Kostenlose Beratung+49 7930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
27.10.2026
20:24 Uhr
KI-generiert

Horror-Prozess um Putzhilfe: Familie soll junge Frau gefoltert haben

Horror-Prozess um Putzhilfe: Familie soll junge Frau gefoltert haben
Symbolbild: KI-generiert

Vor dem Landgericht Braunschweig hat am Dienstag ein Prozess begonnen, dessen Anklage kaum zu ertragen ist. Vier Angeklagte aus Salzgitter sollen ihre junge Putzhilfe viereinhalb Jahre lang gequält, gedemütigt und verstümmelt haben. Unter den mutmaßlichen Tatwerkzeugen: ein Bunsenbrenner, ein Hammer und eine Rohrzange.

Eine Familie auf der Anklagebank

Angeklagt sind die 63-jährige Dagmar K., ihr 50-jähriger Ehemann Oliver K., die 29-jährige Tochter Janina S. und Klaus-Dieter B. (54), der damalige Lebensgefährte der Tochter. Die Staatsanwaltschaft listet 33 Einzelfälle auf. Sie sollen sich zwischen September 2021 und März 2026 ereignet haben.

Als das mutmaßliche Martyrium begann, war die Frau 27 Jahre alt. Heute ist sie 32. Zum Prozessauftakt erschien sie nicht, eine Vertreterin der Nebenklage nahm ihre Interessen im Saal wahr.

Aus Vertrauen wurde ein System der Angst

Am Anfang stand laut Anklage eine scheinbar harmlose Beziehung. Die Geschädigte kannte Mutter und Tochter, putzte in ihren Haushalten und soll von ihnen sogar Unterstützung bekommen haben. Doch genau diese Nähe sei zur Falle geworden.

Die Angeklagten sollen die körperliche Unterlegenheit und die emotionale Abhängigkeit der Frau gezielt ausgenutzt haben. Schon eine Verspätung oder eine falsche Antwort habe nach Darstellung der Ermittler als Anlass für „Strafen“ gereicht. Zuerst Ohrfeigen. Dann Schläge. Dann immer Schlimmeres. Aus Angst habe sich das Opfer schließlich weitgehend gefügt.

Vor allem den beiden Frauen schreibt die Staatsanwaltschaft einen wachsenden Drang zu, die Geschädigte zu beherrschen. Die Männer sollen sich in einzelnen Fällen beteiligt haben.

Zähne mit der Rohrzange gezogen?

Was die Anklage im Detail schildert, liest sich wie das Drehbuch eines Horrorfilms. Zum Einsatz gekommen sein sollen demnach:

  • Baseballschläger, Hammer und Nägel
  • Zangen, darunter eine Rohrzange
  • ein Bunsenbrenner, mit dem Verbrennungen zugefügt worden sein sollen

Besonders verstörend ist der Vorwurf, die Frau sei gezwungen worden, sich mit der Rohrzange selbst Zähne zu ziehen. Hinzu kommen Vorwürfe sexualisierter Gewalt. Einzelne Übergriffe sollen gefilmt und die Videos untereinander geteilt worden sein.

Und dann ist da noch dieser Punkt: Die Erwachsenen sollen zugelassen haben, dass die kleinen Kinder der 29-Jährigen mit einem Hammer auf das Opfer einschlugen. Welche Werte lernt ein Kind in einem solchen Zuhause?

Geständnisse, Schweigen und eine einschlägige Vorgeschichte

Dagmar K. ließ über ihren Verteidiger ein weitgehendes Geständnis ankündigen. Sie wolle die Vorwürfe im Wesentlichen einräumen und Verantwortung übernehmen. Auch Klaus-Dieter B. kündigte über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis an. Janina S. gab einzelne Taten zu, bestritt aber Teile der Anklage und berief sich bei manchem auf Erinnerungslücken. Oliver K. schweigt.

Gerade bei ihm stellen sich unangenehme Fragen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der 50-Jährige bereits wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Für viele Bürger dürfte das ein weiterer Beleg dafür sein, dass der Staat einschlägig vorbestrafte Gewalttäter nicht konsequent genug im Blick behält. Opferschutz darf nicht beim Urteil aufhören.

Sicherungsverwahrung im Raum

Drei der vier Angeklagten sitzen seit März 2026 in Untersuchungshaft. Medienberichten zufolge soll die Frau irgendwann mit fremder Hilfe die Polizei eingeschaltet haben. Wie die Taten genau ans Licht kamen, ist bislang nicht vollständig öffentlich bekannt.

Bei einer Verurteilung drohen langjährige Haftstrafen. Für Dagmar K. und Oliver K. hält die Staatsanwaltschaft zudem die Sicherungsverwahrung für möglich. Diese schärfste Maßnahme des deutschen Strafrechts kann ein Gericht verhängen, wenn ein Täter auch nach verbüßter Strafe als gefährlich für die Allgemeinheit gilt. Er bleibt dann weiter weggesperrt.

Bis zum Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat zahlreiche Zeugen und Sachverständige geladen, Verhandlungstage sind bis Anfang März 2027 angesetzt. Dann muss die Justiz zeigen, dass sie auf so eine Anklage eine klare Antwort hat.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“