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01.09.2025
07:32 Uhr

Putins digitaler Würgegriff: Russland kriminalisiert die Suche nach "unerwünschten" Inhalten

Während Deutschland sich mit Gender-Sternchen und Klimaneutralität beschäftigt, zeigt Russland, wohin autoritäre Politik führen kann. Seit heute gilt im Reich des Kreml-Herrschers ein Gesetz, das selbst George Orwell hätte erblassen lassen: Die bloße Internetsuche nach sogenannten "extremistischen Inhalten" steht unter Strafe. Was als extremistisch gilt? Alles, was dem Regime nicht passt – von LGBTQ-Themen über Oppositionsbeiträge bis hin zu bestimmter Musik.

Die Willkür kennt keine Grenzen

Digitalminister Maksut Schadajew musste seinem Präsidenten kürzlich Bericht erstatten über das Gesetz Nr. 281-F3. Mit bürokratischer Kälte verkündete er, dass bereits 5.500 Materialien im Register des Justizministeriums als extremistisch gelistet seien. Die Strafen? Bis zu 5.000 Rubel – etwa 50 Euro. Das klingt nach wenig, doch die wahre Gefahr liegt in der schieren Willkür des Systems.

Selbst Putin schien bei der Videoschalte Ende Juli kurz zu zögern. Seine Frage, wie das Gesetz in der Praxis funktionieren solle, offenbarte einen seltenen Moment der Unsicherheit. Doch sein Minister beruhigte: Man müsse den Vorsatz nachweisen. "Normale Nutzer" könnten beruhigt sein. Als ob es in Putins Russland noch "normale Nutzer" gäbe, die nicht permanent auf der Hut sein müssten.

Die digitale Mauer wird höher

Was genau fällt unter das Verbot? Die Liste liest sich wie ein Best-of autoritärer Paranoia: Bücher über gleichgeschlechtliche Beziehungen, Social-Media-Beiträge der Opposition, kritische Filme und sogar bestimmte Musikstücke. Die Listen werden ständig aktualisiert – ein kafkaesker Alptraum für jeden, der sich im Netz bewegt.

Besonders perfide: Etwa 40 Prozent der russischen Bevölkerung nutzen VPN-Verbindungen, um die staatlichen Internetsperren zu umgehen. Mit einem Federstrich macht Putin fast die Hälfte seiner Bürger zu potenziellen Gesetzesbrechern. Der Duma-Abgeordnete Bojarskij versuchte zu beschwichtigen: VPN-Verbindungen seien nicht generell verboten, könnten sie doch helfen, westliche Sanktionen zu umgehen. Doch wer sie für "extremistische" Suchen nutze, habe vorsätzlich gehandelt.

Ein Blick in den digitalen Abgrund

Der Rechtsanwalt Kaloj Achilgow brachte es auf dem unabhängigen YouTube-Kanal Zhivoy Gvozd auf den Punkt: Die praktische Umsetzung bleibe völlig unklar. Wie wolle man technisch überwachen, wer mit VPN nach was suche? Und selbst wenn die Polizei das Smartphone fordere – Bürger hätten das Recht, die Herausgabe zu verweigern.

Doch diese juristischen Feinheiten sind Makulatur in einem System, das Recht nach Belieben beugt. Das neue Gesetz ist ein weiterer Baustein in Putins totalitärer Architektur – ein Instrument, um die Bevölkerung von unerwünschten Informationen und Meinungen abzuschotten.

Lehren für den Westen

Während wir im Westen über Pronomen debattieren und uns in ideologischen Grabenkämpfen verlieren, sollten wir genau hinschauen, was in Russland passiert. Dort zeigt sich in Reinform, wohin es führt, wenn der Staat bestimmt, was Bürger denken, lesen und suchen dürfen. Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit beginnt oft harmlos – mit dem Kampf gegen "Extremismus" oder "Hassrede". Doch wer definiert, was extrem ist?

In Deutschland erleben wir bereits, wie der Begriff "rechtsextrem" inflationär auf jeden angewendet wird, der traditionelle Werte vertritt oder die Migrationspolitik kritisiert. Die Grenze zwischen berechtigter Extremismusbekämpfung und autoritärer Zensur ist schmaler, als viele wahrhaben wollen.

Putins digitaler Würgegriff sollte uns eine Warnung sein: Freiheit stirbt nicht über Nacht, sondern Gesetz für Gesetz, Verbot für Verbot. Heute ist es die Suche nach "extremistischen" Inhalten in Russland. Was wird es morgen bei uns sein?

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