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27.01.2026
11:02 Uhr

Hubig will deutsches Schiedsrecht aufpolieren – Englisch als Gerichtssprache?

Hubig will deutsches Schiedsrecht aufpolieren – Englisch als Gerichtssprache?

Das Bundesjustizministerium unter der Führung von Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das deutsche Schiedsverfahrensrecht grundlegend modernisieren soll. Was auf den ersten Blick wie eine überfällige Anpassung an die digitale Realität wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein weiterer Schritt in Richtung Internationalisierung – mit durchaus fragwürdigen Nebenwirkungen für die deutsche Rechtskultur.

Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche

Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich gesetzlich verankert werden. Eine Entwicklung, die man durchaus als zeitgemäß bezeichnen könnte. Die Corona-Pandemie hat schließlich gezeigt, dass digitale Kommunikation auch im Rechtswesen funktionieren kann. Doch die eigentliche Brisanz des Entwurfs liegt woanders.

Besonders bemerkenswert erscheint die geplante Möglichkeit, vor deutschen Gerichten, die mit Schiedssachen befasst sind, englische Dokumente einzureichen und Verfahren vollständig auf Englisch zu führen. Man fragt sich unwillkürlich: Ist die deutsche Sprache im eigenen Land nicht mehr gut genug? Während andere Nationen ihre Sprache und Rechtskultur mit Stolz verteidigen, öffnet Deutschland einmal mehr die Tore für eine schleichende Anglisierung.

Transparenz als Verkaufsargument

Ministerin Hubig betonte, Deutschland sei als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren bereits gut aufgestellt. Dennoch könne Gutes "immer noch besser" werden. Man wolle den Justizstandort Deutschland stärken und die Transparenz von Schiedsverfahren erhöhen. Transparenz schaffe schließlich Akzeptanz, so die Ministerin.

Diese Argumentation klingt zunächst einleuchtend. Schiedsverfahren galten lange Zeit als intransparente Parallelwelt der Justiz, in der internationale Konzerne ihre Streitigkeiten fernab der öffentlichen Wahrnehmung klärten. Die geplante Förderung der Veröffentlichung schiedsrechtlicher Entscheidungen könnte hier tatsächlich für mehr Durchblick sorgen.

Wirtschaftsinteressen vor Rechtskultur?

Doch bei aller berechtigten Kritik an der mangelnden Transparenz stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung hier nicht einmal mehr wirtschaftliche Interessen über kulturelle Identität stellt. Die Einführung des Englischen als Verfahrenssprache mag für internationale Unternehmen attraktiv sein – für den deutschen Bürger, der ohnehin schon Schwierigkeiten hat, das komplexe Rechtssystem zu durchschauen, wird die Justiz damit noch unzugänglicher.

Es ist bezeichnend für die politische Ausrichtung der Großen Koalition, dass man sich mehr um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts sorgt als um die Bewahrung deutscher Rechtstradition. Während in anderen Bereichen gebetsmühlenartig von Integration und Sprachkenntnissen als Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe gesprochen wird, macht man bei der Justiz eine bemerkenswerte Ausnahme.

Ein zweischneidiges Schwert

Die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts ist zweifellos notwendig. Die Digitalisierung macht auch vor dem Rechtswesen nicht halt, und Deutschland darf hier nicht den Anschluss verlieren. Doch die Art und Weise, wie diese Reform umgesetzt werden soll, offenbart einmal mehr die Prioritäten der aktuellen Regierung: Wirtschaftsfreundlichkeit um jeden Preis, auch wenn dabei ein Stück deutscher Identität auf der Strecke bleibt.

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