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01.09.2026
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Kehrtwende einer Juristin: „Ethnischer Volksbegriff“ nicht verfassungsfeindlich

Kehrtwende einer Juristin: „Ethnischer Volksbegriff“ nicht verfassungsfeindlich
Symbolbild: KI-generiert

Es ist eine Aussage, die in der Berliner Debattenlandschaft einschlägt: Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf widerspricht in ihrem neuen Buch „Wahl und Wahrheit“ einem der zentralen Argumente in der Verbotsdebatte um die AfD. Ein ethnisch verstandener Volksbegriff sei nicht automatisch verfassungsfeindlich. Berichtet wurde darüber Ende August 2026, unter anderem unter Berufung auf Auszüge aus dem Werk.

Was genau in dem Buch steht

Zitiert wird die Juristin mit der Feststellung, die pauschale Behauptung, ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, treffe in dieser Absolutheit nicht zu. Ein Staat dürfe seine Einwanderungspolitik demnach am Ziel einer „soziokulturellen Homogenität“ ausrichten.

Auch danach zu differenzieren, aus welchen Ländern und Kulturkreisen Zuwanderung besser passe, sei ihrer Auffassung nach zulässig. Selbst eine Rückkehr zum reinen Abstammungsprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht hält sie laut den Berichten verfassungsrechtlich für möglich.

Die klare Grenze: keine Zwei-Klassen-Deutschen

Doch Brosius-Gersdorf zieht eine scharfe Linie. Verfassungswidrig werde eine solche Politik dann, wenn sie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund benachteilige. Deutsche mit und ohne Einwanderungsgeschichte seien strikt gleichzustellen.

Eine „Remigration“ deutscher Staatsbürger liege nach ihrer Einschätzung eindeutig außerhalb des Verfassungsrahmens. Wer den deutschen Pass rechtmäßig besitze, sei Deutscher – Punkt.

Die geplatzte Richterwahl als Hintergrund

Die Wucht dieser Wortmeldung erschließt sich erst mit Blick auf die Vorgeschichte. Im Sommer 2025 hatte die SPD die Staatsrechtlerin für einen frei werdenden Posten am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Nach einer öffentlichen Debatte über ihre Rechtsauffassungen – etwa zu Schwangerschaftsabbrüchen – sagte die Union die Richterwahl kurzfristig ab.

Es war eine der spektakulärsten Personalpannen der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. In ihrem Buch bewertet Brosius-Gersdorf die damalige Berichterstattung als Kampagne „rechtsnationaler Medien“, die mit „Desinformation, Verzerrung, Diffamierung und Stimmungsmache“ gearbeitet hätten. Sie fordert deshalb eine gesellschaftliche Debatte über die Regulierung sozialer Medien.

Ein Reizthema, das die politische Mitte spaltet

Bemerkenswert: Ihr Ehemann, der Rechtswissenschaftler Hubertus Gersdorf, hatte bereits im Mai 2025 in einem Interview eine ähnliche Position vertreten. Das Grundgesetz kenne schlicht keinen Volksbegriff, gegen den verstoßen werden könne; der Gesetzgeber habe erheblichen Spielraum bei der Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts. Medienberichten zufolge zog er dafür damals scharfe Kritik auf sich.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang vor allem eines: Wie schnell in Deutschland juristische Fragen mit politischen Kampfbegriffen verwechselt werden. Wer gestern noch als Kronzeuge gegen die AfD taugte, gilt heute als Stichwortgeber – je nachdem, wie das Ergebnis der Analyse ausfällt.

Dass ausgerechnet eine von der SPD nominierte Verfassungsrechtlerin nun die juristische Beweislast im Verbotsstreit erhöht, dürfte die Debatte kaum beruhigen. Sicher ist nur: Der Streit über die Frage, wer eigentlich das „Volk“ im Sinne des Grundgesetzes ist, geht weiter – und er wird härter geführt denn je.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir erbringen keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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