
Klöckner und Grüne: Unheilige Allianz gegen politisch unliebsame Mitarbeiter

Was sich derzeit im Deutschen Bundestag abspielt, lässt jeden aufrechten Demokraten erschaudern. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, einst als Weinkönigin gefeiert, nun als oberste Hüterin des Parlaments installiert, hat einen Vorschlag unterbreitet, der in seiner Tragweite kaum zu unterschätzen ist: Fraktionsmitarbeitern, die eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestehen, soll künftig das Gehalt entzogen werden. Und wer applaudiert? Ausgerechnet die Grünen, jene Partei, die sich sonst so gerne als Verteidigerin von Arbeitnehmerrechten und sozialer Gerechtigkeit inszeniert.
Die perfide Logik der Ausgrenzung
In einem Brief an die parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen fordert Klöckner, dass Mitarbeitern, denen der Hausausweis oder der Zugang zu IT-Systemen verweigert wurde, künftig keine staatlichen Mittel mehr zufließen sollen. Sie spricht von einer „Regelungslücke", die es zu schließen gelte. Doch was verbirgt sich hinter dieser technokratischen Formulierung? Nichts anderes als der Versuch, Menschen aufgrund einer behördlichen Einschätzung ihrer „Zuverlässigkeit" die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu entziehen.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßt dieses Vorgehen mit einer Begründung, die an Zynismus kaum zu überbieten ist. Wer „wissen- und willentlich an der Beseitigung unserer parlamentarischen Demokratie" arbeite, solle dafür keine öffentlichen Mittel erhalten, so seine Argumentation. Doch wer entscheidet eigentlich, wer an der „Beseitigung der Demokratie" arbeitet? Offenbar nicht etwa unabhängige Gerichte, sondern Behörden, die ihre Einschätzungen auf Grundlage von Abfragen in polizeilichen Informationssystemen und dem Bundeszentralregister treffen.
Willkür statt Rechtsstaatlichkeit
Die Zuverlässigkeitsprüfung, auf die sich Klöckner und ihre grünen Unterstützer berufen, erfolgt zwar mit Einwilligung der Betroffenen. Doch was geschieht, wenn jemand diese Einwilligung verweigert? Auch dann können Hausausweise abgelehnt und Zugänge gesperrt werden. Die Verweigerung einer Durchleuchtung durch staatliche Stellen wird damit faktisch zur Schuld umgedeutet. Ein Prinzip, das jedem rechtsstaatlichen Grundsatz Hohn spricht.
Aktuell wären sieben Mitarbeiter der AfD von einer entsprechenden Gesetzesänderung betroffen. Dass es sich dabei ausschließlich um Mitarbeiter der größten Oppositionspartei handelt, dürfte kaum ein Zufall sein. Hier wird mit dem Deckmantel der Sicherheit eine politische Säuberungsaktion betrieben, die an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte erinnert.
Die Doppelmoral der selbsternannten Demokratieschützer
Besonders pikant erscheint die Unterstützung der Grünen für diesen Vorstoß, wenn man bedenkt, dass dieselbe Partei keinerlei Probleme damit hatte, die ehemalige Klimaaktivistin Jette Nietzard in ihren Reihen aufzunehmen. Eine Person, die durch fragwürdige Aktionen auf sich aufmerksam machte und nun im Büro einer grünen Bundestagsabgeordneten beschäftigt ist. Offenbar gelten für die eigenen Gefolgsleute andere Maßstäbe als für politische Gegner.
Von Notz fordert darüber hinaus „weitere Schritte zur Erhöhung der Resilienz des Parlaments als Herzkammer unserer Demokratie". Was das konkret bedeuten soll, bleibt im Nebulösen. Doch die Richtung ist klar: Es geht um die systematische Ausgrenzung politisch unliebsamer Kräfte aus dem parlamentarischen Betrieb. Die Unionsfraktion, so von Notz, müsse aufhören, entsprechende Vorhaben zu blockieren. Eine Aufforderung, die angesichts der Tatsache, dass der Vorschlag von der CDU-Politikerin Klöckner selbst stammt, geradezu absurd anmutet.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Was heute als Maßnahme gegen vermeintliche Verfassungsfeinde verkauft wird, kann morgen jeden treffen. Die Geschichte lehrt uns, dass Instrumente der politischen Verfolgung, einmal geschaffen, selten nur gegen die ursprünglich anvisierten Ziele eingesetzt werden. Die Grünen, die heute jubeln, könnten morgen selbst Opfer jener Mechanismen werden, die sie heute so bereitwillig unterstützen.
Die Ironie der Geschichte will es, dass ausgerechnet jene Kräfte, die sich als Verteidiger der Demokratie gerieren, dabei sind, deren Grundpfeiler zu untergraben. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 3, dass niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Doch was kümmert das Grundgesetz, wenn es darum geht, den politischen Gegner mundtot zu machen?
„Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden."
So formuliert es Klöckner in ihrem Brief. Ein Satz, der in seiner scheinbaren Logik die ganze Perfidie des Vorhabens offenbart. Denn wer als „Gefahr" gilt, bestimmen nicht etwa unabhängige Instanzen, sondern jene, die von der Ausschaltung der Opposition am meisten profitieren.
Die Erosion demokratischer Grundwerte
Deutschland befindet sich auf einem gefährlichen Weg. Die zunehmende Bereitschaft etablierter Parteien, rechtsstaatliche Prinzipien zugunsten kurzfristiger politischer Vorteile zu opfern, sollte jeden Bürger alarmieren. Wenn Gehälter nicht mehr aufgrund von Arbeitsleistung, sondern aufgrund politischer Gesinnung gezahlt oder verweigert werden, dann haben wir den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung längst verlassen.
Die Unterstützung der Grünen für Klöckners Vorschlag zeigt einmal mehr, wie weit sich das politische Establishment von den Grundwerten entfernt hat, die es zu verteidigen vorgibt. Es ist höchste Zeit, dass die Bürger dieses Landes erkennen, welches Spiel hier gespielt wird – und entsprechend handeln.
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