
Krank am ersten Tag? Merz und Klingbeil verordnen dem Michel den Gang zum Arzt
Wer in Deutschland künftig mit Fieber, Husten und schlappen Gliedern im Bett liegt, der soll gefälligst nicht liegen bleiben, sondern sich in überfüllte Wartezimmer schleppen. So zumindest lässt sich der jüngste Coup der schwarz-roten Koalition zusammenfassen, den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) nun mit erstaunlicher Chuzpe verteidigen. Man kennt das Muster: Erst wird eine Regelung durchgedrückt, die im Alltag kaum funktioniert – und dann versichert man treuherzig, es werde schon niemand darunter leiden.
Der neue Attest-Zwang: Vom vierten auf den ersten Tag
Bislang galt in der Bundesrepublik eine durchaus vernünftige Regel: Wer krank war, musste spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – im Beamtendeutsch schlicht „AU“ – vorlegen. Diese Praxis soll nun der Vergangenheit angehören. Künftig, so der Beschluss aus dem Koalitionsausschuss, soll das gelbe Papier bereits am ersten Krankheitstag her. Und obendrein wird die während der Pandemie so praktische telefonische Krankschreibung ohne Praxisbesuch kurzerhand einkassiert.
Was auf dem Papier nach mehr Kontrolle und weniger „Blaumachen“ klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als bürokratisches Eigentor. Denn wer soll all die Erkälteten, Grippegeplagten und Magen-Darm-Patienten am ersten Tag durchschleusen? Die ohnehin überlasteten Hausarztpraxen, in denen man schon heute für einen Termin Wochen wartet?
Merz beruhigt – und verwirrt
Der Kanzler bemüht sich um Schadensbegrenzung. „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Praxis“, verkündete Merz und wollte damit offenbar die Wogen glätten. Doch wie das genau funktionieren soll, wenn gleichzeitig das Attest am ersten Tag verpflichtend wird und die Telefon-Krankschreibung abgeschafft ist, das bleibt das Geheimnis der Berliner Regierungszentrale.
„Ich will auch nicht, dass Menschen sich krank zur Arbeit schleppen. Ich will auch, dass die Ärzte vernünftig ihren Job machen können“, ließ Vizekanzler Klingbeil verlauten.
Ein frommer Wunsch – der jedoch im krassen Widerspruch zur beschlossenen Regelung stehe. Denn genau das Gegenteil dürfte eintreten: Kranke schleppen sich in die Wartezimmer, Ärzte ersticken in Bürokratie, und der arbeitende Bürger wird unter Generalverdacht gestellt.
Gesundheitsministerin soll's richten
Klingbeil verwies pflichtschuldig auf Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die schon versichert habe, man werde das Ganze so gestalten, dass niemand, der wirklich krank sei, zwingend zum Arzt müsse. Man darf gespannt sein, wie dieses Kunststück gelingen soll. Es ist das altbekannte Spiel: Erst wird ein Beschluss verkündet, der bei Arbeitnehmern und Ärzteschaft für Proteste sorgt, dann folgt das Beschwichtigungsritual der Regierenden.
Ein Symbol für die Realitätsferne der Politik
Man muss diese Episode im größeren Kontext betrachten. Während die Große Koalition unter Merz gerne von „Verantwortung für Deutschland“ spricht, produziert sie Regelungen, die den Alltag der Menschen komplizierter statt einfacher machen. Der ehrliche Arbeitnehmer, der ohnehin das Rückgrat dieses Landes bildet und mit seinen Steuern und Abgaben die üppigen Ausgaben in Berlin finanziert, wird pauschal zum potenziellen Drückeberger erklärt.
Statt an den wirklich großen Baustellen – ausufernde Bürokratie, explodierende Energiepreise, marode Infrastruktur – zu arbeiten, verheddert sich die Regierung im Klein-Klein der Krankschreibungen. Ein Sinnbild für eine Politik, die den Kontakt zur Lebenswirklichkeit ihrer Bürger längst verloren hat. Wer sich vor dieser Vertrauenskrise in die Politik schützen möchte, tut gut daran, sein Vermögen breit zu streuen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich seit jeher als verlässlicher Anker erwiesen – gerade dann, wenn das Vertrauen in staatliches Handeln schwindet.
Hinweis: Der vorliegende Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen zu Krankschreibungen und arbeitsrechtlichen Regelungen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Jeder Leser ist angehalten, sich eigenständig zu informieren.

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