
Plünder-Nacht in Frankfurt: Polizisten fordern ein Jahr Haft als Minimum!

Eingeschlagene Scheiben, ausgeräumte Läden, mehr als 100 verletzte Beamte: Nach der Krawallnacht von Frankfurt reicht es der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). In einem Brief vom 2. November an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert sie mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe für schweren Landfriedensbruch. Die Botschaft ist klar: Wer plündert, soll das spüren.
Eine Nacht, die eine Stadt erschüttert
Was als Protesttag begann, endete im Chaos. Unter dem Motto „Gen Z regelt“ waren am Samstag junge Menschen in mehr als 30 deutschen Städten auf die Straße gegangen. Größtenteils blieb es friedlich. In Frankfurt am Main aber kippte die Lage am Abend.
Nach Angaben des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) wurden 17 Geschäfte beschädigt, fünf davon geplündert. Mehr als 100 Polizisten wurden verletzt. Einen Beamten traf laut Poseck ein Stein am Kopf, er verlor dabei Zähne. Medienberichten zufolge waren über 1.300 Einsatzkräfte vor Ort, dazu Wasserwerfer, gepanzerte Fahrzeuge und ein Hubschrauber. Die Polizei nahm 54 Personen zwischen 13 und 29 Jahren fest, überwiegend deutsche Staatsangehörige.
Frankfurt war nicht der einzige Brennpunkt. Auch in Hamburg flogen laut Polizei Flaschen, Böller und Pflastersteine, dort wurden zwölf Beamte verletzt.
Der Brief: Scharfe Worte vom Gewerkschaftschef
DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz wählt in seinem Schreiben deutliche Worte:
„Das vergangene Wochenende hat uns wieder einmal vor Augen geführt, wie sich die Gewaltspirale auf deutschen Straßen unaufhörlich weiterdreht.“
Die geplanten friedlichen Versammlungen seien, so Teggatz, von Straftätern aus dem extremistischen Milieu und von, wie er schreibt, „migrantischen Chaoten“ unterwandert worden. Auch Hessens Innenminister hatte von einer Verbindung zwischen Linksextremisten und gewalttätigen jungen Menschen gesprochen.
Paragrafen-Puzzle: Warum Plündern billiger kommt als Raub
Teggatz geht es um eine Schieflage im Strafgesetzbuch. Nach Paragraf 125a drohen für besonders schweren Landfriedensbruch sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Darunter fällt in der Regel auch, wer bei Ausschreitungen Geschäfte plündert oder großen Sachschaden anrichtet.
Beim Raub nach Paragraf 249 liegt die Untergrenze dagegen grundsätzlich bei einem Jahr. Nur minder schwere Fälle beginnen bei sechs Monaten. Für Teggatz ist dieser Unterschied nicht zu rechtfertigen. Er bittet die Minister, dieses Ungleichgewicht möglichst noch in der laufenden Gesetzgebungsinitiative zu beheben.
Die Forderung hat Gewicht: Laut AFP soll Landfriedensbruch künftig als Verbrechen gelten. Im deutschen Strafrecht ist das mehr als ein Etikett. Als Verbrechen gelten Taten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, und solche Verfahren lassen sich nicht einfach wegen Geringfügigkeit einstellen.
Die Forderungen im Überblick
- Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe bei schwerem Landfriedensbruch
- Einstufung des Landfriedensbruchs als Verbrechen
- Untersuchungshaft für Tatverdächtige bis zum Ende ihres Verfahrens
- Konsequente Durchsetzung rechtskräftiger Ausweisungen bei ausländischen Straftätern
Berlin muss jetzt liefern
Erste Schritte erwartet die Gewerkschaft noch in diesem Jahr. Dobrindt hatte die Ausschreitungen bereits selbst als „eindeutig Landfriedensbruch“ bezeichnet und harte Strafen verlangt. Poseck stellt Medienberichten zufolge sogar infrage, ob die für den 20. November angekündigten Demos überhaupt stattfinden können.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das Muster bekannt. Nach jeder Gewaltnacht kommen markige Worte, doch die Verfahren enden oft mit Bewährungsstrafen. Für Polizisten, die sich mit Steinen bewerfen lassen müssen, und für Händler, die vor zerstörten Läden stehen, klingt das wie Hohn. Teggatz bringt es so auf den Punkt: Der Rechtsstaat müsse zeigen, dass er wehrhaft sei und seine Regeln konsequent durchsetze. Ob die schwarz-rote Koalition diesmal ernst macht oder ob es wieder bei Empörung bleibt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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