
Grundsteuer-Hammer: Eigentümer werden zur Kasse gebeten - Bundesfinanzhof segnet staatliche Abzocke ab
Der Bundesfinanzhof hat gesprochen - und Millionen deutsche Immobilienbesitzer müssen sich warm anziehen. Was als "Reform" verkauft wurde, entpuppt sich einmal mehr als staatlicher Griff in die Taschen der Bürger. Die obersten Finanzrichter haben die umstrittene Neuregelung der Grundsteuer durchgewunken und damit den Weg für eine beispiellose Umverteilungsorgie freigemacht.
Pauschalwerte statt Gerechtigkeit
Die Richter in München halten es tatsächlich für zumutbar, dass Eigentümer nach pauschalen Durchschnittswerten zur Kasse gebeten werden - selbst wenn diese mit der Realität so viel zu tun haben wie die Klimapolitik der Grünen mit gesundem Menschenverstand. Abweichungen von bis zu 30 Prozent nach oben oder unten? Kein Problem für den BFH! Man müsse das eben hinnehmen, heißt es lapidar aus der Richterstube.
Besonders perfide: Die Finanzämter dürfen weiterhin mit fiktiven Nettokaltmieten rechnen, die in vielen Fällen jenseits von Gut und Böse liegen. Wer eine Wohnung in einer einfachen Gegend besitzt, wird genauso behandelt wie der Besitzer einer Luxusimmobilie im gleichen Ort. Eine Differenzierung nach Stadtteilen? Fehlanzeige! Der Staat macht es sich bequem und die Bürger zahlen die Zeche.
36 Millionen Grundstücke im Würgegriff
Die Dimension dieser staatlichen Enteignung durch die Hintertür ist gewaltig: Rund 36 Millionen Grundstücke sind betroffen. Und während die Politik noch vor wenigen Jahren von "Aufkommensneutralität" faselte, zeigt die Realität ein anderes Bild. Vier von fünf Eigentümern zahlen bereits jetzt höhere Grundsteuern - teilweise bis zu 143 Prozent mehr! So sieht also die versprochene Neutralität aus.
"Im Massenverfahren sei absolute Genauigkeit weder realistisch noch notwendig", befand der Bundesfinanzhof. Eine bemerkenswerte Aussage, wenn es um das hart erarbeitete Eigentum der Bürger geht.
Die wahren Profiteure stehen fest
Während Hausbesitzer und Mieter - denn die Grundsteuer wird natürlich umgelegt - zur Kasse gebeten werden, reiben sich die Kommunen die Hände. Mit den neuen Hebesätzen können sie nach Belieben an der Steuerschraube drehen. Und wer glaubt ernsthaft, dass verschuldete Gemeinden diese Gelegenheit ungenutzt lassen werden?
Die Argumentation des Bundesfinanzhofs, man müsse einen "erneuten Bewertungsstau" vermeiden, ist dabei besonders zynisch. Als ob die Lösung für jahrzehntelange behördliche Untätigkeit darin bestünde, die Bürger mit pauschalen Fantasiewerten zu überziehen!
Ein Urteil mit Signalwirkung
Was bedeutet dieses Urteil für die Zukunft? Die Botschaft ist klar: Der Staat kann sich nehmen, was er will - notfalls mit richterlichem Segen. Die vage Hoffnung vieler Eigentümer, gegen die neuen Bescheide vorgehen zu können, wurde brutal zerschlagen. Die Erfolgsaussichten für Einsprüche tendieren gegen Null.
Besonders bitter: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die alte Grundsteuerregelung wegen Ungleichbehandlung gekippt. Jetzt haben wir eine neue Ungleichbehandlung - nur diesmal mit dem Stempel "verfassungskonform". Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Rechnung zahlt der Mittelstand
Wie immer trifft es vor allem die hart arbeitende Mitte der Gesellschaft. Menschen, die sich mühsam eine Immobilie als Altersvorsorge aufgebaut haben, werden nun doppelt bestraft: Erst durch die Inflation, die ihre Ersparnisse auffrisst, und jetzt durch eine Grundsteuer, die auf realitätsfernen Annahmen basiert.
In Zeiten, in denen die Bundesregierung Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte und die halbe Welt verpulvert, während gleichzeitig 500 Milliarden Euro neue Schulden für "Infrastruktur" aufgenommen werden sollen, ist diese zusätzliche Belastung der Eigentümer ein Schlag ins Gesicht aller, die noch an Eigenverantwortung und Leistung glauben.
Die Lehre aus diesem Urteil ist eindeutig: Wer sich auf den Staat verlässt, ist verlassen. Umso wichtiger wird es, sein Vermögen breit zu streuen und auch auf krisensichere Anlagen wie physische Edelmetalle zu setzen. Gold und Silber kennen keine Hebesätze und keine willkürlichen Bewertungen durch Finanzbeamte.
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