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11.05.2026
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Heizungsgesetz 2.0: Schwarz-Rot verkauft alte Zwangsjacke als neue Freiheit

Heizungsgesetz 2.0: Schwarz-Rot verkauft alte Zwangsjacke als neue Freiheit

Es ist ein klassisches Manöver der politischen Etikettierungskunst: Die Große Koalition aus Union und SPD verkündet vollmundig das Ende des verhassten Habeckschen Heizungsgesetzes – und reicht den verunsicherten Bürgern doch nur eine etwas hübscher verpackte Variante derselben Bevormundung. Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Neuer Name, neue Paragrafen, vertraut bittere Pille. Das Bundeskabinett will den Entwurf am 13. Mai durchwinken, am 1. Juli 2026 soll er in Kraft treten.

Technologieoffenheit – ein Wort wie Watte

Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Mannschaft verkaufen die Reform als Rückkehr zur Eigenverantwortung. Tatsächlich dürfen Hauseigentümer künftig wieder selbst entscheiden, ob im Keller eine Wärmepumpe, eine Gasheizung, eine Ölheizung, eine Biomasseanlage oder ein hybrides Modell brummt. Klingt nach Freiheit – ist aber eine Freiheit mit angezogener Handbremse. Denn wer sich für fossile Brennstoffe entscheidet, wird ökonomisch konsequent abgestraft. Die alten Zwangsmechanismen verschwinden nicht, sie werden lediglich in das Gewand steigender Kosten gekleidet.

Immerhin: Die berüchtigte 65-Prozent-Regelung der Ampel, die jeden Hauseigentümer in Richtung Wärmepumpe drängen sollte, fällt. Auch die Paragrafen 71 bis 71p verschwinden ebenso wie das Betriebsverbot für Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden. Das ist immerhin ein Ende der grünen Gängelung – auf dem Papier. In der Praxis ersetzen „Bio-Treppe" und „Grüngasquote" die alten Daumenschrauben durch neue.

Vermieter als Melkkuh der Energiewende

Besonders pikant: Ab 2028 sollen Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen lassen, die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises und der Mehrkosten für biogene Brennstoffanteile selbst tragen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nennt das wohlklingend „ökonomische Verantwortung". Im Klartext bedeute dies: Wer Wohnraum bereitstellt, soll bezahlen, was der Staat über Klimaabgaben künstlich verteuert habe. Rund 5,5 Millionen Vermieter seien betroffen, viele davon Kleinvermieter mit einer oder zwei Wohnungen – also genau jene, die das Rückgrat des privaten Mietwohnungsmarktes bilden.

Corinna Kodim von Haus & Grund bringt es auf den Punkt: Die Kosten entstünden durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende werde Wohnen schlicht teurer – egal, wer auf dem Papier zahle. Die Befürchtung liege auf der Hand, dass Vermieter die Mehrbelastung über kurz oder lang an die Mieter weiterreichen würden, entweder über die Miete oder über reduzierte Investitionen in den Bestand.

Mieter: Die vermeintliche Entlastung als Mogelpackung

Die Koalition feiert sich für eine Entlastung der Mieter. Doch wer genauer hinschaut, sieht: Den Grundpreis für Gas oder Öl zahlt weiterhin der Mieter komplett – inklusive CO₂-Aufschlag. Erst nachträglich erstattet ihm der Vermieter die Hälfte des Klimazuschlags. Eine bürokratische Verrenkung, die niemandem Geld spart, sondern lediglich die Schuldfrage verschiebt. Kodim warnt vor einem Rückzug privater Vermieter aus dem Markt – die unvermeidliche Folge wäre eine weitere Verknappung des ohnehin angespannten Mietraumangebots.

Die Bio-Treppe: Stufenweise in die Kostenfalle

Wer sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss ab 2029 zwingend klimafreundliche Brennstoffe beimischen. Die sogenannte Bio-Treppe sieht es vor:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent Beimischung
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent
  • bis 2045: vollständiger Umstieg auf 100 Prozent denkbar

Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivate, synthetisches Methan oder Bioöl – all das ist deutlich teurer als herkömmliches Erdgas oder Heizöl. Bei den ersten drei Stufen teilen sich Mieter und Vermieter die Mehrkosten zur Hälfte, ab der vierten Stufe trägt der Vermieter sie komplett. Die Botschaft an die Eigentümer könnte deutlicher kaum sein: Wer fossil heizt, wird systematisch in die wirtschaftliche Enge getrieben.

Grüngasquote: Auch Altanlagen werden zur Kasse gebeten

Während die Bio-Treppe nur Neuanlagen betrifft, schlägt die Grüngasquote bei allen Heizungen zu – auch bei den bestehenden. Gas- und Öllieferanten sollen ab 2028 verpflichtet werden, den Anteil erneuerbarer Gase und Öle schrittweise zu erhöhen. Konkrete Zahlen liegen noch nicht vor, doch jedem Kundigen ist klar: Was Lieferanten an Mehrkosten entsteht, landet am Ende auf der Rechnung des Endverbrauchers. Die Heizkosten werden auf breiter Front steigen, ob mit oder ohne Heizungstausch.

Förderdschungel mit Vorfinanzierungspflicht

Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, dem winken Zuschüsse: 30 Prozent Grundförderung, 5 Prozent Effizienzbonus für besonders sparsame Modelle, weitere 30 Prozent für einkommensschwache Haushalte unter 40.000 Euro Jahreseinkommen, dazu ein Geschwindigkeitsbonus von noch 20 Prozent bis Ende 2025. Auf dem Papier bis zu 85 Prozent, real gedeckelt bei 70 Prozent. Doch der Haken bleibt der gleiche wie unter der Ampel: Der Eigentümer muss zunächst die kompletten Kosten selbst aufbringen – bei energetischen Sanierungen schnell sechsstellige Beträge – und sich danach mühselig die Förderung erstreiten. Für viele Eigenheimbesitzer schlicht nicht zu stemmen.

Investitionszurückhaltung statt Klimaschutz

Die zentrale Krux der deutschen Energiepolitik bleibt bestehen: Ständig wechselnde Regeln, Förderbedingungen und politische Vorgaben treiben Eigentümer in die Schockstarre. Wer eine Investition über 20 oder 30 Jahre planen muss, kann mit Berliner Sprunghaftigkeit nichts anfangen. Das Ergebnis ist das genaue Gegenteil dessen, was die Politik vorgibt zu wollen: Investitionen werden aufgeschoben, Sanierungen unterbleiben, Vermieter ziehen sich zurück. Anfang 2024 hatte der Heizungs-Hammer der Ampel zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen geführt, während Wärmepumpen wie Blei in den Regalen lagen – eine Lektion, die in Berlin offenbar bis heute nicht verstanden wurde.

Fazit: Neue Etikettierung, alte Substanz

Schwarz-Rot präsentiert eine Reform, die das Wort „Technologieoffenheit" wie ein Beruhigungsmittel über die verunsicherten Eigentümer streut. In Wahrheit bleibt das ideologische Korsett der Dekarbonisierung straff geschnürt – nur die Schnüre heißen jetzt Bio-Treppe, Grüngasquote und Kostenbeteiligung. Wer auf einen echten Bruch mit der grünen Klimadiktatur gehofft hatte, wird enttäuscht. Friedrich Merz löst sein Wahlversprechen, das Heizungsgesetz „abzuschaffen", auf typisch Berliner Art ein: Indem er es umbenennt und die Kosten umverteilt. Die EU-Gebäuderichtlinie, deren Umsetzung Brüssel bis spätestens 29. Mai 2026 erzwingt, bleibt der eigentliche Taktgeber. Nationale Souveränität in der Energiepolitik? Fehlanzeige.

Die deutschen Hauseigentümer und Mieter zahlen die Zeche einer Politik, die ideologische Klimaziele über wirtschaftliche Vernunft stellt. Während der Staat über CO₂-Preise und Bio-Quoten die Heizkosten künstlich in die Höhe treibt, verlieren Sparer gleichzeitig durch eine Inflation, die durch das 500-Milliarden-Sondervermögen weiter befeuert wird, real an Vermögen. Wer in solchen Zeiten Vermögen erhalten will, kommt um eine kritische Überprüfung seiner Anlagestrategie nicht herum. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben in Phasen politischer und wirtschaftlicher Verunsicherung über Jahrhunderte hinweg ihre Funktion als Wertspeicher bewiesen – unabhängig davon, welche Regierung in Berlin gerade welches Etikett auf welches Gesetz klebt.

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die enthaltenen Informationen geben die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Quellen wieder. Für individuelle Entscheidungen zu Heizungstechnik, Förderanträgen, mietrechtlichen Fragen oder steuerlichen Aspekten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Fach-, Rechts- oder Steuerberater. Ebenso stellt dieser Artikel keine Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung erfolgt eigenverantwortlich und sollte auf einer eigenständigen Recherche basieren.

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