
Immobilienfonds-Debakel: Anleger können auf Schadensersatz hoffen
Die vermeintlich sichere Welt der offenen Immobilienfonds gerät ins Wanken. Was Banken jahrelang als konservatives Investment angepriesen haben, entpuppt sich zunehmend als riskantes Unterfangen mit erheblichem Verlustpotential. Ein wegweisendes Gerichtsurteil könnte nun den Weg für umfangreiche Schadensersatzforderungen ebnen.
Das Ende einer trügerischen Sicherheit
In Zeiten von Nullzinsen bei Tagesgeld und Bundesanleihen erschienen offene Immobilienfonds als verlockende Alternative für sicherheitsorientierte Anleger. Die Banken priesen sie als ideale Kombination aus attraktiver Rendite und überschaubarem Risiko an. Doch diese Illusion ist spätestens seit dem dramatischen Wertverlust des UniImmo Wohnen ZBI im Juni 2024 zerplatzt. Der Fonds musste seinen Immobilienbestand um sage und schreibe 17 Prozent abwerten - ein Schlag ins Gesicht für die Anleger, die dadurch einen Gesamtverlust von 800 Millionen Euro verkraften mussten.
Fatale Fehleinschätzung des Risikos
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt, dass die Risikoeinstufung des Fonds deutlich zu niedrig angesetzt war. Statt in den harmlos klingenden Risikoklassen zwei und drei hätte der Fonds in die Kategorie sechs mit "erhöhtem Kapitalverlustrisiko" eingestuft werden müssen. Ein vernichtendes Urteil für die gesamte Branche, das weitreichende Konsequenzen haben könnte.
Erschreckende Erkenntnisse aus Expertenstudie
Besonders alarmierend sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des renommierten Immobilienexperten Stefan Loipfinger. Seine Analyse der zehn größten deutschen Immobilienfonds offenbart ein geradezu absurdes Missverhältnis: Während die Fonds mit einer Renditeprognose von 5,1 Prozent werben, verschlingen die Kosten unglaubliche 78 Prozent der Erträge. Für die Anleger bleiben nach Abzug aller Gebühren gerade einmal 1,2 Prozent übrig - weniger als bei deutlich sichereren Staatsanleihen.
Hoffnung auf Wiedergutmachung
Das Landgericht Stuttgart hat bereits in einem ersten Fall eine Volksbank zur Rückzahlung der Anlagesumme verurteilt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es doch einen möglichen Weg für geschädigte Anleger auf. Besonders vielversprechend erscheint der Klageweg gegen die Emittenten wegen fehlerhafter Risikoklassifizierung.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Investitionsentscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich umfassend informieren. Die hier dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und können sich jederzeit ändern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.
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