
Meinungsfreiheit in Gefahr: Justizministerin plant Accountsperren bei „Diffamierung"

Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD hat einen bemerkenswerten Vorstoß gewagt, der bei kritischen Beobachtern sämtliche Alarmglocken schrillen lässt. In einem Brief an die Unionsfraktion, der verschiedenen Medien vorliegt, fordert sie nichts Geringeres als die Möglichkeit, Internetnutzern bei vermeintlicher Diffamierung oder Bedrohung den digitalen Mund zu verbieten – durch „richterlich angeordnete Accountsperren".
Der Kampf gegen „Hass im Netz" als Vorwand?
Die Ministerin begründet ihren Vorstoß mit dem Schutz von Betroffenen: „Wer im Netz bedroht, eingeschüchtert oder diffamiert wird, soll sich schneller und wirksamer wehren können." Klingt zunächst vernünftig, doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Denn wer definiert eigentlich, was „Diffamierung" ist? Wer entscheidet, ab wann eine kritische Meinung zur strafbaren Handlung wird? Die Grenzen zwischen legitimer Kritik und vermeintlichem „Hass" verschwimmen in der politischen Debatte zunehmend – und genau das macht diesen Vorstoß so gefährlich.
Hubig beklagt in ihrem Schreiben, dass Täter viel zu oft davonkämen, „vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz". Die Vermischung von schweren Straftaten wie Kinderpornographie mit dem schwammigen Begriff „Hass im Netz" ist dabei kein Zufall. Sie dient offenkundig dazu, Kritiker mundtot zu machen, indem man sie in eine Reihe mit Schwerstkriminellen stellt.
IP-Adressen-Speicherung: Der gläserne Bürger rückt näher
Doch damit nicht genug. Die Justizministerin fordert zusätzlich die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate. Zwar beteuert sie, dass „der Schutz und die Wahrung der Grundrechte" für sie sehr wichtig seien und die „Vertraulichkeit von Kommunikation strikt gewahrt" bleibe. Doch wer glaubt ernsthaft, dass ein Staat, der systematisch die Kommunikationsdaten seiner Bürger speichert, diese nicht auch nutzen wird? Die Geschichte lehrt uns, dass einmal geschaffene Überwachungsinstrumente stets ausgeweitet werden.
Besonders pikant: Bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition unter Friedrich Merz wurde die Speicherung der IP-Adressen vereinbart. Der Mann, der im Wahlkampf noch vollmundig verkündete, „Links ist vorbei", trägt nun eine Politik mit, die an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte erinnert. Denn auch die Nationalsozialisten kämpften seinerzeit gegen „Hass und Hetze" – freilich mit einer ganz eigenen Definition dessen, was darunter zu verstehen sei.
Deepfakes als weiterer Vorwand für Regulierung
Hubig kündigte zudem an, Lücken im Strafrecht bezüglich der Verbreitung von sexualisierten Deepfakes schließen zu wollen. Betroffene sollen leichter auf Schadensersatz oder die Beseitigung solcher Aufnahmen klagen können. Interessanterweise liegen jedoch weder dem Bundeskriminalamt noch der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln zentrale Daten darüber vor, wie häufig solche Fälle überhaupt auftreten. Man schafft also Gesetze gegen ein Problem, dessen Ausmaß man nicht einmal kennt.
Die wahre Motivation hinter dem Vorstoß
„Wir wollen Vertrauen zurückgewinnen – in den Staat, in den Rechtsstaat und in unsere Demokratie", so die SPD-Politikerin. Doch wie soll Vertrauen entstehen, wenn der Staat seine Bürger zunehmend überwacht und deren Meinungsäußerungen einschränkt? Die Ironie könnte kaum größer sein: Um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, beschneidet man demokratische Grundrechte.
Während sich bei den Ermittlungsbehörden und Gerichten mangels Personal rund eine Million unerledigter Strafverfahren stapeln, während Messerangriffe und Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum zunehmen, setzt die Justizministerin ihre Prioritäten offenbar anders. Der „Hass im Netz" – sprich: die Kritik an der Regierungspolitik – scheint ihr wichtiger zu sein als die Sicherheit der Bürger auf deutschen Straßen und Bahnhöfen.
Orwell lässt grüßen
Die prophetischen Worte der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley klingen heute aktueller denn je: „Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen." Was sie über die Stasi-Methoden sagte, scheint sich nun zu bewahrheiten. Die „geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen" – all das kehrt zurück, nur in modernerer Form.
Die Frage, die sich jeder freiheitsliebende Bürger stellen muss, lautet: Wo ist der Unterschied zwischen einem Staat, der unliebsame Meinungen unterdrückt, und einer Diktatur? Die Antwort fällt zunehmend schwer. Und während die Regierung von „Demokratie" und „Rechtsstaat" spricht, höhlt sie beides systematisch aus. Der deutsche Untertan, so scheint es, hat aus der Geschichte nichts gelernt.












