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09.01.2026
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Geschlechtswechsel per Standesamt: Staatsanwaltschaft sieht keinen Betrug bei Polizistin

Geschlechtswechsel per Standesamt: Staatsanwaltschaft sieht keinen Betrug bei Polizistin

Was wie eine Satire aus der Feder eines besonders zynischen Kabarettisten klingt, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026. Ein Düsseldorfer Polizist erklärte sich kurzerhand zur Frau, rückte dadurch auf der Beförderungsliste um sage und schreibe 43 Plätze nach oben – und die Staatsanwaltschaft findet daran nichts Strafbares. Das Verfahren wegen Betrugsverdachts wurde eingestellt. Willkommen in der schönen neuen Welt des Selbstbestimmungsgesetzes.

Der Fall: Vom Polizisten zur Polizistin in Rekordzeit

Die Geschichte beginnt am 7. Mai 2025, als ein männlicher Polizeibeamter beim Standesamt vorstellig wurde und seinen Geschlechtseintrag ändern ließ. Fortan galt er als Frau – zumindest auf dem Papier. Äußerlich, so berichteten Vorgesetzte, habe sich an dem Beamten rein gar nichts verändert. Kein neues Erscheinungsbild, keine Anpassung der Lebensweise, lediglich ein geänderter Vorname. Doch das reicht nach dem Selbstbestimmungsgesetz vollkommen aus.

Die Konsequenz dieser bürokratischen Metamorphose war bemerkenswert: Auf der Beförderungsrangliste katapultierte sich der nunmehr weibliche Beamte um 43 Plätze nach vorne. Eine Beförderung von der Gehaltsstufe A9 auf A10 – mit einem Einstiegsgehalt von 3.500 Euro – hätte bereits wenige Wochen später erfolgen können. Ein Karrieresprung, für den andere Kollegen Jahre harter Arbeit investieren müssen.

Vorgesetzte schlagen Alarm – vergeblich

Die Polizeipräsidentin in Düsseldorf reagierte auf diesen Vorgang mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Der Verdacht lag nahe, dass hier jemand das System ausnutzte. Schließlich hatte der Beamte vor seinem Geschlechtswechsel gegenüber Kollegen geäußert, genau dies aus Karrieregründen tun zu wollen. Mehr noch: Er kündigte angeblich sogar an, den Eintrag später wieder auf männlich zurückändern zu lassen, um als Mann heiraten zu können.

Das Polizeipräsidium sah in diesem Verhalten eine „nicht zu rechtfertigende Störung des Betriebsfriedens" und verhängte einen Beförderungsstopp. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Doch die Staatsanwaltschaft kam zu einem anderen Schluss: „Das Verfahren wurde mangels Strafbarkeit eingestellt", teilte eine Sprecherin mit.

Das Selbstbestimmungsgesetz macht's möglich

Die juristische Logik dahinter ist so einfach wie erschütternd: Das Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass eine bloße Selbstauskunft auf dem Standesamt für den Geschlechtswechsel ausreicht. Keine ärztlichen Gutachten, keine psychologischen Untersuchungen, keine äußerlichen Veränderungen – nichts dergleichen ist erforderlich. Wer sich als Frau fühlt, ist eine Frau. Punkt.

Der Anwalt der „Polizistin" zeigte sich entsprechend siegesgewiss. Die früheren Äußerungen seines Mandanten über die Karrieremotive? Ein Witz, natürlich. „Mit der Einstellung des Verfahrens bricht der abstruse Betrugsvorwurf der Polizei Düsseldorf endgültig zusammen", verkündete er triumphierend. Ein Dienstvergehen ohne strafbares Verhalten halte er für fragwürdig.

Die Klage geht weiter

Am 6. Januar 2026 reichte die „Polizistin" erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein – diesmal gegen den Beförderungsstopp. Bei erfolgreicher Klage würde sie den Rang einer Polizeioberkommissarin erreichen. Die Chancen stehen offenbar nicht schlecht, denn das Gesetz ist auf ihrer Seite.

Dieser Fall offenbart in erschreckender Deutlichkeit, welche absurden Blüten die ideologiegetriebene Gesetzgebung der vergangenen Jahre treibt. Ein Gesetz, das ursprünglich Menschen mit echter Geschlechtsdysphorie helfen sollte, wird zum Karriereinstrument für findige Beamte. Die Frauenquote, einst als Instrument zur Förderung weiblicher Karrieren gedacht, lässt sich nun von jedem Mann umgehen, der bereit ist, einen Gang zum Standesamt zu machen.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Was dieser Fall vor allem zeigt: Die deutsche Politik hat sich in einem Gestrüpp aus Quotenregelungen, Identitätspolitik und wohlklingenden Gesetzen verfangen, deren praktische Konsequenzen offenbar niemand durchdacht hat. Wenn ein biologischer Mann durch eine simple Erklärung zur Frau werden und dadurch berufliche Vorteile erlangen kann, ohne dass dies als Betrug gilt – was sagt das über den Zustand unserer Rechtsordnung aus?

Die Ironie könnte kaum größer sein: Ausgerechnet jene Gesetze, die Frauen fördern sollten, werden nun von Männern genutzt, die sich kurzerhand zu Frauen erklären. Die Geister, die man rief, wird man nicht mehr los. Und während sich die Juristen die Köpfe zerbrechen, ob hier ein Dienstvergehen vorliegt, bleibt eine Frage unbeantwortet: Wie viele werden diesem Beispiel folgen?

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