
Magdeburg: BSW will AfD den Landtagspräsidenten überlassen!

Es ist eine Ankündigung, die im politischen Berlin für hochgezogene Augenbrauen sorgt: Die BSW-Fraktion im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt will die parlamentarische Tradition achten – und der stärksten Fraktion, also der AfD, das Amt des Landtagspräsidenten zugestehen. Das erklärte BSW-Co-Landeschef John Lucas Dittrich am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Magdeburg.
Wörtlich sagte er dort:
Wir werden keine Geschäftsordnungsspiele spielen, um die Ausschüsse anders zu besetzen; um den Präsidenten anders zu besetzen.
Eine Gepflogenheit, die zuletzt gebeugt wurde
Ungeschriebenes Gesetz in deutschen Parlamenten: Die größte Fraktion stellt den Parlamentspräsidenten. Ein Rechtsanspruch ist das nicht – gewählt wird der Präsident vom Plenum.
In Thüringen zeigte sich 2024, wie schnell aus Gewohnheit Streit wird. Medienberichten zufolge endete die konstituierende Sitzung des Landtags im September 2024 im Tumult, die CDU-Fraktion rief den Thüringer Verfassungsgerichtshof an, und nach dessen Klarstellung wurde schließlich der CDU-Politiker Thadäus König zum Landtagspräsidenten gewählt – obwohl die AfD die stärkste Fraktion war.
Das Wahlergebnis: Ein politisches Erdbeben
Der Hintergrund der Debatte ist ein Wahlabend, wie es ihn in Sachsen-Anhalt seit der Wende nicht gab. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September 2026 kam die AfD auf 43,8 Prozent und damit auf 39 von 83 Sitzen – mehr als eine Verdoppelung gegenüber 2021 (20,8 Prozent).
Die regierende CDU stürzte von 37,1 auf 17,2 Prozent ab und gewann Berichten zufolge nicht ein einziges der 41 Direktmandate. SPD (9,3 Prozent), Grüne (8,9) und Linke (8,6) liegen dicht beieinander, das BSW zog mit 5,3 Prozent erstmals in den Magdeburger Landtag ein, die FDP scheiterte mit 2,6 Prozent. Die Wahlbeteiligung schnellte von 60,3 auf 77,8 Prozent – ein Rekord. Der AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Warum die Machtfrage weiter offen ist
Für die absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen. Die übrigen fünf Fraktionen kommen zusammen auf 44 Mandate – ein gemeinsames Bündnis von CDU, Linken, SPD, Grünen und BSW gilt jedoch als politisch ausgeschlossen.
Die Verfassung des Landes verlangt in den ersten beiden Wahlgängen 42 Stimmen für den Ministerpräsidenten. Erst im dritten Anlauf genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Genau hier wird das BSW zum Zünglein an der Waage: Es hat angekündigt, sich in einem dritten Wahlgang bei einer Kandidatur des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zu enthalten. Gleichzeitig betont die Partei laut Medienberichten, inhaltlich kaum Gemeinsamkeiten mit der AfD zu sehen.
Ein Denkzettel, der in Berlin ankommt
In der Bundeshauptstadt hat das Ergebnis eine Debatte über den Kurs der schwarz-roten Bundesregierung ausgelöst. CSU-Chef Markus Söder sprach von einem „Epochenbruch“ und einem „Denkzettel“; Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer mahnte, endlich zu ergründen, was Menschen zu dieser Wahlentscheidung bewege.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das die eigentliche Nachricht dieses Wahlabends: Bürger, die sich von Berlin nicht mehr vertreten fühlen, quittieren das an der Wahlurne. Wer geschäftsordnungstechnische Tricks für Demokratie hält, verstärkt dieses Gefühl nur. Dass es diesmal ausgerechnet eine kleine Fraktion ist, die auf parlamentarische Fairness pocht, dürfte in manchen Parteizentralen für Magenschmerzen sorgen.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder; verfassungs- und geschäftsordnungsrechtliche Fragen bewerten letztlich die zuständigen Gerichte.

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