
Gericht erlaubt Klima-Abseilaktion: Auffahrunfall und Verletzte als Folge
In einem kontroversen Urteil hat das Verwaltungsgericht Stade den Klimaaktivisten erlaubt, sich von einer Autobahnbrücke an der A27 beim „Bremer Kreuz“ abzuseilen. Diese Entscheidung führte zu einer Sperrung der Autobahn und letztlich zu einem Auffahrunfall mit vier Verletzten und einem Sachschaden von 50.000 Euro.
Hintergrund der Entscheidung
Die Klimaaktivisten hatten gegen die Stadt Achim geklagt, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Ursprünglich wollte die Gruppe gegen den Ausbau von Autobahnen und für eine Verkehrswende demonstrieren, indem sie sich bei laufendem Verkehr von einer Brücke abseilen und Plakate hochhalten. Die Stadt Achim untersagte dies jedoch aus Sicherheitsgründen und erlaubte lediglich eine Versammlung auf der Brücke.
Das Verwaltungsgericht Stade entschied zugunsten der Aktivisten und ordnete eine Sperrung der Autobahn an. Es argumentierte, dass ein Ausgleich zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Versammlungsgrundrecht der Demonstranten hergestellt werden müsse. Das Gericht erlaubte die Abseilaktion bei gesperrter Autobahn zwischen 12 und 13 Uhr.
Folgen der Gerichtsentscheidung
Die Entscheidung des Gerichts führte zu einem Auffahrunfall, bei dem eine 70-jährige Autofahrerin das Stauende übersah und auf den PKW einer 41-jährigen Autofahrerin auffuhr. Das Auto der Seniorin überschlug sich und prallte gegen ein weiteres Fahrzeug. Insgesamt wurden vier Personen leicht verletzt. Die A27 musste erneut gesperrt werden, nachdem sie kurzzeitig wieder freigegeben worden war.
Kritik an der Entscheidung
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) übte scharfe Kritik an der Gerichtsentscheidung. Der Landesvorsitzende Bernard Soika erklärte: „Ein künstlicher Stau auf der Bundesautobahn, selbst wenn dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, ist immer ein hohes Risiko. Aus diesem Grund halte ich es für absolut fahrlässig, eine solche Versammlungsfreiheit höher zu hängen als die Sicherheit und das Leben anderer.“
Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen reduzierte später die Zeit der Autobahnsperrung von einer Stunde auf eine halbe Stunde. Es betonte, dass die Vollsperrung eine erhebliche Gefahr für das Leben der Verkehrsteilnehmer darstelle und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hinter dieser Gefahr zurückstehen müsse.
Fazit
Die Entscheidung, den Klimaaktivisten das Abseilen von der Autobahnbrücke zu erlauben, hat nicht nur zu einem erheblichen Verkehrschaos geführt, sondern auch Menschenleben gefährdet. Es stellt sich die Frage, ob der angestrebte „Beachtungserfolg“ der Aktivisten wirklich die Risiken und die entstandenen Schäden rechtfertigt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Sicherheit der Bürger oberste Priorität haben sollte, was in diesem Fall offensichtlich nicht berücksichtigt wurde.
Die aktuelle politische Lage und die Entscheidungen der Gerichte werfen ein beunruhigendes Licht auf die Prioritäten in unserem Land. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen diese Entscheidungen für zukünftige Protestaktionen und die öffentliche Sicherheit haben werden.

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