
Macrons Social-Media-Verbot gekippt: Klatsche aus Paris

Frankreichs Verfassungsrat hat am Freitag das geplante Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren gestoppt. Das Gesetz, ein Prestigeprojekt von Präsident Emmanuel Macron, sollte bereits im September in Kraft treten. Nun ist es Makulatur — und mit ihm der Anspruch, Europas erstes Altersverbot für soziale Netzwerke durchzusetzen.
Freiheit schlägt Fürsorge-Staat
Die Begründung der neun Verfassungshüter ist deutlich: Das Verbot greife in unangemessener, nicht erforderlicher und unverhältnismäßiger Weise in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit der Minderjährigen ein. Der entscheidende Artikel 1 des Gesetzes sei faktisch ein Pauschalverbot.
Der Rat rügt Medienberichten zufolge, dass der Text weder zwischen den Risiken einzelner Plattformen noch zwischen Alter, familiärer Situation und Reifegrad einzelner Jugendlicher unterscheide. Erfasst worden wären auch Dienste, bei denen eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit von Kindern nie nachgewiesen wurde. Geklagt hatten Abgeordnete des linken Lagers.
Wer entscheidet über das Kind — Staat oder Eltern?
Genau hier liegt der wunde Punkt, den Pariser Politik gerne übersieht. Ein Brüsseler Anwalt, der Plattformbetreiber berät, sieht in dem Urteil laut dem Bericht ein Signal weit über Frankreich hinaus: Ein genereller Bann funktioniere nicht, es brauche Ausnahmen und Spielräume.
"Es muss Wege geben, dass Menschen sagen können: In meinem Fall ist mein Sohn, meine Tochter reif genug und kann damit richtig umgehen."
Aus Sicht unserer Redaktion ist das mehr als eine juristische Fußnote. Es ist die Erinnerung daran, dass die Erziehungsverantwortung bei der Familie liegt — nicht bei einer Behörde, die per Gesetz Millionen Jugendliche über einen Kamm schert.
Vorbild Australien — und das Problem mit dem Ausweis im Netz
Der Vorstoß kam nicht aus dem Nichts. Australien hatte im Dezember ein weltweit erstes Verbot für unter 16-Jährige in Kraft gesetzt; Berichten zufolge löschten Plattformen dort Millionen Konten, während Jugendliche zugleich vorführten, wie leicht sich Sperren umgehen lassen. Die Nationalversammlung stimmte im Januar mit großer Mehrheit für den französischen Weg, laut Umfragen aus dem Jahr 2024 unterstützten rund 73 Prozent der Franzosen ein solches Verbot.
Der Haken: Ein Altersverbot funktioniert nur mit flächendeckender Alterskontrolle. Wer künftig ein Netzwerk öffnen will, müsste beweisen, wer er ist. Der Verfassungsrat verwies ausdrücklich auch auf Datenschutzbedenken — ein Aspekt, den Kritiker der EU-Digitalagenda seit Jahren vorbringen.
Brüssel plant längst mit
Pikant: Macron hatte das Thema auf die europäische Agenda gehievt. Für September wird eine Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu EU-weiten Maßnahmen erwartet, Griechenland und Dänemark wollten dem französischen Beispiel folgen. Da die betroffenen Grundrechte europaweit harmonisiert seien, könnte die Argumentation des Gerichts auch für diese Pläne gelten, warnte der zitierte Jurist.
Der Élysée gibt sich unbeeindruckt: Macron habe Premierminister Sébastien Lecornu beauftragt, schnellstmöglich einen rechtssicheren Entwurf vorzulegen — der auch den europäischen Rahmen berücksichtige. Als neues Ziel wird das Frühjahr 2027 genannt. Dann endet Macrons Amtszeit. Ein Schelm, wer dabei an Symbolpolitik denkt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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