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13.08.2025
11:55 Uhr

Feiertags-Chaos im Homeoffice: Wenn Berlin die Arbeit ruft, während Bayern feiert

Die schöne neue Arbeitswelt des Homeoffice bringt nicht nur Vorteile mit sich. Während die einen noch im Schlafanzug ihre erste Videokonferenz abhalten, kämpfen andere mit einem ganz anderen Problem: Welche Feiertage gelten eigentlich, wenn der Laptop in Mecklenburg-Vorpommern steht, der Chef aber in Baden-Württemberg sitzt? Eine Frage, die in Zeiten flexibler Arbeitsmodelle immer mehr Arbeitnehmer beschäftigt – und die Antwort darauf ist komplizierter, als man denken könnte.

Der Arbeitsort entscheidet – nicht der Firmensitz

Grundsätzlich gilt eine einfache Regel: Maßgeblich ist der tatsächliche Arbeitsort, nicht der Unternehmenssitz. Doch was so simpel klingt, entpuppt sich in der Praxis als rechtliche Grauzone. Wer überwiegend im Homeoffice arbeitet, sollte dringend einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Fehlt dort eine eindeutige Regelung, gilt in der Regel der Ort, an dem die Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird.

Diese Regelung führt zu kuriosen Situationen: Während die Kollegen im katholischen Bayern an Fronleichnam die Füße hochlegen, müssen ihre protestantischen Kollegen in Brandenburg weiterarbeiten – selbst wenn sie für dasselbe Unternehmen tätig sind. Ein Zustand, der nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern auch die Frage aufwirft, ob unsere föderale Feiertagsregelung noch zeitgemäß ist.

Wenn der Wohnort zum Arbeitsort wird

Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Ist in einer Telearbeitsvereinbarung ausdrücklich festgelegt, dass der Wohnort als fester Arbeitsplatz gilt, dann gelten die Feiertage des jeweiligen Bundeslandes. Diese Regelung klingt vernünftig, wird aber in der Praxis oft vergessen. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer versäumen es, diese wichtige Vereinbarung schriftlich zu fixieren – ein Versäumnis, das spätestens dann schmerzhaft wird, wenn die Kollegen feiern, während man selbst arbeiten muss.

Das Fronleichnam-Dilemma

Besonders deutlich wird die Problematik am Beispiel Fronleichnam. Dieser katholische Feiertag wird nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland begangen. Wer seinen Arbeitsort in einem dieser Bundesländer hat, kann sich über einen freien Tag freuen. Alle anderen müssen arbeiten – es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor.

Diese Regelung führt zu absurden Situationen: Ein Mitarbeiter, der für ein bayerisches Unternehmen von Berlin aus arbeitet, muss an Fronleichnam arbeiten, während sein Nachbar, der für ein Berliner Unternehmen von München aus tätig ist, frei hat. Eine Regelung, die in Zeiten digitaler Arbeit und bundesweiter Vernetzung anachronistisch wirkt.

Rechtssicherheit schaffen – bevor es zu spät ist

Die Lösung liegt in klaren vertraglichen Vereinbarungen. Arbeitnehmer sollten darauf bestehen, dass der Arbeitsort eindeutig definiert wird. Dies ist nicht nur für die Feiertagsregelung wichtig, sondern hat auch Auswirkungen auf die Unfallversicherung und steuerliche Fragen. Wer hier nachlässig ist, kann böse Überraschungen erleben.

Es ist bezeichnend für die deutsche Bürokratie, dass selbst die Frage nach freien Tagen zu einem rechtlichen Minenfeld wird. Während andere Länder pragmatische Lösungen finden, verliert sich Deutschland in föderalen Spitzfindigkeiten. Ein Problem, das symptomatisch für viele Bereiche unserer überbürokratisierten Republik ist.

Zeit für eine Reform?

Die aktuelle Regelung stammt aus einer Zeit, in der Homeoffice die Ausnahme war und die meisten Menschen dort arbeiteten, wo ihr Unternehmen ansässig war. In der modernen Arbeitswelt, in der Remote-Arbeit zur Normalität geworden ist, wirken diese Regelungen wie Relikte aus einer vergangenen Epoche. Es wäre an der Zeit, dass die Politik hier nachbessert und einheitliche, praktikable Lösungen schafft.

Bis dahin bleibt Arbeitnehmern nur der Rat, ihre Verträge genau zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Denn eines ist sicher: Die Digitalisierung der Arbeitswelt schreitet voran, während unsere Gesetze noch in der analogen Vergangenheit verharren. Ein Zustand, der nicht nur bei der Feiertagsregelung für Kopfschütteln sorgt, sondern exemplarisch für die Reformunfähigkeit unseres Landes steht.

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