
Kein öffentliches Interesse? Justiz stoppt Verfahren nach Reporter-Jagd

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat ihr Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen einen der mutmaßlichen Haupt-Akteure der Verfolgung von drei Reportern des Portals Apollo News eingestellt. Das berichtet das Medium. Die Begründung sorgt für Kopfschütteln: Es fehle das „öffentliche Interesse“. Außerdem gingen die meisten Angriffe auf Journalisten ohnehin „von der politischen Rechten“ aus.
Was am 4. Juli in Erfurt geschah
Rückblick: Am 4. Juli 2026 protestierte das linke Bündnis „Widersetzen“ gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt. Nahe dem Gothaer Platz wurde ein dreiköpfiges Team von Apollo News nach Darstellung des Portals minutenlang verfolgt. Am Ende kam es zu Gewalt. Auch Reporter der „Jungen Freiheit“ sollen attackiert worden sein, berichteten mehrere Medien.
Laut dem Bericht gehörte ein Erfurter Comicladen-Betreiber zu einer kleinen Gruppe, die die Journalisten bedrängt und die Menge angestachelt haben soll. In Videos, die sich millionenfach verbreiteten, soll zu sehen sein, wie er die Reporter über eine Minute lang verfolgt, beide Mittelfinger zeigt und sie vulgär beschimpft. Auch bei Sprechchören wie „Wir kriegen euch alle“ soll er mitgerufen haben.
Medienberichten zufolge hatte die Polizei bereits Mitte Juli drei Tatverdächtige ermittelt. Die Betroffenen stellten Strafantrag wegen Beleidigung. Im Oktober kam dann der Bescheid der Staatsanwaltschaft.
Die Begründung: „Relativ niederschwellig“
Der Rechtsfrieden sei „über den Lebenskreis der Verletzten hinaus nicht gestört“, heißt es demnach in dem Schreiben. Die Strafverfolgung sei „kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit“. Die Behörde räumt zwar ein, dass die Äußerung viele Menschen erreicht und die Ehrverletzung dadurch verstärkt habe. Im Umfeld einer derart aufgeheizten Versammlung sei sie aber „relativ niederschwellig“.
„Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen.“
Zudem habe sich der Gesetzgeber bewusst gegen einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Journalisten entschieden, anders als bei Politikern. Der Beschuldigte sei bislang nicht vorbestraft. Und dann der umstrittenste Satz: Der „ganz überwiegende Teil“ der Angriffe auf Medienschaffende gehe von rechts aus.
Recht nach Statistik?
Genau hier dürfte die Kritik ansetzen. Seit wann hängt die Bewertung eines Einzelfalls davon ab, aus welchem politischen Lager andere Täter in anderen Fällen kommen? Ein Strafverfahren soll eine konkrete Tat prüfen, nicht eine Kriminalstatistik. Beobachter sehen in der Argumentation ein fatales Signal: Wer gegen die „Richtigen“ pöbelt, kommt glimpflich davon.
Der Vergleich drängt sich auf. Als im Herbst 2024 ein Rentner ein Meme teilte, das Robert Habeck als „Schwachkopf“ verspottete, rückten Ermittler zur Hausdurchsuchung an. Für Politiker gibt es eben den verschärften Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs. Für Reporter, die auf offener Straße gejagt werden, bleibt dagegen nur ein Achselzucken. Wo bleibt da die viel beschworene Pressefreiheit, die angeblich für alle gilt?
Privatklage: Ein teures Risiko
Den Reportern bleibt nun nur die Privatklage. Das klingt nach Rechtsweg, ist aber in der Praxis eine Hürde. Meist ist zuerst ein Sühneversuch vor einer Schiedsstelle nötig. Scheitert die Klage, trägt der Kläger in der Regel die Kosten, auch die Auslagen des Beschuldigten. Ein Klageerzwingungsverfahren ist bei reinen Privatklagedelikten ausgeschlossen. Fachliteratur zufolge endet nur ein kleiner Bruchteil der Privatklagen überhaupt mit einer Verurteilung.
Bemerkenswert: Selbst im Bündnis „Widersetzen“ hat der Fall Spuren hinterlassen. Medienberichten zufolge zog sich vor rund zwei Wochen ein Sprecher zurück, weil man keine gemeinsame Haltung gegen Gewalt gefunden habe. Wenn schon Teile der Aktivisten Distanz suchen, wirkt das Desinteresse der Justiz umso befremdlicher.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Wer in einer vergleichbaren Lage ist, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.
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