
Ramadan-Streit im Internat: Österreichische Schülerin wird bestraft – die Störenfriede bleiben unbehelligt

Was sich derzeit in einem österreichischen Internat in St. Pölten abspielt, liest sich wie eine Realsatire über den Zustand westlicher Gesellschaften – ist aber bittere Realität. Eine 17-jährige Friseur-Auszubildende wurde für eine Woche suspendiert, weil sie sich dagegen wehrte, dass ihre muslimischen Zimmerpartnerinnen sie Nacht für Nacht um drei Uhr morgens mit Musik aus dem Schlaf rissen. Der Grund für die nächtliche Ruhestörung? Ramadan. Das morgendliche Fastenbrechen müsse schließlich gebührend zelebriert werden – offenbar auch dann, wenn andere Menschen im selben Zimmer schlafen möchten.
Wer sich beschwert, fliegt
Die Chronologie des Vorfalls offenbart ein erschreckendes Muster, das man mittlerweile aus zahllosen Schulen und Bildungseinrichtungen in Deutschland und Österreich kennt. Vier Auszubildende teilen sich ein Zimmer: zwei muslimische, zwei nicht-muslimische junge Frauen. Während des Fastenmonats Ramadan stehen die beiden Musliminnen bereits um drei Uhr nachts auf, um vor Sonnenaufgang zu essen – und spielen dabei auch noch Musik. Dass die anderen beiden Mitbewohnerinnen am nächsten Tag ausgeschlafen zur Berufsschule erscheinen müssen, scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Die betroffene 17-Jährige tat das einzig Vernünftige: Sie wandte sich an die Internatsleitung und schlug vor, die beiden muslimischen Schülerinnen in ein Zimmer mit Glaubensangehörigen zu verlegen. Ein pragmatischer, geradezu salomonischer Vorschlag. Doch die beiden Musliminnen lehnten ab. Und die Internatsleitung? Zuckte offenbar mit den Schultern.
Frustration entlädt sich – und wird bestraft
Was dann geschah, war vorhersehbar. Die Jugendliche rief ihre Mutter an und ließ, wie deren Aussagen nahelegen, ihrem Frust freien Lauf. Dabei sollen auch „unschöne Ausdrücke" gefallen sein, die von den beiden muslimischen Mitbewohnerinnen mitgehört wurden. Es kam zur Konfrontation, bei der die 17-Jährige die anderen beiden massiv beleidigt haben soll. Ein Video davon existiere angeblich.
Die Reaktion der Direktion? Nicht etwa eine Ermahnung an die nächtlichen Musikliebhaberinnen. Nicht etwa die längst überfällige Zimmertrennung. Nein – die Suspendierung der Beschwerdeführerin. Man teilte ihr mit, sie solle „ihr Verhalten und ihre Kraftausdrücke überdenken". Die junge Frau muss nun täglich um halb fünf Uhr morgens aufstehen, um mit dem Zug zur Berufsschule zu pendeln. Im Klassenzimmer sitzt sie seither allein. Man könnte fast meinen, nicht die nächtliche Ruhestörung sei das Problem, sondern die Tatsache, dass jemand es wagte, sich dagegen aufzulehnen.
Kein Einzelfall, sondern ein Systemversagen
Wer glaubt, dieser Vorfall sei ein bedauerlicher Ausreißer, der irrt gewaltig. In Nordrhein-Westfalen wies eine Lehrerin ihre Schüler an, sich beim Essen „wegzudrehen", um fastende muslimische Mitschüler nicht zu „provozieren". Nicht-fastende Kinder sollen von muslimischen Schülern bedrängt worden sein, ihre Pausenbrote wegzuwerfen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: In einem Land, das sich seiner Aufklärung und seiner liberalen Werte rühmt, werden Kinder dafür gemaßregelt, dass sie in der Pause essen.
Die Katholische Nachrichten-Agentur berichtete bereits, der Ramadan werde zunehmend zur „sozialen Bewährungsprobe", bei der die Loyalität gegenüber dem Islam getestet werde. Der Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster sprach davon, dass einige Schüler eine Art „Religionspolizei" spielen würden und den Fastenmonat zum Anlass nähmen, ein fragwürdiges Verständnis von Männlichkeit zu demonstrieren.
Die verkehrte Welt der falschen Toleranz
Was dieser Fall exemplarisch zeigt, ist die vollständige Umkehrung des Gerechtigkeitsprinzips an unseren Bildungseinrichtungen. Nicht derjenige, der die Regeln bricht – und eine Nachtruhe um drei Uhr morgens mit Musik zu stören dürfte in jeder Hausordnung eines Internats untersagt sein –, wird zur Rechenschaft gezogen, sondern derjenige, der sich beschwert. Es ist die perfide Logik einer falsch verstandenen Toleranz, die längst zur Unterwerfung mutiert ist.
Hatte das Internat keine Hausordnung? Selbstverständlich. Gilt diese Hausordnung auch während des Ramadans? Offensichtlich nicht. Denn wer würde es schon wagen, religiöse Befindlichkeiten über die Grundregeln des Zusammenlebens zu stellen? Die Antwort kennen wir leider bereits: praktisch jede Schulleitung, die mehr Angst vor einem Rassismus-Vorwurf hat als vor dem Versagen ihres Bildungsauftrags.
Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung, die weit über Österreich hinausreicht. Auch in Deutschland erleben wir tagtäglich, wie kulturelle und religiöse Sonderansprüche über die Rechte der einheimischen Bevölkerung gestellt werden. Die politisch Verantwortlichen in Berlin und Wien schauen seit Jahren tatenlos zu, wie sich parallele Strukturen verfestigen und die Regeln des Zusammenlebens sukzessive ausgehöhlt werden. Es ist höchste Zeit, dass sich die Bürger – und vor allem die junge Generation – fragen, welche Politiker ihnen diesen Zustand eingebrockt haben und ob sie bei der nächsten Wahl wirklich wieder dieselben Kreuze setzen wollen.
Die 17-Jährige muss nun jeden Morgen um 4:30 Uhr aufstehen, um mit dem Zug zur Schule zu fahren – bestraft dafür, dass sie schlafen wollte. Die nächtlichen Musikliebhaberinnen hingegen dürfen bleiben.
Man fragt sich unweigerlich: In welcher verkehrten Welt leben wir eigentlich, wenn das Opfer einer nächtlichen Ruhestörung härter bestraft wird als die Verursacher? Wenn eine pragmatische Lösung – die simple Zimmertrennung – an der Weigerung zweier Schülerinnen scheitert und die Schulleitung dies achselzuckend hinnimmt? Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: in einer Welt, in der falsche Rücksichtnahme längst zur Staatsräson geworden ist und in der traditionelle Werte wie Fairness, Ordnung und gegenseitiger Respekt nur noch dann gelten, wenn sie nicht mit den Ansprüchen bestimmter Gruppen kollidieren.

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