
Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Hospiz-Mitarbeiterin wehrt sich!

15 Jahre Dienst in einem Hospiz in Jever, dann die fristlose Kündigung. Martina Müller, 60 Jahre alt, hat ihren Job beim diakonischen Träger „mission:lebenshaus“ verloren. Der Grund: Sie trat bei der niedersächsischen Kommunalwahl im September für die AfD an. Jetzt zieht sie gegen ihren kirchlichen Arbeitgeber vor Gericht und lädt den obersten Diakonie-Chef zu einem Gespräch ein.
Ein Ultimatum statt eines Gesprächs
Medienberichten zufolge arbeitete Müller als Verwaltungsangestellte in dem Hospiz. Die Einrichtung gehört zur „mission:lebenshaus gGmbH“, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Als ihre Kandidatur für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland bekannt wurde, hätten die Geschäftsführer sie aufgefordert, die Kandidatur nachweislich zurückzuziehen. Dafür habe sie eine Woche Zeit bekommen, ein Gespräch habe es nicht gegeben.
Müller gab nicht nach. Nach Angaben der AfD folgte am 17. August 2026 die fristlose Kündigung. In einem Interview gibt sich die 60-Jährige kämpferisch:
„Ich lasse mich nicht erpressen.“
Der Verein begründete den Schritt laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur so: Die Kandidatur für eine „als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation“ stehe „in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie“. Die Diakonie stellte sich Berichten zufolge hinter den Verein.
Gütetermin gescheitert, nächste Runde im April 2027
Am 28. Oktober trafen sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Wilhelmshaven zum Gütetermin. Eine Einigung kam nicht zustande. Wie die Lokalpresse berichtet, geht der Streit im April 2027 weiter. Bis dahin muss Müller, die kurz vor der Rente steht, ohne ihre gewohnte Stelle auskommen.
„Ich habe nichts falsch gemacht, ich habe nichts verbrochen. Ich bin Bürgerin dieses Landes und gehöre jetzt einer Partei an, die nicht verboten ist.“
Damit spricht sie den Kern des Falls an. Die AfD ist eine zugelassene Partei, sitzt im Bundestag und in fast allen Landtagen. Ein Verbotsverfahren hat bisher kein Gericht entschieden. Trotzdem soll es ausreichen, sich als Kandidatin für einen Gemeinderat aufstellen zu lassen, um nach 15 Jahren ohne bekannte Beanstandung vor die Tür gesetzt zu werden?
Die Linie kommt von ganz oben
Ganz überraschend ist der Vorgang nicht. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hatte bereits 2024 angekündigt, gegen AfD-Anhänger in den eigenen Reihen hart vorzugehen. Mehrere Medien zitierten ihn damals mit dem Satz: „Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.“ Kritiker sprachen schon damals von einer Gesinnungsprüfung am Arbeitsplatz.
Gerade an Schuch wendet sich Müller jetzt. Er solle sich ein persönliches Bild von ihr machen und selbst beurteilen, ob sie ein so schlechter Mensch sei, dass sie eine fristlose Kündigung verdient habe, sagt sie.
Kirchliches Sonderrecht gegen Bürgerrechte
Juristisch dreht sich der Fall um zwei Fragen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen sich auf ihr verfassungsrechtlich geschütztes Selbstbestimmungsrecht berufen und von ihren Beschäftigten Loyalität verlangen. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Sonderrecht allerdings in den vergangenen Jahren deutlich eingegrenzt. Auf der anderen Seite steht das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht. Es verbietet nach Medienberichten, dass Bürger berufliche Nachteile erleiden, weil sie sich für ein kommunales Ehrenamt bewerben.
Aus Sicht unserer Redaktion steht hier mehr auf dem Spiel als ein einzelner Arbeitsplatz. Ein Sozialkonzern, der zum großen Teil mit Beitrags- und Steuergeld arbeitet, setzt eine langjährige Mitarbeiterin vor die Tür, weil sie ihr passives Wahlrecht wahrgenommen hat. Wer so handelt, schreckt am Ende jeden Bürger ab, der sich vor Ort politisch einbringen will. Und genau diese Menschen braucht die Demokratie in Rathäusern und Kreistagen dringend. Ob die Kündigung Bestand hat, muss jetzt das Gericht entscheiden.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer in einer vergleichbaren Lage ist, sollte sich individuell von einem Fachanwalt beraten lassen.
Kostenloses Live-Webinar
Der Great Reset fürs Geldsystem
Was sich bis 2029 an Ihrem Geld ändert und was Sie vorher tun können.

PeterHahne
ErnstWolff
Dr.Brandenburg
Prof. Dr.Polleit
MichaelMross
OutdoorChiemgau
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik













