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03.06.2026
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Mitternächtliche Wutrede eines SPD-Granden: Wenn der Bürger zum „Jammerlappen“ degradiert wird

Mitternächtliche Wutrede eines SPD-Granden: Wenn der Bürger zum „Jammerlappen“ degradiert wird

Es ist ein Lehrstück über das Selbstverständnis der politischen Klasse in diesem Land. Während ein gewöhnlicher Facebook-Nutzer einen Strafbefehl über 30 Tagessätze kassiert, weil er den Bundeskanzler mit einem zugespitzten Spitznamen versah, greift ausgerechnet ein langgedienter SPD-Funktionär nachts zur Tastatur, um jene Menschen zu beschimpfen, die genau diese Entwicklung beklagen. Die Ironie könnte kaum bitterer sein.

Ein Uhr nachts – die Stunde der Empörten

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner sah sich offenbar genötigt, mitten in der Nacht auf der Plattform „X“ all jene zu attackieren, die sich um die Meinungsfreiheit in Deutschland sorgen. Konservative und rechtsliberale Bürger seien demnach „Jammerlappen“, die „offenkundig einen an der Waffel“ hätten, so seine Wortwahl. Wer über eine linksgrüne Meinungsdominanz klage, der solle sich gefälligst Russland, den Iran oder China ansehen, um zu erfahren, was echte Repression bedeute.

Ihre Selbstbezüglichkeit und Larmoyanz, die intellektuelle Untertourigkeit und das präpotente Gehabe in die Jahre gekommener Privilegierter sind jämmerlich, mitleiderregend und überdies stinklangweilig.

Man möchte fast fragen: Wer hier eigentlich larmoyant sei. Ein Volksvertreter, der zur Geisterstunde Bürger verbal niederknüppelt, weil sie es wagen, kritische Fragen zu stellen, liefert ein bemerkenswertes Zeugnis seines Demokratieverständnisses ab.

Der Stein des Anstoßes: „Lügenfritz“

Hintergrund des nächtlichen Ausbruchs dürfte ein bemerkenswerter Vorgang aus Baden-Württemberg sein. Das Amtsgericht Öhringen erließ gegen einen Facebook-Nutzer einen rechtskräftigen Strafbefehl, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. 30 Tagessätze, gestaffelt nach Einkommen – für ein einziges Wort.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn begründete ihr Vorgehen mit einem angeblichen „besonderen öffentlichen Interesse“. Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Der Kanzler selbst, so heißt es, sei mit dem Fall gar nicht befasst worden. Der Staatsapparat ermittelte also gegen einen einfachen Bürger – von Amts wegen, ohne dass sich der Betroffene überhaupt beschwert hätte.

Wenn der Staat die Spötter jagt

Genau an dieser Stelle offenbart sich das eigentliche Problem. In einem freien Land sollte die scharfe, polemische und auch überspitzte politische Kritik selbstverständlich sein. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ordnete den Begriff „Lügenfritz“ als „zugespitzte politische Kritik“ ein. Das Grundgesetz schütze, so seine Argumentation, gerade die polemische Äußerung, und im Streit um Machtfragen gelte die Vermutung zugunsten der freien Rede. Das Urteil sei demnach gleich mehrfach falsch.

Eine Welle der Empörung

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch bezeichnete den Kanzler ihrerseits öffentlich als „Lügenfritz“ und forderte die Staatsanwaltschaft mit beißender Ironie dazu auf, doch bitte auch gegen sie zu ermitteln. Oder ob man, so ihre Frage, lediglich klammheimlich gegen jene Bürger vorgehe, die sich nicht zu wehren wüssten?

Diese Frage trifft den wunden Punkt. Es entsteht der fatale Eindruck eines Staates, der gegenüber den Mächtigen sanftmütig agiert, gegenüber dem kleinen Bürger jedoch die volle Härte der Justiz auffährt. Ein Eindruck, der das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt – und der von einem Großteil der deutschen Bevölkerung längst geteilt wird.

Die eigentliche Provokation

Dass nun ausgerechnet ein Politiker wie Stegner, der für sich selbst die gesamte Bandbreite verbaler Schärfe in Anspruch nimmt – „Jammerlappen“, „an der Waffel“, „intellektuelle Untertourigkeit“ –, dem Bürger das Recht auf zugespitzte Kritik absprechen will, ist an Doppelmoral kaum zu überbieten. Die politische Klasse darf austeilen, doch der Souverän, das Volk, soll schweigen. So funktioniert keine Demokratie, sondern allenfalls eine Gesinnungsrepublik.

Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz sich künftig wieder auf die wahren Probleme dieses Landes konzentriert – auf die ausufernde Kriminalität, auf die täglichen Gewalttaten, auf die berechtigten Sorgen der Menschen –, statt Bürger zu kriminalisieren, die von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen.

Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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