
Geld-Entzug statt Wählergunst: Will die Union die AfD aushungern?

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat beim Sender Phoenix ein heikles Instrument ins Spiel gebracht: Die AfD könnte von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Er nennt das ein „milderes Mittel“ im Vergleich zum Parteiverbot. Gleichzeitig läuft in Brüssel bereits ein Verfahren gegen die AfD-Europapartei ESN, bei dem es ebenfalls ums Geld geht.
Ein „milderes Mittel“ mit harten Folgen
Der Begriff klingt nach Augenmaß. Gemeint ist aber ein tiefer Eingriff in den politischen Wettbewerb. Und auffällig ist der Zeitpunkt.
Medienberichten zufolge liegt die AfD in bundesweiten Umfragen inzwischen vor der Union und führt in mehreren Bundesländern. Kanzler Friedrich Merz kommt im ARD-Deutschlandtrend auf die schlechtesten Zufriedenheitswerte, die je für einen Kanzler gemessen wurden. Kritiker sehen darin ein Muster: Wer die Wähler nicht mehr überzeugt, versucht, dem Gegner die Mittel zu kürzen.
Brüssel prüft bereits: Die ESN unter Verdacht
Auf EU-Ebene ist man schon weiter. Im Juli 2026 hat das Europäische Parlament beantragt, die Partei „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN), zu der auch die AfD gehört, auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundwerten der EU zu prüfen. Die europäische Parteienaufsicht APPF stützt sich laut Medienberichten auf ein Dossier von rund 300 Seiten. Darin sollen Gerichtsentscheidungen und Äußerungen aus den Mitgliedsparteien gesammelt sein.
Ein dickes Dossier ist allerdings noch kein Beweis. Zunächst gibt ein sechsköpfiges Expertengremium eine Stellungnahme ab, dessen Mitglieder zu gleichen Teilen von Parlament, Rat und Kommission benannt werden. Entscheiden muss am Ende die Parteienaufsicht.
Was ein Ausschluss bedeuten würde
- Die ESN würde aus dem europäischen Parteienregister gestrichen und bekäme keine EU-Parteienförderung mehr.
- Die Abgeordneten würden ihre Mandate im Europaparlament behalten, denn die Fraktion ist rechtlich von der Partei getrennt.
- Die deutsche Parteienfinanzierung der AfD wäre davon nicht automatisch betroffen.
Gefährlicher Präzedenzfall
Den rechtlichen Hebel gibt es in Deutschland seit 2017. Nach dem gescheiterten NPD-Verbot wurde Artikel 21 des Grundgesetzes ergänzt. Im Januar 2024 hat das Bundesverfassungsgericht die NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ erstmals für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dabei ging es allerdings um eine Splitterpartei und nicht um eine Kraft, die in Umfragen bundesweit vorne liegt.
Für die AfD wären die Folgen erheblich. Neben den staatlichen Zuschüssen fielen auch die Steuervorteile für Spenden und Mitgliedsbeiträge weg. Wer die AfD unterstützt, wäre steuerlich schlechter gestellt als Unterstützer anderer Parteien. Ist das noch Chancengleichheit? Es kommt ein weiteres Problem hinzu: Parteien ohne staatliches Geld werden abhängiger von reichen Großspendern. Genau das soll die staatliche Parteienfinanzierung eigentlich verhindern.
Die Hürde ist hoch, und das ist auch richtig so
AfD-Gegner halten dagegen, der Staat müsse niemanden finanzieren, der gegen die Verfassung arbeitet. Das Grundgesetz verlangt dafür aber einen klaren Nachweis: Die Partei muss darauf ausgerichtet sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Es reicht nicht, ihre Positionen abzulehnen oder ihren Aufstieg zu fürchten.
Die politische Frage bleibt ohnehin offen: Warum wenden sich so viele Bürger von der Union ab? Die Gründe dürften bei hohen Abgaben, neuen Schuldenbergen und einer schwachen Wirtschaft liegen und nicht beim Kontostand der Konkurrenz. Mit einem Geldentzug gewinnt die CDU keinen einzigen Wähler zurück. Dafür braucht es eine bessere Politik.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder.

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