Telefonisch Mo–Fr 8–20 Uhr erreichbar
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
13.09.2026
13:05 Uhr
KI-generiert

„Hallo, ihr Mäuse!“: SPD-Politikerin turnt vor der Gen Z durchs Netz

„Hallo, ihr Mäuse!“: SPD-Politikerin turnt vor der Gen Z durchs Netz
Symbolbild: KI-generiert

Niedersachsens Landtagspräsidentin Hanna Naber (SPD) hat am Sonntagmorgen ein Video auf Instagram veröffentlicht, das junge Wähler an die Urne treiben soll. Die Anrede: „Hallo ihr Mäuse“. Der Auftritt der 55-Jährigen sorgt am Tag der niedersächsischen Kommunalwahl für Spott — und lenkt den Blick auf einen Urnengang, bei dem es um weit mehr geht als um Jugendwörter.

„Peak Demokratie“ und „Minus-Aura“

In dem Clip reiht die SPD-Politikerin Begriffe aneinander, die offenbar jugendlich klingen sollen. Wer nicht wähle, bekomme „ordentlich Minus-Aura“, Kommunalwahlen seien „Peak Demokratie“. Über Straßenbeleuchtung, „Öffis“ und „neue Public Spaces“ könne man vor Ort mitentscheiden.

„Also startet eure Voting-Era, macht eure Kreuze“ — „Jede Stimme zählt, checkt ihr!“

In Niedersachsen darf bei Kommunalwahlen bereits ab 16 gewählt werden, Medienberichten zufolge sind rund 243.000 Erstwähler dabei. Ob sie sich von dieser Ansprache ernst genommen fühlen, darf man bezweifeln. Anbiederung ersetzt keine Argumente.

Ein Wahlsonntag mit enormer Sprengkraft

Dabei ist dieser 13. September alles andere als Routine. Rund 6,3 Millionen Menschen sind wahlberechtigt, 29.501 Mandate in 2.182 kommunalen Vertretungen werden neu verteilt, mehr als 68.000 Kandidaten bewerben sich. In 395 Kommunen werden zusätzlich Rathauschefs, Landräte und der Regionspräsident Hannover direkt gewählt — künftig für acht statt für fünf Jahre.

Die Beteiligung lag um 12:30 Uhr bei 24,6 Prozent und damit 3,31 Prozentpunkte über dem Wert von 2021; Briefwähler sind in beiden Zahlen nicht enthalten. Ob das an „Voting Era“ liegt? Eher an der politischen Großwetterlage.

Vier AfD-Kandidaten fehlen auf dem Stimmzettel

Für bundesweites Aufsehen sorgte, dass vier AfD-Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter von den Wahlausschüssen nicht zugelassen wurden. Grundlage ist ein neu geregeltes Verfahren: Weil kommunale Spitzenbeamte auf Zeit gewählt werden, müssen sie Gewähr für Verfassungstreue bieten — bei Zweifeln können Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einfließen, entscheiden muss der jeweilige Wahlausschuss.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte Anfang September klar, dass eine umfassende gerichtliche Prüfung im Regelfall erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren stattfinde. Eine inhaltliche Absegnung der Ausschlüsse ist das ausdrücklich nicht.

Die Kritik kommt längst nicht nur aus der AfD. Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält die Konstruktion Berichten zufolge für rechtlich problematisch und warnt vor Wahlwiederholungen. Der Staatsrechtler und frühere Bundesminister Rupert Scholz halte das Verfahren sogar für verfassungswidrig. Innenministerin Daniela Behrens verteidigt es dagegen: Tausende AfD-Kandidaten seien zugelassen worden, von einem pauschalen Ausschluss könne keine Rede sein.

Das eigentliche Problem sitzt tiefer

Wie brüchig das Fundament ist, zeigt der Niedersächsische Demokratie-Monitor: 93 Prozent der Befragten unterstützen die Demokratie grundsätzlich — aber nur noch 27 Prozent sind mit ihrem Zustand zufrieden. 2019 waren es 52 Prozent. Die Arbeit der Bundesregierung bewerten demnach 19 Prozent positiv, die eigene Gemeinde dagegen 54 Prozent.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt darin die eigentliche Botschaft dieses Wahltags: Je näher Politik am Bürger arbeitet, desto mehr Vertrauen genießt sie. Wer junge Menschen gewinnen will, sollte ihnen Leistung liefern statt Vokabeln. Respekt entsteht durch Ergebnisse, nicht durch Slang.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen