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22.09.2026
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Gekündigt wegen AfD-Liste: Erzieherin zieht vor das Arbeitsgericht

Gekündigt wegen AfD-Liste: Erzieherin zieht vor das Arbeitsgericht
Symbolbild: KI-generiert

Sechs Jahre lang betreute Kerstin Zimmermann Kinder im Sonderkindergarten „Arche Noah“ in Salzgitter. Dann kandidierte sie bei der niedersächsischen Kommunalwahl für die AfD – und verlor ihren Job. Am 7. September 2026, eine Woche vor dem Wahltermin, sprach die Caritas die fristlose Kündigung aus. Jetzt wehrt sich die Erzieherin juristisch.

„Meine berufliche Existenz wurde von heute auf morgen zerstört“

Zimmermann sei „maßlos enttäuscht“, wie sie erklärte. Bereits vor der Wahl am 13. September habe ihr Arbeitgeber ihr mit Konsequenzen gedroht, sollte sie ihre Kandidatur nicht zurückziehen. Sie zog sie nicht zurück.

Ihr Anwalt Dirk Schmitz kündigte gegenüber der Bild an, er werde seine Mandantin „wieder an ihren Arbeitsplatz klagen“. Bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmerjob dürften Parteimitgliedschaft oder Wahlkandidatur keine Rolle spielen, so Schmitz. Es gehe nicht allein um Arbeitsrecht:

„Nicht nur um Arbeitsrecht, sondern Demokratie“

Die Erzieherin selbst formulierte den Vorwurf schärfer: Öffentlich werbe die Caritas für Vielfalt, Toleranz und soziales Miteinander – bei den eigenen Mitarbeitern scheine anderes zu gelten. Sie sei stets loyal gewesen und habe sich engagiert um die Kinder gekümmert.

Kein Einzelfall: Auch ein Hospiz kündigte nach 15 Jahren

Der Fall reiht sich ein. Die AfD-Lokalpolitikerin Martina Müller verlor nach 15 Jahren ihren Arbeitsplatz in einem diakonischen Hospiz in Jever – ebenfalls wegen einer Kandidatur, die Kündigung erfolgte laut Berichten am 30. Juli 2026, nach vorheriger Abmahnung.

Der Träger, die mission:lebenshaus, begründete das mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Eine aktive Kandidatur stehe „in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie“. Um Parteipolitik gehe es ausdrücklich nicht.

Arbeitsrechtler dämpft die Erwartungen der Kirchen

Juristisch ist das heikler, als es klingt. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, der Kirchen regelmäßig selbst vertritt, erklärte in einem Fachinterview, es gebe im Arbeitsrecht keine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität. Auch die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem eingeordneten Partei rechtfertige keine Kündigung – zumal die Einstufung gerichtlich noch geklärt werde.

Nötig wäre laut Thüsing eine konkrete Beeinträchtigung des Dienstes oder kirchenfeindliches Verhalten der Person selbst. Das passive Wahlrecht des Grundgesetzes sei „keine kleine Münze“. Er hätte, so seine Einschätzung, zur Kündigung nicht geraten.

Und die Einstufung selbst? Auf Bundesebene stoppte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 im Eilverfahren die Bewertung als „gesichert rechtsextremistisch“. In Niedersachsen hingegen billigte das Verwaltungsgericht Hannover im Juni 2026 die vorläufige Hochstufung des Landesverbands; die AfD legte Beschwerde beim OVG ein.

Wenn Gesinnung über Kündigungen entscheidet

Aus Sicht unserer Redaktion berührt der Fall eine Grundfrage, die weit über Salzgitter hinausreicht: Darf die Kandidatur für eine im Bundestag vertretene Partei den Arbeitsplatz kosten – bei einer Erzieherin, der niemand ein Fehlverhalten im Dienst vorwirft? Millionen Bürger wählen diese Partei. Wer politische Betätigung zum Kündigungsgrund macht, riskiert, dass Bürger künftig schweigen, statt sich zu engagieren.

Pikant: Medienberichten zufolge wurde Zimmermann trotz der Kündigung in ein kommunales Mandat gewählt. Die Entscheidung liegt nun beim Arbeitsgericht – nicht bei Pressemitteilungen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Einordnungen entsprechen unserer Meinung und den uns vorliegenden Informationen; für konkrete arbeitsrechtliche Fragen ist fachkundige Beratung erforderlich.

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