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05.02.2026
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Sachsen-Anhalt: Überkreuz-Anstellungen bei der AfD – Vetternwirtschaft oder legitime Vertrauenssache?

Sachsen-Anhalt: Überkreuz-Anstellungen bei der AfD – Vetternwirtschaft oder legitime Vertrauenssache?

Sieben Monate vor der mit Spannung erwarteten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gerät die dortige AfD ins Kreuzfeuer der Kritik. Der Vorwurf: systematische Vetternwirtschaft durch sogenannte Überkreuz-Anstellungen. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich ein differenzierteres Bild – und die Frage, ob hier tatsächlich ein Skandal vorliegt oder lediglich eine legale Praxis, die auch andere Parteien seit Jahren nutzen.

Das System der Überkreuz-Beschäftigung

Da es Abgeordneten gesetzlich untersagt ist, eigene Familienangehörige in ihren Büros zu beschäftigen, haben AfD-Parlamentarier offenbar einen Ausweg gefunden: Sie stellen die Verwandten ihrer Kollegen ein. Prominentestes Beispiel ist der Vater von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund, der im Büro des Bundestagsabgeordneten Thomas Korell arbeitet und dafür monatlich 7.725 Euro erhält.

Siegmund selbst reagierte auf die Vorwürfe mit bemerkenswerter Offenheit. Noch vor Ausstrahlung des ZDF-Berichts erklärte er auf Instagram, er habe kein Problem damit, Familienmitglieder von Parteifreunden anzustellen. Seine Begründung ist durchaus nachvollziehbar: Vertrauen sei das Entscheidende. Der bestqualifizierte Mitarbeiter nütze nichts, wenn dieser in Wahrheit für Correctiv, die Titanic oder gar den Verfassungsschutz tätig sei.

Weitere Fälle im Landesverband

Die Recherchen offenbaren ein weitreichendes Netzwerk solcher Beschäftigungsverhältnisse. Die Ehefrau von Hans-Thomas Tillschneider, Siegmunds Stellvertreter in der Fraktion, war einige Monate beim Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt angestellt. Die Eltern des Landtagsabgeordneten Matthias Büttner arbeiten ebenfalls für das Büro Korell – allerdings für deutlich bescheidenere 556 Euro monatlich.

Besonders pikant erscheint der Fall des Parlamentarischen Geschäftsführers Tobias Rausch: Dessen drei Geschwister sind bei der Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss beschäftigt. Im Gegenzug arbeitet Weiss' Tochter für die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt.

Legal, aber moralisch umstritten?

Hier liegt der entscheidende Punkt, den viele Medienberichte nur am Rande erwähnen: Diese Überkreuz-Anstellungen sind rechtlich vollkommen legal. Die Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt hat zwar eine Überprüfung angekündigt, doch an der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit besteht kein Zweifel.

Man darf sich durchaus fragen, warum ausgerechnet jetzt – sieben Monate vor einer Wahl, bei der die AfD laut Umfragen deutlich vor der CDU liegt und mehr Stimmen auf sich vereinigen könnte als die drei Regierungsparteien zusammen – diese Praxis zum Skandal hochstilisiert wird. Siegmund gilt als Favorit darauf, erster AfD-Ministerpräsident Deutschlands zu werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Doppelte Standards in der politischen Berichterstattung

Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Abgeordnete anderer Parteien ähnliche Konstruktionen nutzen. Die Praxis, vertrauenswürdige Mitarbeiter aus dem eigenen Umfeld zu rekrutieren, ist keineswegs ein AfD-Phänomen. Dass gerade jetzt, im Vorfeld einer möglicherweise historischen Wahl, die Scheinwerfer auf diese legale Praxis gerichtet werden, spricht Bände über den Zustand des politischen Journalismus in Deutschland.

Siegmunds Argument, dass Vertrauen in politischen Büros unerlässlich sei, ist nicht von der Hand zu weisen. In einer Zeit, in der Abgeordnete mit Undercover-Journalisten, verdeckten Ermittlern und politisch motivierten Informanten rechnen müssen, erscheint der Wunsch nach verlässlichen Mitarbeitern mehr als verständlich.

Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob die AfD hier etwas Verwerfliches tut, sondern warum bei ihr skandalisiert wird, was bei anderen Parteien stillschweigend akzeptiert wird. Die Antwort liegt wohl in der politischen Landschaft Sachsen-Anhalts – und der Angst des Establishments vor einem möglichen Machtwechsel.

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