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Feuerzeug-Pistole statt Wahlkampf: AfD-Kandidat gesteht Banküberfall

Feuerzeug-Pistole statt Wahlkampf: AfD-Kandidat gesteht Banküberfall
Symbolbild: KI-generiert

Drei Wochen vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern erschüttert ein Personalfall die AfD im Nordosten: Ein Direktkandidat aus Rostock hat eingeräumt, im Dezember 2012 eine Bank in Duisburg überfallen zu haben. Er wurde dafür rechtskräftig verurteilt. Jetzt steht sein Name trotzdem auf dem Stimmzettel – ändern lässt sich das nicht mehr.

Zweieinhalb Jahre Haft – und eine Waffe, die keine war

Der 42-jährige Sascha Gläser bewirbt sich im Wahlkreis 7 (Hansestadt Rostock IV) um ein Direktmandat. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Duisburg verurteilte ihn das dortige Amtsgericht am 20. März 2013 wegen schwerer räuberischer Erpressung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Strafe habe er vollständig verbüßt.

Der Überfall ereignete sich Berichten zufolge am 19. Dezember 2012 in einer Volksbank-Filiale im Stadtteil Rumeln. Der damals 28-Jährige soll einer Kassiererin eine Waffe gezeigt und Bargeld verlangt haben. Später stellte sich heraus: Es war ein Feuerzeug in Pistolenform. Bereits am Tag darauf klickten die Handschellen.

„Größter Fehler meines Lebens“

Gläser selbst geht inzwischen in die Offensive. Gegenüber dem Nordkurier bestätigte er die Tat und erklärte, er leugne und bagatellisiere sie nicht. Es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, den er aufrichtig bereue.

Gegenüber der Ostsee-Zeitung schilderte er die Tat als Ausdruck einer persönlichen Krise: Er habe sich damals in einer „toxischen Beziehung“ befunden und aus „schädlichen Strukturen“ ausbrechen wollen. Er wolle sich heute nicht auf diesen Fehler reduzieren lassen.

Die Partei tobt – und zeigt auf das Führungszeugnis

In der Landespartei sitzt der Schock tief. Co-Landeschef Enrico Schult sagte der Bild:

„Das hat uns total überrascht. Ich bin völlig schockiert.“

Im polizeilichen Führungszeugnis des Kandidaten habe die Verurteilung nicht mehr gestanden. Das hat einen nüchternen juristischen Grund: Nach über einem Jahrzehnt greifen die gesetzlichen Tilgungsfristen. Getilgt heißt aber nicht ungeschehen.

Ein von der Presse zitierter Parteiinsider behauptet, Gläser habe den Überfall bei seiner Aufstellung verschwiegen – man hätte ihn sonst nicht nominiert. Gläser weist das zurück: Er habe das Thema nicht aktiv angesprochen, weil die Sache abgeschlossen sei, aber keine falschen Angaben gemacht.

Mandat futsch, Debatte offen

Vom Wahlzettel streichen lässt sich der Kandidat nach Angaben der Partei nicht mehr. Gläser hat deshalb angekündigt, ein gewonnenes Direktmandat nicht anzunehmen, um sich „dem Großen Ganzen unterzuordnen“. Als stellvertretender Kreisvorsitzender in Rostock trat er zurück, ein Parteiausschlussverfahren steht im Raum.

Politische Gegner nutzen die Steilvorlage. CDU-Landeschef Daniel Peters sagte der Bild, die AfD gebe sich als Partei von Recht und Ordnung und schicke einen verurteilten Bankräuber ins Rennen – bürgerlich sei daran nichts.

Was der Fall wirklich zeigt

Aus Sicht unserer Redaktion legt der Vorgang zwei unbequeme Wahrheiten offen. Erstens: Wer Resozialisierung ernst meint, muss aushalten, dass Menschen nach verbüßter Strafe zurück ins Leben finden – für Mandatsträger gelten aber, wie Schult selbst einräumte, strengere Maßstäbe.

Zweitens: Parteien, die im Osten inzwischen um Regierungsverantwortung kämpfen, kommen mit Amateur-Personalprüfung nicht mehr durch. Am 20. September wird in Mecklenburg-Vorpommern gewählt – und Umfragen sehen die AfD dort seit Monaten weit vorn. Wer regieren will, wird an jedem einzelnen Namen auf seinen Listen gemessen. Auch an denen, die man lieber übersehen hätte.

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