das Geschehen – und das Video verbreitete sich rasend schnell im Netz.
Die verkehrte Welt der deutschen Justiz
Doch nun kommt der Teil dieser Geschichte, der einem den Atem stocken lässt. Bevor überhaupt gegen den mutmaßlichen Schläger ermittelt wurde, traf es zunächst das Opfer. Raatz hatte das Überwachungsvideo veröffentlicht – und sich damit prompt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln eingehandelt. Begründung: Verletzung der „Vertraulichkeit des Wortes“. Kostenpunkt für den Verprügelten: 2.500 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten.
Wer zu Boden geschlagen wird und es wagt, den Beweis öffentlich zu machen, zahlt erst einmal selbst. Das ist die bittere Realität in einem Land, das sich gerne mit dem Etikett „wehrhafte Demokratie“ schmückt.
Man stelle sich die Empörung vor, wäre es umgekehrt gewesen. Hätte ein AfD-Mann einen SPD-Politiker krankenhausreif geschlagen – die Republik hätte tagelang gebebt, Talkshows wären gefüllt, Brandmauern beschworen worden. Doch wenn die Faust von links kommt, herrscht beredtes Schweigen.
Anderthalb Jahre bis zur Anklage – trotz Videobeweis
Am 18. Mai erhob die Staatsanwaltschaft schließlich vor dem Amtsgericht Brühl Anklage gegen zwei Männer. Bei gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, in minder schweren Fällen immerhin drei Monate bis fünf Jahre. Doch warum dauerte es satte anderthalb Jahre, bis bei einer Tat, die auf Video festgehalten wurde, überhaupt Anklage erhoben wird? Die deutsche Justiz, sonst flink zur Stelle, wenn es um ein falsches Wort im Netz geht, lässt sich bei tatsächlicher körperlicher Gewalt erstaunlich viel Zeit.
Gottschalk selbst legte bereits im Januar 2025 seinen Fraktionsvorsitz nieder und gab seine Mandate im Kreistag und im Rat ab. Er beteuert, das veröffentlichte Video zeige nur einen Ausschnitt; im Vorfeld sei er angepöbelt worden, es habe rassistische und sexistische Bemerkungen gegenüber seiner Verlobten gegeben. Eine Schutzbehauptung, die – selbst wenn sie zuträfe – keinerlei Rechtfertigung für eine Prügelattacke darstellt. Seit wann ist eine Beleidigung in diesem Land eine Lizenz für Körperverletzung?
Ein Muster, das niemand mehr ignorieren kann
Dieser Fall steht nicht für sich allein. Er reiht sich ein in eine erschreckende Serie von Angriffen auf politisch Andersdenkende. Erst kürzlich ermittelte das Landeskriminalamt nach einer Attacke auf einen AfD-Abgeordneten wegen versuchten Mordes – samt linksextremem Bekennerschreiben auf einschlägigen Plattformen. Wer politische Gegner nur noch als „Faschos“ wahrnimmt, die man „angreifen“ müsse, der hat den Boden des demokratischen Diskurses längst verlassen.
Es entsteht der fatale Eindruck, dass Gewalt gegen unliebsame politische Konkurrenz mit einem zwinkernden Auge betrachtet wird – während gleichzeitig harmlose Bürger für das Zeigen einer Deutschlandfahne oder das stille Lesen in einem Buch von der Polizei drangsaliert werden. Wer hier nicht mehr von zweierlei Maß spricht, der hat entweder nicht hingesehen oder will es nicht sehen.
Was bleibt
Die Lehre aus diesem Vorfall ist unbequem, aber notwendig: In Deutschland wird der politische Streit zunehmend nicht mehr mit Argumenten, sondern mit Fäusten ausgetragen – und ausgerechnet jene, die sich permanent als Hüter der Demokratie inszenieren, geben dabei kein gutes Bild ab. Eine Gesellschaft, die solche Übergriffe verharmlost und das Opfer noch zur Kasse bittet, hat ein ernstes Problem mit ihrem Rechtsempfinden.
Bleibt zu hoffen, dass das Amtsgericht Brühl den Mut beweist, hier ein klares Signal zu setzen. Denn wer Gewalt gegen den politischen Gegner toleriert, der sägt am Fundament dessen, was unser Land einmal zusammengehalten hat: dem Respekt vor dem Andersdenkenden und der Herrschaft des Rechts. Es bleibt abzuwarten, ob die Justiz dieser Verantwortung gerecht wird – oder ob am Ende wieder einmal eine milde Bewährungsstrafe für den Täter steht.

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