
Günthers dreiste Ausrede: Als Privatmann bei Lanz über Medienzensur gesprochen?
Was sich derzeit im Norden Deutschlands abspielt, könnte man getrost als politisches Schmierentheater bezeichnen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther von der CDU versucht sich mit einer geradezu abenteuerlichen Argumentation aus der Affäre zu ziehen, die selbst hartgesottene Beobachter des politischen Betriebs fassungslos zurücklässt.
Die Jekyll-und-Hyde-Strategie eines Ministerpräsidenten
Im Rechtsstreit mit dem Onlinemedium Nius behauptet Günther nun allen Ernstes, er habe seine umstrittenen Aussagen zur Regulierung kritischer Medien bei Markus Lanz nicht als Regierungschef, sondern als Privatperson getätigt. Die Anwälte der Kanzlei Weissleder und Ewer, die das Land Schleswig-Holstein vertritt, argumentieren tatsächlich, Günther habe nicht in amtlicher Funktion gesprochen und keine Autorität seines Amtes genutzt. Damit sei seine Forderung nach einer möglichen staatlichen Regulierung von Medien kein amtliches, sondern lediglich ein politisches Statement gewesen.
Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Ein Ministerpräsident sitzt in einer der meistgesehenen Talkshows des deutschen Fernsehens, wird als solcher angekündigt und vorgestellt – und will im Nachhinein als Privatmann gesprochen haben? Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel brachte es treffend auf den Punkt, als er diese Verteidigungslinie als „Jekyll-und-Hyde-Argumentation" bezeichnete.
Die Beweislage spricht eine andere Sprache
Der Sendungsverlauf selbst entlarvt Günthers Schutzbehauptung als das, was sie ist: eine dreiste Verdrehung der Tatsachen. Günther hatte in der Sendung mehrfach ausdrücklich betont, „als Ministerpräsident" zu sprechen. Es existieren Bild- und Tonmitschnitte, die dies zweifelsfrei dokumentieren. Millionen Zuschauer saßen vor den Bildschirmen und haben gehört, was gesagt wurde.
Die Frage, die sich jeder vernünftige Mensch stellen muss, liegt auf der Hand: Wäre Daniel Günther als „Privatperson" überhaupt zu dieser Talkrunde eingeladen worden? Die Antwort kennt jeder. Markus Lanz lädt keine unbekannten Privatleute ein, um über Medienregulierung zu philosophieren. Er lädt Amtsträger ein, weil deren Worte Gewicht haben – oder haben sollten.
Ein Muster der politischen Verantwortungslosigkeit
Was wir hier beobachten, ist symptomatisch für einen besorgniserregenden Trend in der deutschen Politik. Politiker treffen Aussagen, die demokratische Grundwerte in Frage stellen, und wenn der Gegenwind zu stark wird, flüchten sie sich in haarsträubende Ausreden. Die Trennung zwischen Amt und Person wird nach Belieben herbeibeschworen, wenn es opportun erscheint.
Dabei vergisst Günther offenbar einen fundamentalen Grundsatz: Ein Ministerpräsident ist immer Ministerpräsident. Er kann diese Rolle nicht nach Gutdünken an- und ablegen wie einen Mantel. Jede öffentliche Äußerung eines Amtsträgers dieser Kategorie wird zwangsläufig im Kontext seines Amtes wahrgenommen und bewertet. Das weiß jeder Kommunalpolitiker – umso mehr sollte es ein Landesvater wissen.
Die Reaktionen sprechen Bände
Trotz der juristischen Auseinandersetzung zeigt Günther keinerlei Einsicht. Bei einer CDU-Veranstaltung in Neumünster legte er sogar noch nach und verkündete, „Medien sind nicht heilig". Dabei griff er auch die Bild-Chefredakteurin an, die seine Forderungen zuvor als Gefahr für die Demokratie bezeichnet hatte. Statt Demut zeigt der Ministerpräsident Trotz – ein Verhalten, das seiner Position unwürdig ist.
Die Kommentare in den sozialen Medien und Foren sind vernichtend. Von „erbärmlich" über „schmierig" bis hin zu „demokratiefeindlich" reichen die Bewertungen. Viele Bürger fragen sich zu Recht, wie ein Mann mit solch offensichtlichen Charakterschwächen in ein derart hohes Amt gelangen konnte. Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: Weil wir es zulassen.
Ein Symptom einer tieferen Krise
Der Fall Günther ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer tiefgreifenden Krise der politischen Kultur in Deutschland. Immer mehr Politiker scheinen zu glauben, dass Worte keine Konsequenzen haben müssen, dass man sich aus jeder Situation herausreden kann, wenn man nur dreist genug ist. Die Wahrheit wird zur Verhandlungsmasse, Verantwortung zum Fremdwort.
Besonders pikant ist die Doppelmoral, die hier zum Vorschein kommt. Derselbe Politiker, der unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien verbieten möchte, hat offenbar kein Problem damit, 14-Jährigen weitreichende Entscheidungen über ihre geschlechtliche Identität zuzugestehen. Die Inkonsistenz ist frappierend, die Prioritäten fragwürdig.
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Ein Ministerpräsident, der die Pressefreiheit einschränken will und sich dann hinter fadenscheinigen Ausreden versteckt, hat in einer Demokratie nichts verloren. Die Bürger Schleswig-Holsteins werden 2027 die Gelegenheit haben, ihr Urteil an der Wahlurne zu fällen. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass die Justiz ihrer Aufgabe nachkommt und Klarheit schafft – unabhängig davon, ob der Beklagte gerade als Privatmann oder als Amtsträger auftreten möchte.
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