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Gesinnungs-Check im Parlament: Berliner CDU will Mitarbeiter durchleuchten

Gesinnungs-Check im Parlament: Berliner CDU will Mitarbeiter durchleuchten
Symbolbild: KI-generiert

Der Verfassungsschutz soll künftig mitentscheiden, wer im Berliner Abgeordnetenhaus arbeiten darf. CDU-Fraktionschef Stefan Evers will Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten regelmäßig einer „Zuverlässigkeitsprüfung“ unterziehen. Den Gesetzentwurf will er laut Bild-Zeitung am Dienstag SPD und Grünen vorstellen. Wer als „unzuverlässig“ eingestuft wird, soll seinen Job verlieren.

Alle zwei Jahre unter der Lupe

Der Entwurf geht weit. Medienberichten zufolge sollen gleich drei Behörden zuliefern: das Landesamt für Verfassungsschutz mit seinen Beobachtungen, das Bundeszentralregister mit Vorstrafen und das Landeskriminalamt mit laufenden Ermittlungen. Wiederholt werden soll die Prüfung alle zwei Jahre.

Konkret gehe es unter anderem um zwei Fragen:

  • War der Mitarbeiter in den vergangenen zehn Jahren Mitglied eines verbotenen Vereins oder einer verbotenen Partei?
  • Wurde er in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Staatsschutzdelikts rechtskräftig verurteilt?

Dann kommt der Hebel. Weigern sich Abgeordnete, beanstandete Mitarbeiter zu entlassen, drohen ihren Fraktionen nach den Berichten Kürzungen bei den Geldern. Erklärtes Ziel sei ein Parlament, das „sicherer, vertrauenswürdiger und funktionsfähiger“ werde.

Rheinland-Pfalz und Hessen als Vorbild

Neu ist die Idee nicht. In Rheinland-Pfalz können Mitarbeiter von Landtagsfraktionen und Abgeordneten seit Juli 2025 von der Finanzierung durch den Landtag ausgeschlossen werden. Den Ausschlag gibt dort die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Die AfD klagte dagegen und verlor. Anfang 2026 trat im CDU-geführten Hessen eine ähnliche Regelung in Kraft.

Evers bleibt damit seiner Linie treu. Schon im Wahlkampf hatte er, wie berichtet wurde, einen Verfassungstreue-Check für hohe Beamte nach Brandenburger Vorbild gefordert, beginnend bei Senatoren, Staatssekretären und Bezirksamtsmitgliedern.

Wer bestimmt, wer „unzuverlässig“ ist?

Die eigentliche Frage beantwortet der Entwurf nicht: Wer zieht die Grenze? Bei rechtskräftigen Urteilen ist die Sache klar. Bei Erkenntnissen eines Inlandsgeheimdienstes, die oft nicht öffentlich sind, ist sie es nicht. Kritiker sehen darin einen Gesinnungs-TÜV, bei dem eine weisungsgebundene Behörde faktisch über Arbeitsplätze im Parlament mitentscheidet, also in dem Haus, das diese Behörde eigentlich kontrollieren soll.

In Berlin kommt hinzu, dass bis heute nicht öffentlich bekannt ist, ob der Landesverfassungsschutz die AfD beobachtet. Bis Ende August durfte die Behörde nur über „gesichert extremistische Bestrebungen“ informieren, erst seitdem auch über Verdachtsfälle. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gab vor der Wahl trotzdem keine Auskunft. Sie berief sich auf das Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb.

Ein Werkzeug für die nächste Regierung

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Bei der Wahl am 20. September stürzte die CDU nach offiziellen Ergebnissen um 9,4 Punkte auf 18,8 Prozent ab. Die Linke wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft, die AfD kam auf 16,3 Prozent. Derzeit verhandeln SPD und Grüne mit der Linkspartei über ein Bündnis. Die Union baut also ein Kontrollinstrument, über dessen Anwendung bald ein rot-grün-roter Senat bestimmen dürfte.

Wer Instrumente schafft, mit denen der Staat in die Personalauswahl gewählter Abgeordneter eingreift, sollte bedenken, wer sie morgen in der Hand hält. Eine Gesinnungsprüfung, die heute gegen die einen gedacht ist, kann sich morgen gegen ganz andere richten. Einer Partei, die sich als bürgerlich und freiheitlich versteht, sollte das zu denken geben, bevor sie dem Geheimdienst mehr Einfluss im Parlament verschafft.

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22.06.2026
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