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21.09.2026
14:55 Uhr
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Niederlage für die BVG: Nius-Werbung muss zurück in Bus und U-Bahn

Niederlage für die BVG: Nius-Werbung muss zurück in Bus und U-Bahn
Symbolbild: KI-generiert

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Streit um eine abgebrochene Werbekampagne des Portals Nius auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Montag im Eilverfahren die Beschwerde des landeseigenen Unternehmens zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Kampagne muss ersatzweise laufen — und die Kosten des Verfahrens trägt die BVG.

Ein Bus, ein Satirepost — und ein Rückzieher

Der Ablauf ist schnell erzählt: Im April 2026 buchte das Nachrichtenportal beim Werbevermarkter der BVG die Außengestaltung eines Doppeldeckerbusses sowie Innenwerbung in U-Bahnen. Kurz nach dem Start kündigte das Verkehrsunternehmen die Zusammenarbeit Anfang Juni auf.

Als Auslöser gilt ein Beitrag von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform X. Darin teilte er ein digital bearbeitetes Werbebanner mit dem erkennbar satirisch gemeinten Slogan „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“. Ein Wortspiel also — und offenbar Grund genug, einen laufenden Vertrag zu beenden.

Was die Gerichte der BVG ins Stammbuch schrieben

Bereits am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Portal Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Werbeflächen habe. Aus der Pressemitteilung des Gerichts geht hervor, dass die Motive die aufgestellten Voraussetzungen erfüllt hätten und zudem von Meinungs- und Pressefreiheit geschützt seien.

Besonders bemerkenswert: Nach Darstellung des Gerichts könne sich die BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht selbst auf Grundrechte berufen — der Schutz des eigenen unternehmerischen Ansehens trage die Kündigung daher nicht. Auch die Sorge vor Sachbeschädigungen und Betriebsstörungen durch Dritte rechtfertige keinen Ausschluss, solange die öffentliche Sicherheit mit polizeilichen Mitteln zu wahren sei.

„Der Eingriff in die Rechte der Antragstellerin kann hier nicht gerechtfertigt werden“ — so hieß es in der Begründung des Beschlusses vom Juli.

Zusätzlich untersagte das Gericht der BVG, bestimmte Äußerungen des Chefredakteurs zur Zweigeschlechtlichkeit weiterhin als offensichtlich rechtswidrig zu bezeichnen. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien damit nicht überschritten worden.

Druck von der Straße — und ein Unternehmen, das nachgab

Dem Kampagnenstopp war laut Gerichtsdarstellung eine heftige öffentliche Auseinandersetzung vorausgegangen, samt Aufrufen in sozialen Medien, Einrichtungen der BVG zu beschädigen und den Betrieb zu stören. Ein Doppeldeckerbus mit Nius-Werbung wurde stundenlang von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt hier der eigentliche Skandal: Ein öffentliches Unternehmen gab organisiertem Druck nach, statt Vertragstreue und Neutralität zu wahren. Vertreten wurde das Portal vom Medienrechtler Joachim Steinhöfel.

Die Rechnung zahlt am Ende der Steuerzahler

Konkret muss die BVG ihren Vermarkter nun binnen drei Werktagen anweisen, Ersatzzeiträume anzubieten: 78 Tage Buswerbung und 28 Tage U-Bahn-Werbung, parallel und innerhalb der kommenden sechs Monate.

Die Verfahrenskosten trägt das landeseigene Unternehmen — also mittelbar die Allgemeinheit. Für Kritiker ist das ein Lehrstück darüber, wie teuer weltanschaulicher Eifer in staatsnahen Betrieben werden kann. Wer öffentliche Infrastruktur verwaltet, ist eben kein Meinungswächter, sondern dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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