
Gericht bestätigt: "Sehr geehrter Herr" bleibt zulässige Anrede für Non-Binäre
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die in der aktuellen Debatte um geschlechtergerechte Sprache für Aufsehen sorgen dürfte. Eine Person mit gestrichenem Geschlechtseintrag scheiterte mit dem Versuch, die Anrede "Sehr geehrter Herr" durch ein Gericht als rechtswidrig einstufen zu lassen. Das Urteil (AZ: 3 VAs 9/25) ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.
Höflichkeit vor Ideologie
Die klagende Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, hatte beantragt, die wiederholte männliche Ansprache durch das Landgericht als rechtswidrig festzustellen. Alternativ hätte auch eine weibliche Ansprache als unzulässig deklariert werden sollen. Das OLG Frankfurt wies den Antrag jedoch als unzulässig zurück und stellte klar: Die beanstandete Anrede sei "kein tauglicher Streitgegenstand".
In der Begründung führte das Gericht aus, dass die Ansprache "lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation" darstelle. Sie regele keine Angelegenheit im rechtlichen Sinne und könne daher nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein.
Ein Sieg für den gesunden Menschenverstand?
Diese Entscheidung dürfte bei vielen Bürgern auf Zustimmung stoßen, die der zunehmenden Verkomplizierung der deutschen Sprache durch Gender-Ideologie kritisch gegenüberstehen. Während Aktivisten immer neue Sprachregelungen fordern, zeigt das Gericht hier klare Kante: Traditionelle Höflichkeitsformen bleiben rechtlich unbedenklich.
"Die Ansprache ist lediglich ein formeller Beginn und Ausdruck einer gängigen Höflichkeit einer schriftlichen Kommunikation"
Es stellt sich die Frage, ob deutsche Gerichte ihre Zeit nicht sinnvoller nutzen könnten, als sich mit derartigen Befindlichkeiten zu beschäftigen. In Zeiten, in denen die Kriminalität auf Rekordniveau ist und Messerangriffe zum Alltag gehören, wirken solche Klagen wie aus einer anderen Welt.
Die Grenzen der Sprachpolizei
Das Urteil sendet ein wichtiges Signal: Nicht jede gefühlte Diskriminierung ist auch eine rechtliche. Die deutsche Sprache hat über Jahrhunderte funktionierende Höflichkeitsformen entwickelt. Diese nun unter dem Deckmantel der Inklusion zu zerstören, führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu Verwirrung und Spaltung.
Bemerkenswert ist auch, dass die klagende Person offenbar sowohl die männliche als auch die weibliche Anrede ablehnte. Dies zeigt die Absurdität der Forderung: Wie soll ein Gericht kommunizieren, wenn jede etablierte Anredeform als diskriminierend empfunden wird?
Zurück zur Vernunft
Die Entscheidung des OLG Frankfurt könnte ein Wendepunkt in der aufgeheizten Debatte um Gendersprache markieren. Sie zeigt, dass Gerichte durchaus in der Lage sind, ideologische Übertreibungen in ihre Schranken zu weisen. Traditionelle Werte und bewährte Umgangsformen haben weiterhin ihre Berechtigung - auch und gerade in einer sich wandelnden Gesellschaft.
Es bleibt zu hoffen, dass diese vernünftige Rechtsprechung Schule macht. Deutschland hat wahrlich drängendere Probleme als die Befindlichkeiten einzelner Personen, die sich durch jahrhundertealte Höflichkeitsfloskeln diskriminiert fühlen. Die Rückkehr zu Pragmatismus und gesundem Menschenverstand täte unserem Land gut - nicht nur vor Gericht, sondern auch in Politik und Gesellschaft.
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