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Grundsteuer-Falle: Rathäuser drehen 2027 erneut an der Steuerschraube!

Grundsteuer-Falle: Rathäuser drehen 2027 erneut an der Steuerschraube!
Symbolbild: KI-generiert

Versprochen war eine Reform ohne Mehrbelastung, gekommen sind höhere Bescheide. Medienrecherchen zufolge haben seit 2024 bundesweit 2.532 von 8.206 Gemeinden ihren Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Und für 2027 kündigen Kommunen schon die nächste Runde an.

Die Zahlen sind deutlich. Laut dem Bericht steigt das Aufkommen der Grundsteuer B von 13,1 auf 13,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2026 kassieren die Kommunen damit rund 334 Millionen Euro mehr als zwei Jahre zuvor, im Schnitt ein Plus von 2,6 Prozent. Zahlen müssen das Eigentümer und über die Nebenkostenabrechnung auch Millionen Mieter.

Das gebrochene Versprechen von 2019

Ein kurzer Rückblick: 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die alte Grundsteuer für verfassungswidrig. Grund waren die völlig veralteten Einheitswerte, die im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten sogar auf 1935 zurückgingen. Die Große Koalition unter Angela Merkel beschloss 2019 eine Reform. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Werte.

Das politische Versprechen hieß damals „Aufkommensneutralität“. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe höhere Belastungen ausgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt habe 2019 ein einfaches Modell versprochen, das nicht zu Steuererhöhungen führe und die Bürger nicht zusätzlich belaste. Sieben Jahre später fällt die Bilanz für viele Betroffene ernüchternd aus.

Zwei Stellschrauben, ein Ergebnis

Die Rechnung selbst ist simpel. Das Finanzamt legt den Messbetrag fest, die Gemeinde bestimmt den Hebesatz. Beides wird multipliziert, das Ergebnis landet im Briefkasten. Nach dem Bericht fallen in Bayern die Hebesätze vergleichsweise unauffällig aus, dafür seien die Messbeträge gestiegen. Für die Bürger bleibt der Effekt derselbe.

Wenn aus 931 Euro 2.305 Euro werden

Die Beispiele haben es in sich. In Monheim am Rhein stieg der Hebesatz zuletzt von 282 auf 1.000 Prozent. Trotz eines niedrigeren Messbetrags habe sich die Steuer dort für viele Haushalte mehr als verdoppelt. In Nürnberg kletterte die Last für ein Mehrfamilienhaus laut dem Bericht von 931 Euro (2024) auf 2.305 Euro. Der Hebesatz liegt dort inzwischen bei 750 Prozent.

Ein Eigentümer aus Bochum berichtet von einem Anstieg von 5.300 auf 11.000 Euro innerhalb von zwei Jahren. Eine Nutzerin schreibt in sozialen Netzwerken, ihre Grundsteuer sei von 15 auf 140 Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 833 Prozent.

Erst wählen, dann zahlen?

Für 2027 sieht es kaum besser aus. Im hessischen Bruchköbel soll der Hebesatz von 651 auf 1.270 Prozent steigen, in Gedern soll er sich von 380 auf 760 Prozent verdoppeln. Hessen hatte schon im Sommer einen Negativrekord: Riedstadt setzte den Hebesatz regionalen Medienberichten zufolge auf 1.600 Punkte.

Der Bund der Steuerzahler warnt, nach den Kommunalwahlen in Niedersachsen drohten 2027 deutlich mehr Erhöhungen. Auch in Hessen, wo im März gewählt wurde, seien viele Anhebungen bereits beschlossen. Kritiker stellen eine unbequeme Frage: Wurden unpopuläre Erhöhungen bewusst auf die Zeit nach den Wahlen verschoben? Belegen lässt sich das nicht. Der Verdacht drängt sich vielen Bürgern trotzdem auf.

Am Ende zahlt der Bürger

Bund, Länder und Kommunen schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Klamme Städte verweisen auf steigende Sozial- und Personalkosten, die ihnen von oben aufgebürdet werden. Doch die Lösung kann nicht darin bestehen, das eigene Zuhause zur Melkkuh zu machen. Eigentum ist gerade für Familien ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge.

Wer sich gegen schleichende Belastungen durch Steuern, Abgaben und Inflation absichern will, sollte sein Vermögen breit aufstellen. Physisches Gold und Silber können dabei als krisenfeste Beimischung eine sinnvolle Ergänzung sein. Anders als ein Grundstück unterliegen sie keinem jährlichen Hebesatz.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Prüfen Sie Ihren individuellen Fall mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Für Anlageentscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.

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