
Razzia bei Ilhan Omar: Wackelt jetzt ihr US-Pass?

Bundesagenten haben am Montag das Haus der demokratischen Kongressabgeordneten Ilhan Omar in Washington D.C. durchsucht. Ermittler der Homeland Security Investigations (HSI) sollen dabei Kisten mit Unterlagen abtransportiert haben. Medienberichten zufolge geht es um den Verdacht, Omar könnte bei ihrer Einbürgerung falsche Angaben gemacht haben. Es gilt die Unschuldsvermutung: Angeklagt ist sie bislang nicht.
Was das Justizministerium bestätigt
Das US-Justizministerium hält sich bedeckt. Ein Sprecher erklärte lediglich, die HSI habe einen richterlich genehmigten Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, den das Ministerium erwirkt habe. Es handle sich um laufende strafrechtliche Ermittlungen des Bundes. Einen Namen nannte er nicht.
Mehr erfährt man aus anonymen Quellen. Zwei mit dem Fall vertraute Personen sagten Fox News Digital, im Kern gehe es um mutmaßlichen Betrug bei der Einbürgerung. Laut NBC News ermitteln HSI, die Bundesstaatsanwaltschaft in Minneapolis und das Justizministerium schon seit Jahren. Im Spiel seien Hinweisgeber, Dokumente und Zeugenaussagen. Die Vorwürfe sollen dem Bericht zufolge über Einwanderungsfragen sogar hinausgehen.
Ein Jahr Unterschied, große Folgen
Der mögliche Knackpunkt ist ein Geburtsdatum. Omar wurde in Somalia geboren und im Jahr 2000 eingebürgert. Damals soll sie 17 gewesen sein, sie erhielt die Staatsbürgerschaft also über ihren Vater, der bereits Amerikaner war. Wie die New York Post berichtet, könnte sie damals aber schon 18 gewesen sein. Dann wäre der Weg über die Eltern womöglich verschlossen gewesen.
Ins Rollen gebracht hat das Thema schon 2019 AJ Kern, eine Bürgerin aus Minnesota. Sie verwies auf frühere staatliche Dokumente, nach denen Omar im Jahr 2000 bereits 18 oder 19 Jahre alt gewesen sein soll. Nach Kerns Darstellung wurde zwei Tage nach ihrem viralen Video das Geburtsjahr im Abgeordnetenprofil der Minnesota Legislative Reference Library geändert: von 1981 auf 1982. Das zeige ein Vergleich mit archivierten Versionen der Seite.
Die Verjährungsfrage
Einbürgerungsbetrug verjährt nach zehn Jahren. Die mutmaßlich falsche Angabe von damals ließe sich also kaum noch verfolgen. Interessant wird es, wenn das umstrittene Datum später erneut verwendet wurde, etwa beim Verlängern eines Reisepasses oder bei einem Kreditantrag. Dann würde die Frist neu beginnen. Eine Quelle sagte der New York Post, genau nach solchen Unterlagen könnten die Ermittler gesucht haben.
Omar sieht sich als Opfer, Trump weist jede Beteiligung zurück
Omar reagierte sofort, und zwar mit einem Angriff auf den Präsidenten. Sie bezeichnete die Durchsuchung als Versuch, „politische Gegner ins Visier zu nehmen und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes als Waffe einzusetzen“. Trump wolle sie einschüchtern, weil sie ihn regelmäßig kritisiere.
„This is just the latest escalation in his campaign of political intimidation. I will not be silenced.“
Trump erklärte vor Reportern, er habe mit den Ermittlungen „nichts zu tun“, zuständig sei das Justizministerium. Auch der frühere Bundesstaatsanwalt Jonathan Fahey hält die Darstellung einer politischen Racheaktion für wenig plausibel. In Washington D.C. sei es für Bundesbehörden alles andere als leicht, einen Richter zur Unterschrift unter einen Durchsuchungsbeschluss zu bewegen. Diese Hürde wiegt schwer, denn die Hauptstadt gilt nicht gerade als Trump-freundliches Pflaster.
Ein Fall mit Signalwirkung
Brisant ist der Zeitpunkt. Die Midterms stehen bevor, und die Regierung geht nach Medienberichten deutlich härter gegen Einbürgerungsbetrug vor. Das Justizministerium soll seine Juristen angewiesen haben, Ausbürgerungsverfahren „maximal“ zu verfolgen. Bis Oktober sollten mindestens 250 solcher Verfahren eingeleitet werden.
Für die Demokraten steht damit eine unbequeme Frage im Raum. Gilt das Recht für eine prominente Abgeordnete genauso wie für jeden anderen Bürger? Wer für sein Land Gesetze schreibt, muss sich auch selbst daran messen lassen. Ob an den Vorwürfen etwas dran ist, müssen allerdings die Ermittler und am Ende ein Gericht klären. Bis dahin bleibt Ilhan Omar das, was sie rechtlich ist: eine Abgeordnete, gegen die ermittelt wird, und keine verurteilte Betrügerin.
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