
Plagiatsstreit in Potsdam: CDU-Frau spricht von „Rechtsbeugung“

Der Streit zwischen der CDU-Bundestagsabgeordneten Saskia Ludwig und der Universität Potsdam eskaliert. In einem Interview mit einer Berliner Tageszeitung erhebt die Politikerin schwere Vorwürfe gegen Uni-Präsident Oliver Günther – und bringt sogar den strafrechtlichen Begriff der Rechtsbeugung ins Spiel. Der Hintergrund: ein seit über einem Jahr laufendes Prüfverfahren zu ihrer Doktorarbeit.
Ein Rückzug, der Fragen aufwirft
Nach Ludwigs Angaben hat Günther ihr bereits am 10. Juli 2026 mitgeteilt, wegen Befangenheitsvorwürfen nicht mehr am Verfahren mitzuwirken. Für die Abgeordnete ist das kein Akt der Fairness, sondern ein Manöver.
Ludwig verweist auf die Satzung „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität. Dort werde dem Präsidenten in Paragraf 12, Absatz 11 faktisch die Rolle eines Richters zugewiesen: Die Kommission lege ihm ihr Ergebnis samt Entscheidungsvorschlag vor. Einen Ersatz für den Präsidenten sehe der Text nicht vor – deshalb, so ihre Schlussfolgerung, hätte das Verfahren spätestens am 29. Juli 2026 aus formalen Gründen eingestellt werden müssen.
Der Schatten der gescheiterten Richterwahl
Die Vorgeschichte erklärt die Schärfe des Tons. Ludwig gehörte zu den lautstärksten Kritikerinnen der Potsdamer Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, deren Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2025 nach heftigem Streit in der Union scheiterte.
Kurz darauf geriet Ludwig selbst ins Visier: Medienberichten zufolge leitete die Universität Potsdam im Juli 2025 eine Vorprüfung ihrer Dissertation ein und sah Ende Juli 2025 einen Anfangsverdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Ludwig soll Textstellen ungekennzeichnet übernommen haben – bewiesen ist bislang nichts, das Verfahren läuft.
Die Abgeordnete sieht darin ein politisch motiviertes Vorgehen. Günther habe das Verfahren mit einem Pressestatement überhaupt erst öffentlich gemacht, um „seinen sozialdemokratischen Parteifreunden Schützenhilfe“ zu leisten, so ihre Darstellung. Sie fragt offen, wie lange sich der Universitätspräsident noch halten könne.
Die Universität widerspricht
Die Hochschule hat den Vorwurf der politischen Steuerung zurückgewiesen. Berichten einer regionalen Zeitung zufolge betonte die Universität, es handle sich in keiner Weise um ein politisch motiviertes Verfahren. Ludwig kontert: Dann hätte man es längst beenden müssen.
Ihr Verdacht reicht weiter. Eine fachfremde Professorin habe womöglich in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ die vorgeschriebene Plausibilitätsprüfung übersprungen – auch das jüngste Schreiben der Universität habe diesen Verdacht nicht ausräumen können. Ob das zutrifft, ist offen; belastbare Belege liegen öffentlich nicht vor.
Warum der Fall über Potsdam hinausweist
Aus Sicht unserer Redaktion legt der Vorgang einen wunden Punkt frei: Wenn Plagiatsprüfungen zeitlich und personell mit parteipolitischen Machtkämpfen verschmelzen, leidet das Vertrauen in beide Seiten – in die Wissenschaft wie in die Politik. Denn Prüfverfahren an Hochschulen sind Selbstkontrolle, keine unabhängige Gerichtsbarkeit.
Ludwig kündigt an, eine juristische Klärung noch vor dem regulären Ausscheiden Günthers herbeizuführen. Günther steht seit 2012 an der Spitze der Universität Potsdam.
„Eine juristische Klärung dieser SPD-Farce ist daher zwingend erforderlich“, sagte Ludwig im Interview.
Für Beobachter bleibt die entscheidende Frage: Kann eine Universität ein Verfahren fortführen, wenn die eigene Satzung den zuständigen Entscheider ersatzlos verliert? Antworten dürften nun Gerichte liefern.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Beteiligten gelten bis zu einer abschließenden Klärung als unbelastet.

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