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Kettner Edelmetalle
06.02.2026
15:00 Uhr

Justiz-Groteske: Höcke zitiert sich selbst – und wird erneut zum Staatsfeind erklärt

Was sich derzeit im Freistaat Thüringen abspielt, könnte man für eine Realsatire halten, wäre die Angelegenheit nicht so bezeichnend für den Zustand unseres Rechtsstaates. Der AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke sieht sich erneut mit Ermittlungen konfrontiert – und zwar weil er im Landtag seine eigene Verurteilung erläuterte und dabei den inkriminierten Satz zitierte. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Politiker erklärt den Kontext seiner Verurteilung und wird dafür abermals ins Visier der Behörden genommen.

Der Auslöser: Ein Misstrauensvotum und ein verbaler Angriff

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt. Am vierten Februar initiierte die AfD-Fraktion ein Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt im Thüringer Landtag. In der hitzigen Debatte bezeichnete SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher den AfD-Politiker als „rechtskräftig verurteilten Straftäter". Eine Provokation, die Höcke nicht unbeantwortet lassen wollte – und durfte, möchte man meinen, denn schließlich hat jeder Angeklagte das Recht, sich zu verteidigen.

Höcke ergriff daraufhin das Wort und stellte klar, dass er niemals als Straftäter in Erscheinung getreten sei. Er erläuterte den Ursprung seiner Verurteilung: Bei einer frei gehaltenen Rede im Jahr 2021 habe er den Dreiklang „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" spontan entwickelt – angelehnt an das Motto seiner Parteifreunde. Seine Verurteilung sei weniger ein Beleg für kriminelle Energie, sondern vielmehr ein Indiz dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit in diesem Land mittlerweile sei.

Die absurde Konsequenz: Ermittlungen wegen Selbstzitat

Was folgte, spottet jeder Beschreibung. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein, „um den Verdacht einer Straftat zu prüfen", wie eine Sprecherin gegenüber der Bild-Zeitung erklärte. Möglicherweise werde sich auch die Staatsanwaltschaft einschalten. Man fragt sich unwillkürlich: Haben die Behörden in diesem Land wirklich keine dringenderen Probleme zu lösen? Während Messerangriffe und Gewaltkriminalität die Schlagzeilen dominieren, während Bürger sich in manchen Stadtvierteln nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr sicher fühlen, ermittelt der Staat gegen einen Politiker, der sich selbst zitiert hat.

Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, wäre es bereits der dritte Fall, in dem Höcke wegen der Worte „Alles für Deutschland" vor Gericht stünde. Zweimal wurde er bereits verurteilt – einmal wegen seiner Rede in Sachsen-Anhalt, einmal wegen eines Auftritts im thüringischen Gera, bei dem er den Satz nicht einmal selbst vollendete, sondern das Publikum dazu animierte.

Historische Wahrheit versus politische Instrumentalisierung

Die Parole „Alles für Deutschland" gilt heute als SA-Parole und fällt unter das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Doch die historische Realität ist weitaus komplexer, als es die vereinfachte Darstellung suggeriert. Schon König Ludwig von Bayern schloss seine Appelle mit diesen Worten. Das SPD-nahe Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold – eine Organisation, die sich ausdrücklich gegen die Nationalsozialisten stellte – verwendete den Spruch ebenfalls in der Weimarer Republik. Erst später vereinnahmten ihn die Nazis für ihre Zwecke.

Gerhard Schröder nutzte ähnliche Formulierungen im Wahlkampf 2006. CSU-Politikerin Dorothee Bär verwendete sie 2018. Der Spiegel-Journalist Stefan Kuzmany schrieb sie 2023. Selbst Influencerin Cathy Hummels bediente sich ihrer 2024. Keiner von ihnen musste sich jemals vor Gericht verantworten. Doch wenn Björn Höcke dieselben Worte ausspricht, wird sofort der Staatsapparat in Bewegung gesetzt.

Die Frage der Indemnität

Besonders pikant ist die rechtliche Dimension des Vorgangs. Abgeordnete genießen die sogenannte Indemnität – sie dürfen für Äußerungen, die sie als Parlamentarier im Plenum tätigen, nicht strafrechtlich belangt werden. Thüringen fasst diese Schutzklausel sogar besonders weit. Dennoch ermitteln die Behörden. Man darf gespannt sein, wie die Justiz diesen offensichtlichen Widerspruch auflösen will – oder ob man schlicht darauf setzt, dass der politische Gegner durch endlose Verfahren zermürbt wird.

Ein Symptom für den Zustand unserer Demokratie

Was dieser Fall offenbart, geht weit über die Person Björn Höcke hinaus. Er zeigt exemplarisch, wie selektiv und politisch motiviert die Strafverfolgung in Deutschland mittlerweile agiert. Während linksextreme Gewalttäter mit Samthandschuhen angefasst werden, während „Deutschland verrecke"-Rufe auf Demonstrationen folgenlos bleiben, wird ein konservativer Politiker wegen eines historisch keineswegs eindeutig belasteten Satzes wiederholt vor Gericht gezerrt.

Die Nationalsozialisten waren, entgegen der heute gängigen Geschichtsklitterung, eine sozialistische Bewegung. Joseph Goebbels selbst schrieb 1931: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock." Doch diese unbequeme Wahrheit passt nicht ins Narrativ jener, die jeden politischen Gegner rechts der Mitte reflexartig in die Nazi-Ecke stellen wollen.

Die Bürger dieses Landes beobachten diese Entwicklungen sehr genau. Sie sehen, wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Sie registrieren, dass drei gesprochene Worte zu Verurteilungen führen können, während andere Politiker Deutschland nachhaltig schädigen, Zensur fordern oder ihre akademischen Titel erschlichen haben – und dennoch ohne Konsequenzen davonkommen. Diese Doppelmoral untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltiger als jede Parole es je könnte.

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