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10.09.2026
12:15 Uhr
KI-generiert

KI im Gerichtssaal: CSU-Juristen wollen den Rechtsstaat umbauen

KI im Gerichtssaal: CSU-Juristen wollen den Rechtsstaat umbauen
Symbolbild: KI-generiert

Deutschlands Gerichte ersticken in Aktenbergen – jetzt soll künstliche Intelligenz helfen. Der Arbeitskreis Juristen (AKJ) der CSU will auf seiner Landesversammlung am 12. September einen Leitantrag mit dem Titel „Rechtsstaat 2036 – KI-fähig und KI-fest“ beschließen. Medienberichten zufolge fordert das Gremium darin, Justiz und Verwaltung den Einsatz von KI ausdrücklich zu erlauben, um Verfahren zu beschleunigen.

Richter als Aktenwälzer – das soll sich ändern

Der Kern des Vorstoßes: Richter sollen KI-Assistenten nutzen dürfen, um umfangreiche Akten zu strukturieren. Besonderes Potenzial sehen die CSU-Juristen dem Bericht zufolge in Bereichen mit hohen Fallzahlen – etwa in den Verkehrsreferaten der Staatsanwaltschaften.

Auch die Verwaltung soll profitieren, beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung. Ein Massengeschäft, das die Justiz seit Jahren an den Rand ihrer Kapazitäten drückt.

Wie dramatisch die Lage ist, zeigen Zahlen aus der Praxis: Allein am Amtsgericht Frankfurt landen jährlich rund 15.000 Fluggast-Entschädigungsfälle. Beim Oberlandesgericht Stuttgart schoss die Zahl der Berufungen laut Berichten aus der Fachpresse von etwa 1.700 im Jahr 2018 auf rund 17.000 im Jahr 2023 – davon etwa 15.000 Dieselklagen. Vier Spezialsenate mussten eingerichtet werden.

Wenn die KI gegen die Justiz arbeitet

Die Bayern denken die Sache konsequent zu Ende – und sehen die Technik nicht nur als Segen. Denn wer per Knopfdruck 200-seitige Schriftsätze generieren kann, kann Gerichte auch fluten. Genau davor warnt der Antrag: KI drohe die Kapazitäten von Gerichten und Behörden zu übersteigen.

Deshalb sollen umfangreiche, von KI erstellte Anwaltsschriftsätze künftig zurückgewiesen oder auf eine Seitenzahl begrenzt werden dürfen. Sogar eine Missbrauchsgebühr für den Verfasser halten die CSU-Juristen für denkbar – etwa wenn Rechtsanwälte damit gegen berufsständische Pflichten verstoßen.

Der AKJ-Vorsitzende Winfried Bausback, früher bayerischer Justizminister, brachte das Problem auf den Punkt:

Man müsse darauf achten, dass bei den Arbeitsmöglichkeiten kein großes Ungleichgewicht zwischen Kanzleien und Justiz entstehe.

Der Staat hinkt hinterher – wie so oft

Ein Blick auf die bisherigen Digitalprojekte der Justiz zeigt, wie berechtigt diese Sorge ist. Systeme wie „OLGA“ am OLG Stuttgart oder „FRAUKE“ am Amtsgericht Frankfurt gelten in der Fachwelt als Leuchttürme – doch Berichten zufolge scheiterte der breite Einsatz teils an Vergabeverfahren, IT-Sicherheitsfragen und inkompatibler Infrastruktur. Während Großkanzleien längst mit modernsten Sprachmodellen arbeiten, ringt der Staat mit Ausschreibungen.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Sinnbild für den Zustand des Landes: Nicht die Technik bremst, sondern die Bürokratie. Wer Rekordsummen für Sondervermögen mobilisiert, sollte auch die Handlungsfähigkeit der Gerichte sicherstellen – denn ein Rechtsstaat, dessen Verfahren Jahre dauern, verliert das Vertrauen der Bürger.

Die Grenze bleibt der Mensch

Fachleute mahnen zugleich zur Vorsicht. In der Wissenschaft wird das Risiko des sogenannten „Automation Bias“ diskutiert: Wer den Vorschlägen einer Maschine wiederholt vertraut, prüft irgendwann nicht mehr genau hin. Der Richter dürfe nicht zum bloßen Unterschriftsautomaten werden – dieser Einwand zieht sich durch die gesamte Debatte.

Das letzte Wort muss ein Mensch behalten. Alles andere wäre keine Modernisierung des Rechtsstaats, sondern seine Aushöhlung.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für rechtliche Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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