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17.09.2025
15:26 Uhr

Kölner Gericht weist Syrer ab: Das Ende der Asyl-Automatik nach Assads Sturz

Ein wegweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte die deutsche Asylpolitik grundlegend verändern. Erstmals seit dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hat ein deutsches Gericht die Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf Asyl abgewiesen – mit einer Begründung, die aufhorchen lässt: Weder vom gestürzten Assad-Regime noch von der neuen Übergangsregierung in Damaskus drohe dem Mann Verfolgung.

Das Ende der Schutz-Garantie

Jahrelang galt es als ungeschriebenes Gesetz: Wer aus Syrien kommt, erhält in Deutschland Schutz. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erkannte syrischen Staatsangehörigen fast ausnahmslos einen Schutzstatus zu. Diese Praxis, die Millionen Steuerzahler-Euro kostete und die deutsche Gesellschaft vor immense Integrations-Herausforderungen stellte, scheint nun ein jähes Ende zu finden.

Der Fall des Klägers aus dem Gouvernement Hasaka in Nordostsyrien zeigt exemplarisch, wie sich die Zeiten geändert haben. Trotz seines im Oktober 2023 gestellten Asylantrags lehnte das Bamf im April 2025 ab – und drohte sogar mit Abschiebung. Die Begründung: Die Lage in Syrien habe sich nach Assads Sturz "maßgeblich verändert".

Familie wartet in der Heimat

Besonders pikant an diesem Fall: In Syrien leben noch die Eltern, drei Geschwister und sogar die Ehefrau des Klägers. Man fragt sich unwillkürlich, vor welcher Verfolgung ein Mann flüchten musste, dessen gesamte Familie offenbar unbehelligt in der Heimat lebt. Das Gericht stellte nüchtern fest, dass der Mann bei seiner Familie kostenlos wohnen könne und durch Rückkehrhilfen seinen Lebensunterhalt für längere Zeit sichern könne.

Positive Wirtschaftsaussichten in Syrien

Was die Richter in ihrer Urteilsbegründung feststellten, dürfte manchem Befürworter der bisherigen großzügigen Asylpraxis nicht schmecken: Die wirtschaftlichen Aussichten für Syrien seien "eher positiv einzuschätzen". Steigende Löhne bei gleichzeitig sinkenden Lebensmittelpreisen – das klingt nicht nach einem Land, aus dem man aus existenzieller Not fliehen müsste.

"Dass der Kläger nach dem Verbrauch der Rückkehrhilfen in existenzielle Not geraten werde, sei nicht zu erkennen", so das Gericht in seiner bemerkenswert klaren Einschätzung.

Ein Signal für die Zukunft?

Dieses Urteil könnte der Anfang einer längst überfälligen Kehrtwende in der deutschen Asylpolitik sein. Während die Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz noch nach ihrem Kurs sucht, zeigt die Justiz, dass die Zeiten des automatischen Bleiberechts für Syrer vorbei sein könnten. Die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES), die das Heimatgebiet des Klägers kontrolliert, wird vom Gericht offenbar als stabile Verwaltungseinheit angesehen, die keine Verfolgung betreibt.

Es bleibt abzuwarten, ob der abgewiesene Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen einlegen wird. Doch eines ist klar: Die Zeiten, in denen jeder syrische Pass automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland führte, neigen sich dem Ende zu. Ein überfälliger Schritt, der zeigt, dass auch in der Asylpolitik wieder Vernunft und Einzelfallprüfung Einzug halten können.

Für die deutsche Gesellschaft, die unter der Last von Millionen Migranten und explodierender Kriminalität ächzt, könnte dieses Urteil ein Hoffnungsschimmer sein. Es zeigt: Nicht jeder, der an Deutschlands Grenzen klopft, hat automatisch ein Recht auf dauerhaften Aufenthalt und Versorgung durch den deutschen Steuerzahler. Eine Erkenntnis, die eigentlich selbstverständlich sein sollte – in Zeiten ideologisch verblendeter Migrationspolitik aber fast schon revolutionär wirkt.

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