
Geldhahn zu statt Verbot? Juristen-Vorstoß gegen die AfD

Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers will der AfD nicht das Existenzrecht absprechen, sondern ihr das Staatsgeld streichen. Gegenüber der „Zeit“ wirbt er dafür, die Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, statt sie zu verbieten. Für die AfD stünden damit Millionen auf dem Spiel.
Der Plan: Wahlen ja, Steuergeld nein
Möllers nennt den Finanzierungsausschluss eine „ernsthafte Alternative“ zum Verbot. Er sei „sehr wirkungsvoll“, berge aber „weniger politische Risiken“. Seiner Meinung nach lasse sich den Bürgern leichter erklären, warum der Staat eine Partei, die er für verfassungsfeindlich halte, nicht auch noch bezahlen müsse.
Die AfD dürfte nach diesem Modell weiter bei Wahlen antreten. Ihre Abgeordneten behielten ihre Mandate, die Fraktionen bekämen weiter ihre Mittel. Wegfallen würden die staatlichen Zuschüsse und die Steuervorteile, auch für Spenden an die Partei. Laut Bundestagsverwaltung wurden für 2025 rund 18,2 Millionen Euro an staatlichen Mitteln für die AfD festgesetzt.
Finanzieller Druck als Erziehungsmittel?
Möllers geht es nach eigener Darstellung nicht nur ums Geld. Die Partei solle sich wegen des Drucks „von den völkischen Elementen trennen“ und eine rechtsnationale Kraft werden. Die Konkurrenz müsse sich weiter politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen, statt auf ein Verbot zu hoffen.
Ein Stück Selbstkritik steckt darin also durchaus. Trotzdem bleibt die Frage, ob der Staat über die Parteikasse den Kurs einer Oppositionspartei bestimmen sollte. Kritiker dürften das als Politik mit dem Rechenschieber sehen, zumal es um eine Partei geht, die Millionen Bürger gewählt haben.
Die Hürden in Karlsruhe bleiben hoch
Ohne das Bundesverfassungsgericht geht nichts. Es müsste feststellen, dass die AfD planvoll darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Anders als beim Verbot müsste dabei nicht belegt werden, dass die Partei ihre Ziele auch tatsächlich durchsetzen könnte. Juristen sprechen hier von „Potenzialität“.
Möllers räumte schon im Januar 2024 im Deutschlandfunk ein, dass ein Finanzierungsausschluss juristisch „genauso kompliziert“ sei wie ein Verbot. Leichter sei er nur politisch zu vermitteln. Er sagt also selbst: Rechtlich gibt es keine Abkürzung, nur eine bessere Verpackung.
Das Vorbild NPD
Den Weg gibt es seit 2017 in Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes. Er wurde eingeführt, nachdem das NPD-Verbot gescheitert war, weil die Partei zu unbedeutend war. Im Januar 2024 wurde er zum ersten Mal genutzt: Karlsruhe schloss die NPD, die heute „Die Heimat“ heißt, für sechs Jahre von der Staatsfinanzierung aus. Bei der AfD würde zunächst dieselbe Frist gelten. Verlängern ließe sie sich.
Gutachten, Gerichte und ein Rückschlag
Möllers beschäftigt sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema. Im Juni 2026 erschien ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die AfD für verfassungswidrig hält. Möllers und die Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger haben es als externe Gutachter geprüft und das wissenschaftliche Vorgehen bestätigt. Geschrieben haben sie es nicht.
Vor Gericht lief es zuletzt aber anders. Im Februar 2026 verbot das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig, die Bundespartei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Laut Gericht gibt es in der AfD zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen. Nach vorläufiger Bewertung prägen sie die Gesamtpartei aber nicht in dem Ausmaß, das für diese Einstufung nötig wäre.
Für ein Verfahren in Karlsruhe ist das kein gutes Zeichen. Für viele Bürger bleibt zudem ein ungutes Gefühl: Die anderen Parteien diskutieren lieber über Verbote und Geldentzug, als die Wähler mit besserer Politik zurückzugewinnen. Die Entscheidung über Parteien sollte am Ende an der Wahlurne fallen und nicht über den Haushalt.
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