
Gesichtserkennung zur Verbrecherjagd: Faeser plant Gesetzesänderung
Durch einen neuen Gesetzentwurf will Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Befugnisse der Polizei im Bereich der Gesichtserkennung erweitern. Ziel ist es, Terroristen und Straftäter effektiver ausfindig zu machen und zu identifizieren. Diese Maßnahme könnte erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheits- und Überwachungsarchitektur in Deutschland haben.
Mehr Befugnisse für die Polizei
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen künftig Gesichtserkennungstechnologien einsetzen dürfen, um Verdächtige durch einen Abgleich mit Fotos aus den sozialen Netzwerken und anderen Internetquellen zu identifizieren. Diese Neuerung geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Die Behörden erhoffen sich durch diese erweiterten Befugnisse eine effizientere Identifizierung von Terroristen, insbesondere von Mitgliedern des „Islamischen Staats“, die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und möglicherweise unerkannt in Europa leben.
Reaktion auf aktuelle Ereignisse
Der Vorstoß zur Gesetzesänderung ist auch eine Reaktion auf die Festnahme der Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette im Frühjahr. Ein Journalist hatte Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware Fotos von ihr im Netz entdeckt, die sie in einem Capoeira-Tanzklub in Berlin zeigten, wo sie unter falschem Namen untergetaucht war. Das zuständige Landeskriminalamt beklagte, dass den Fahndern für ein solches Vorgehen die rechtliche Grundlage fehle. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.
Keine Live-Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen
Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen ist jedoch nicht vorgesehen. Der Fokus liegt auf dem Abgleich von Screenshots aus Gewaltvideos mit den sozialen Netzwerken, um Hinweise auf den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu erhalten. Faeser plant, dafür mehrere Polizeigesetze zu ändern und einen neuen Paragrafen in die Strafprozessordnung aufzunehmen, der einen „biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ erlaubt.
Kritische Betrachtung der Maßnahmen
Diese geplanten Gesetzesänderungen werfen jedoch auch Fragen zum Datenschutz und zur Privatsphäre auf. Kritiker könnten argumentieren, dass derartige Maßnahmen die Bürgerrechte einschränken und zu einer Überwachungsgesellschaft führen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung und die Öffentlichkeit auf diesen Vorstoß reagieren werden.
Die deutsche Innenpolitik steht vor einer bedeutenden Weichenstellung. Während die Sicherheit der Bürger zweifellos ein hohes Gut ist, muss sorgfältig abgewogen werden, wie weit staatliche Überwachungsmaßnahmen gehen dürfen, ohne die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu gefährden.
Fazit
Die geplante Ausweitung der Gesichtserkennung zur Verbrecherjagd durch Innenministerin Faeser ist ein Schritt, der sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass die Diskussion um diese Maßnahmen sachlich und ausgewogen geführt wird, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.
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