
Massenhafte Überprüfung: Bundesregierung nimmt syrische Asylbewerber ins Visier
Endlich scheint sich etwas zu bewegen in der deutschen Asylpolitik. Das Bundesinnenministerium hat eine groß angelegte Überprüfungswelle gestartet, die Tausende syrische Schutzsuchende in Deutschland betrifft. Was lange überfällig war, wird nun zumindest in Ansätzen umgesetzt: Die systematische Kontrolle, ob der einst gewährte Schutzstatus noch gerechtfertigt ist.
BAMF nimmt Straftäter und Gefährder ins Fadenkreuz
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Entscheidungs- und Widerrufstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen. Im Fokus stehen dabei jene Fälle, bei denen der deutsche Staat besonders genau hinschauen sollte: Straftäter, sogenannte Gefährder sowie Personen, die zwischenzeitlich nach Syrien zurückgekehrt sind. Letztere Gruppe wirft naturgemäß die Frage auf, wie dringend der Schutzbedarf tatsächlich sein kann, wenn man freiwillig in das angeblich so gefährliche Herkunftsland reist.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bis zum 30. November 2025 wurden insgesamt 16.737 Widerrufsprüfverfahren abgeschlossen. In 552 Fällen wurde der Schutzstatus tatsächlich entzogen. Das entspricht einer Widerrufsquote von lediglich rund 3,3 Prozent – ein Wert, der kritische Beobachter kaum zufriedenstellen dürfte.
Die Aufschlüsselung der Widerrufe
Die 552 Widerrufsentscheidungen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Schutzformen:
In sechs Fällen wurde der grundgesetzlich garantierte Asylschutz aufgehoben. Der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention wurde 268 Mal entzogen. Der subsidiäre Schutzstatus fiel in 184 Fällen weg, während 94 Mal ein zuvor erteiltes Abschiebeverbot aufgehoben wurde.
Dem gegenüber stehen 16.185 Fälle, in denen der bestehende Schutzstatus bestätigt wurde. Weitere 20.428 Verfahren befinden sich noch in der Prüfung.
Ein überfälliger Schritt – aber reicht das?
Die Überprüfung der Schutztitel ist grundsätzlich zu begrüßen. Jahrelang wurde versäumt, konsequent zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für den Schutzstatus noch gegeben sind. Dass nun ausgerechnet Straftäter und Gefährder im Fokus stehen, ist längst überfällig. Denn wer das Gastrecht missbraucht und Straftaten begeht, hat jeden Anspruch auf Schutz verwirkt.
Dennoch bleiben Fragen offen: Warum wurde so lange gewartet? Und warum ist die Widerrufsquote so gering? Die Bürger erwarten zu Recht, dass der Staat seine Kontrollpflichten ernst nimmt und nicht erst dann handelt, wenn der öffentliche Druck zu groß wird. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat versprochen, in der Migrationspolitik einen härteren Kurs zu fahren. Die aktuellen Überprüfungen könnten ein erster Schritt sein – aber sie dürfen nicht der letzte bleiben.
Die Sicherheit der deutschen Bevölkerung muss oberste Priorität haben. Wer als Gefährder eingestuft wird oder straffällig geworden ist, hat in Deutschland nichts verloren. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden die Verfahren zügig abschließen und konsequent handeln.
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