
Richter warnt vor AfD-Wahl: Und das Ministerium winkt einfach durch?

Der Präsident des Landgerichts Konstanz, Christoph Reichert, hat Ende September in einem Interview vor der Wahl der AfD gewarnt. Das gab er am Rande einer Juristentagung, die sein eigenes Gericht mitorganisiert hatte. Jetzt steht fest: Das CDU-geführte Justizministerium in Baden-Württemberg sieht darin keinen Verstoß gegen die richterliche Neutralität.
Ein Freibrief für politische Bekenntnisse von der Richterbank? Kritiker dürften genau diese Frage stellen.
Ein Satz, der hängen bleibt
Den Anlass bot das 71. Bodenseejuristentreffen in Konstanz. Rund 180 Juristen aus vier Ländern kamen am 26. September im Konstanzer Stadttheater zusammen. Dem „Südkurier“ sagte Reichert dort einen Satz, der seither die Runde macht:
„Mit der Wahl der AfD wählt man auch einen Verlust an Rechtsstaatlichkeit.“
Ausgerechnet auf dieser Tagung sprach die frühere Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, über den Schutz des Rechtsstaats vor politischer Einflussnahme. Ironischer kann man ein Programm kaum zusammenstellen.
Was das Richtergesetz verlangt
Der AfD-Landtagsabgeordnete Kurt Hermann wollte es genau wissen und reichte eine Kleine Anfrage ein. Er verwies auf das Deutsche Richtergesetz. Dessen Paragraf 39 schreibt vor, dass Richter sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes, auch bei politischer Betätigung, so verhalten müssen, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht leidet.
Zudem fragte Hermann, wie sich die Aussage mit der Stellung der Parteien vertrage, die das Grundgesetz in Artikel 21 ausdrücklich schützt. Eine berechtigte Frage. Denn wer vor Gericht steht, will einen Richter, keinen Wahlkämpfer.
Die Antwort: alles nur spontan
In seiner am Freitag veröffentlichten Antwort wies das Ministerium die Bedenken zurück. Auch Richter hätten grundsätzlich das Recht, ihre politische Meinung zu äußern. Ein Verstoß liege nur vor, wenn besondere Umstände das Vertrauen in die Unabhängigkeit gefährdeten – etwa Unsachlichkeit oder eine besondere Hervorhebung des Amtes.
Solche Umstände seien „nicht ersichtlich“. Reichert habe lediglich ein spontanes Interview gegeben, keine amtliche Stellungnahme. Er habe sich nicht in offizieller Funktion geäußert, obwohl er als Landgerichtspräsident an der Konferenz teilgenommen habe.
Ganz privat? Wohl kaum
Genau hier wird die Argumentation dünn. Das Treffen wurde vom Landgericht Konstanz gemeinsam mit dem örtlichen Anwaltverein organisiert. Reichert begrüßte die Teilnehmer offiziell. Wer als Gastgeber in Amtsfunktion auf der Bühne steht und Minuten später einer Zeitung ein Interview gibt, spricht als Privatmann? Für viele Bürger dürfte diese Trennlinie schwer nachvollziehbar sein.
Am Urteil des Ministeriums, das der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Moritz Oppelt führt, änderte das offenbar nichts.
Das eigentliche Problem: Vertrauen
Man muss die AfD nicht mögen, um hier ein Problem zu erkennen. Die Justiz lebt von einem einzigen Kapital: dem Vertrauen, dass jeder Bürger vor Gericht gleich behandelt wird – unabhängig davon, wo er sein Kreuz macht. Dieses Kapital ist schnell verspielt.
Aus Sicht unserer Redaktion setzt das Ministerium ein fragwürdiges Signal. Wird die Linie künftig genauso großzügig gezogen, wenn ein Gerichtspräsident vor der Wahl einer anderen Partei warnt? Die Messlatte muss für alle gelten. Sonst nährt sie genau den Verdacht, den sie angeblich entkräften soll: dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird.
Die Antwort aus Stuttgart mag juristisch vertretbar sein. Politisch klug ist sie nicht. Neutralität ist keine Formsache – sie ist das Fundament, auf dem der Rechtsstaat steht.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
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